Digitale Karte Musterklauseln

Digitale Karte. Die girocard kann als physische Karte oder zukünftig als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Das Bedingungswerk ist bereits für das innovative mobile Bezahlen mittels digitaler Karten vorbereitet (Nummern A.II.1, A.II.7.3, A.II.7.4). Diese und gegebenenfalls ergänzende Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten nur dann, wenn Sie sich für eine digitale Karte entscheiden. Mit dieser digitalen Karte können Sie künftig über mobile Endgeräte (zum Beispiel mit einem Smartphone) kontaktlos durch einfaches Davorhalten an entsprechend ausgestatteten Kassenterminals bezahlen und weitere Dienstleistungen nutzen. Sollten Sie hiervon keinen Gebrauch machen, ändert sich für Sie nichts. Sie nutzen dann wie gewohnt Ihre physische Debitkarte, die wir selbstverständlich weiterhin anbieten. Über die Möglichkeiten der digitalen Karten und wie Sie eine digitale Karte bestellen können, werden wir Sie mit der Einführung der neuen Produkte gesondert informieren.
Digitale Karte. Bei der Kontoeröffnung erhält jeder Kunde nach erfolgreicher Legitimation, sofern nicht anders angegeben, automatisch eine digitale Fidor Business Debit MasterCard®. Die jeweilige Laufzeit (Kartengültigkeitsdauer) beginnt mit Ausgabe der digitalen Karte, gleichwohl ob im Nachgang eine physische Karte ausgegeben wird. Die digitale Karte kann insoweit bei Vertragsunternehmen zum Bezahlen via mobile payment (Fidor Pay/ Apple Pay), im Internet (z.B. Online-Shops) oder auch per Telefon (Teleshopping) eingesetzt werden. Die hierfür notwendige Kartennummer, der CVC-code sowie das Ablaufdatum sind über das Online-Banking via Website bzw. in der Fidor Smart Banking App einsehbar. Hinsichtlich der Bedingungen zum Einsatz der digitalen Karten gelten die der vorgenannten Verwendungsart zugrunde liegenden Bedingungen. Für die digitale Karte gilt die normale Kartenverwaltung. Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt. Die PIN kann nach dem Login in das Fidor Smart Geschäftskonto per TAN abgerufen werden. Die Karte kann an Geldautomaten sowie automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit der Bank in Verbindung setzen. Bei der Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und, soweit erforderlich, bei Vertragsunternehmen sowie an automatisierten Kassen die PIN einzugeben, oder • bei online oder telefonischen Bestellungen die vom Vertragsunternehmen geforderten Kartendaten einzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls von der Bank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotenen besonderen Authentifizierungsverfahren zu nutzen. Nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalles – ausnahmsweise darauf verzichten den Beleg zu unterzeichnen, und stattdessen lediglich seine Kartendaten angeben. Bei kontaktlosem Bezahlen an automatisierten Kassen ist die Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Für Kleinstbeträge ist unter Umständen die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erforderlich. Es gelten die vereinbarten...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.