Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermitteln. Ge- sicherte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ sind endstellig zu übermitteln.
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Sources: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung
Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermitteln. Ge- sicherte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.
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Sources: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung
Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodierrichtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 5 des Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.
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Sources: Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung, Vergütungsvereinbarung
Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung Ver- bindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodierrichtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 6 lit. a) des HzV-Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.
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Sources: HZV Vergütung Und Abrechnung, HZV Vergütung Und Abrechnung Und Abschlagszahlung
Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodier- richtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 5 des Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermittelnübermit- teln.
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Sources: HZV Vergütungspositionen