Bestandteile des Vertrags Musterklauseln

Bestandteile des Vertrags. Anlage 1 Maßgaben zum Erstellen von Bebauungsplänen Wiesbaden, den 01.11.2012 Wiesbaden, den 10.10.2012 gez. Metz gez. X. Xxxx X. Xxxx .................................................. .................................................. Xxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxx Ltd. Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Anlage 1 Maßgaben zum Erstellen von Bebauungsplänen Maßgaben zum Erstellen von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen Bereits in der Vorentwurfsphase hat eine Testlieferung an den zuständigen Sachbe- arbeiter zu erfolgen, damit das Stadtplanungsamt prüfen kann, ob die Zeichnung den vorgegebenen Anforderungen entspricht (Kompatibilitätskontrolle). Bei der Anfertigung und Ausgestaltung des zeichnerischen Teils des Bebauungspla- nentwurfs/Bebauungsplans sind zwingend folgende Kriterien einzuhalten: Anforderungen Kontakt Voraussetzung
Bestandteile des Vertrags. Bestandteile dieses Vertrags sind Anlage 1: Auflistung der BBK mit Energy Identification Code (EIC) und Summenzähl- punkten Anlage 2: Kontaktdaten von BNB und BKV Anlage 3: Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat Anlage 4: Bildung des 16,7-Hz-BAP Anlage 5: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung Anlage 6: Zuordnung von Lieferanten zum BBK Anlage 7: Mindestinhalte des Bilanzkreisabrechnungsdokuments (Rechnung/Gut- schrift) Anlage 8: „Weiterentwickeltes Netzzugangsmodell“, Stand zum 01.04.2019 ..................................., .................... Frankfurt, den …….......………….. Firma DB Energie GmbH ........................................................ ........................................................ Xxxxxx 0 Auflistung der Bilanzkreise mit Energy ldentification Code (EIC) Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die benannten Bahnstrombilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten Energy ldentification Code (EIC) in der Bahnstrom-Regelzone (11YRBAHNSTROM--P): Bilanzkreis EIC: Bilanzkreiseinrichtung zum: Bilanzkreisschließung zum: Summenzählpunkt LGS: Summenzählpunkt EGS: ...................., .......................................... Frankfurt, den …….............………….. Bilanzkreisverantwortlicher DB Energie GmbH ................................................................ ........................................................ Anlage EIC-Codes Bilanzkreisvertrag 16,7 Hz Seite 1 von 1 Stand: 9/2014 Firma DB Energie GmbH Umsatzsteuer-IdNr. DE 192 729 381 Straße, Hausnummer Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 Bankverbindung Postbank Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxx 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Bankleitzahl 100 100 10 Registergericht Frankfurt am Main Konto-Nummer 147 604 101 Handelsregisterbuch HRB 41 705 IBAN DE 0510 0100 1001 4760 4101 Steuernummer 000 000 000 75 BIC XXXXXXXX Marktpartner-ID / GLN des Verteilnetzbetreibers 1900100370007 Marktpartner-ID / GLN des Bilanzkoordinators 9911708000005 Lieferantenrahmenverträge Netznutzungsverträge Netzanschlussverträge Netzanschlussnutzungsverträge Bilanzkreisverträge Nachrichtenformate und Prozesse Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxx 069 265- 40476 vertraege-nb-16.7hz @xxxxxxxxxxxx.xxx Fahrzeug-An-/Abmeldungen Lieferantenwechselprozesse Xxxxxx Xxxxxxx Messdatenaustausch für externe Xxxxxx Xxxx 069 265- db.energie.uic MDL 23263 @xxxxxxxxxxxx.xxx Energiedatenmanagement Bilanzierung Xxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx 069 265- 40478 edm-bnb @xxxxxxxxxxxx.xxx Abrechnung abrechnung-bnb @xxxxxxxxxxxx.xxx Zähler...
Bestandteile des Vertrags. Der Bewirtschafter bzw. die Bewirtschafterin anerkennt die Liste der Vertragsobjekte, den in der Re- gion geltenden Projektbericht Landschaftsqualität sowie der dazugehörende Massnahmenkatalog als Bestandteile dieses Vertrags. Die Liste der Vertragsobjekte kann jederzeit auf Agriportal abgerufen und ausgedruckt werden.
Bestandteile des Vertrags. Die Vertragspartner verpflichten sich durch Abschluss dieses Vertrages zur Erhaltung der in der Satzung des Trägers und in der Grundordnung niedergelegten Regelungen. Die Grundordnung wird in der jeweils geltenden Fassung auf der Homepage der Schule zum Download bereit gestellt (xxx.xx-xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx). Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. Die beiliegende* Grundordnung ist Gegenstand dieses Vertrages. (* Bitte von der Homepage der Schule herunterladen (xxx.xx-xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx), bzw. auf Wunsch Aushändigung durch die Schulleitung.) Abtsgmünd, den Ort, Datum
Bestandteile des Vertrags. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden in erster Linie durch den vorliegenden Mietvertrag geregelt. Nachfolgend aufgeführte Beilagen, die im Sinn des vorliegenden Mietvertrags auszule- gen sind, werden als integrierende Vertragsbestandteile akzeptiert: − Beilage 1: Betriebskonzept datiert vom YY.YY.2022 − Beilage 2: Reinigungsmatrix vom XX:XX.2022 − Beilage 3: Inventarliste Bei allfälligen Widersprüchen zwischen Vertrag und Vertragsbeilagen gelten zuerst der Vertrag und dann die Beilagen in der oben aufgeführten Reihenfolge.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.