Behinderung. 7.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Nr. 2 VOB/B setzt voraus, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der Auftragnehmer alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinrei- chender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. 7.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann der Auftraggeber/Auftragnehmer den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begon- nen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. 7.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des Auftragnehmers setzen neben den sonstigen Auftragnehmer-Forderungen gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B voraus, dass der Auftragnehmer substantiiert eine Pflichtverletzung des Auftraggebers und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom Auftragnehmer eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen.
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Behinderung. 7.1 4.5.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Nr. Absatz 2 VOB/B setzt vorausvo- raus, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber der SKH unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der Auftragnehmer alle Tatsachen Tat- sachen mitzuteilen, aus denen sich für den Auftraggeber die SKH mit hinrei- chender hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machenma- chen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können.
7.2 4.5.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann der Auftraggeber/Auftragnehmer die SKH den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer vor der Unterbrechung der Bauausführung Bauausfüh- rung mit seinen Leistungen noch nicht begon- nen begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei demjeni- gen Vertragspartner erklärt werden, aus deren dessen Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die der diese zu vertreten hat, sofern ihr ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist.
7.3 4.5.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des Auftragnehmers setzen neben den sonstigen Auftragnehmer-Forderungen gemäß § 6 Nr. Absatz 6 VOB/B voraus, dass der Auftragnehmer substantiiert eine Pflichtverletzung des Auftraggebers der SKH und eine hierdurch hier- durch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegtdar- legt. Hierzu ist vom Auftragnehmer eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung Darstel- lung der Behinderung vorzulegen.
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Sources: Bauleistungsvertrag