Datenaustausch. Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Ge- meinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB. Der Datenaustausch für die Abrech- nung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfah- ren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
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Sources: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Tiefbau Und Montagearbeiten
Datenaustausch. Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Ge- meinsamen Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB. Der Datenaustausch für die Abrech- nung Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfah- ren Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
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Sources: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen (Zvb Hochbau)
Datenaustausch. Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Ge- meinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB. Der Datenaustausch für die Abrech- nung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung Bauabrech- nung durchzuführen. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung Zuord- nung zum Vergabeverfah- ren Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
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Sources: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Tiefbau Und Montagearbeiten