Behinderung. (1) Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere im Objekt/am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss recht- zeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstim- mungen bezüglich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tra- gen. (2) Etwaige geringfügige und übliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswir- kungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzutei- len. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den, dem HU daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (3) Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Be- trag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.
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Behinderung. (1) Der NU hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere im Objekt/am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss recht- zeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen oder Abstim- mungen bezüglich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes Sorge tra- gen.
(2) Etwaige geringfügige und übliche Behinderungen berechtigen den NU nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem HU. Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung nicht nur geringfügige Auswir- kungen ergeben, hat der NU diese dem HU unverzüglich schriftlich mitzutei- lenmitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den, dem HU daraus entstehenden Schaden entste- henden ▇▇▇▇▇▇▇ zu ersetzen.
(3) Wird der NU von anderen Nachunternehmern oder Dritten in der Ausführung seiner Leistung behindert, ohne dass den HU daran ein Verschulden trifft, so sind etwaige Entschädigungsansprüche des NU gegen den HU auf den Be- trag Betrag beschränkt, den der HU gegen den Verursacher durchsetzen kann.
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Sources: Gebäudedienstleistungen Kleinauftrag