Common use of Dokumentation Clause in Contracts

Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermitteln. Ge- sicherte Xxxxxxxxx sind endstellig zu übermitteln.

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Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodierrichtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte Xxxxxxxxx 5 des Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.

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Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermitteln. Ge- sicherte Xxxxxxxxx Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.

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Samples: www.hausaerzte-bayern.de, www.hausaerzteverband.de, www.hausaerzte-bayern.de

Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung Ver- bindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodierrichtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte Xxxxxxxxx 6 lit. a) des HzV-Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermitteln.

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Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermittelnübermitteln und die geltenden Kodier- richtlinien anzuwenden (siehe § 3 Abs. Ge- sicherte Xxxxxxxxx 5 des Vertrages). Gesicherte Diagnosen sind endstellig zu übermittelnübermit- teln.

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