Art und Umfang der Dokumentation Musterklauseln

Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist die Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das ge- setzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT Sys- temlieferungs-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 4.6 Satz 2 und Ziffer 5.4 EVB-IT Systemlieferungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängel- beseitigung an den Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen gemäß Nummer 6.1 lfd. Nr. statt des nicht ausschließlichen Nut- zungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/ oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Systems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:
Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Nummer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus den Vorgaben des Lasten- bzw. Pflichtenheftes.
Art und Umfang der Dokumentation. Es wird folgende Dokumentation geschuldet: Lfd. Nr. Dokumentation für System- komponente* aus (z.B. Num- mer 4.1 lfd. Nr. 2) Art der Dokumentation Anzahl 1 2 3 4 Art und Umfang der Dokumentation des Systems ergibt sich aus Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Pkt. 2.2ff und 2.3ff.