Beendigung des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Beendigung des Versicherungsschutzes. Angaben zur Beendigung des Versicherungsschutzes kannst du den Versicherungsbedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Versicherungsschutzes. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Beendigung des Versicherungsschutzes. Den Versicherungsschutz nach diesen Besondere Bedin- gungen können wir jederzeit mit einer Frist von sieben Ta- gen kündigen.
Beendigung des Versicherungsschutzes. Den Versicherungsschutz nach diesen Besondere Bedingungen können wir jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.
Beendigung des Versicherungsschutzes. Den Versicherungsschutz nach diesen Besonderen Bedingungen können wir jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Fakultativ: Hierfür müssen Sie uns einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Gemeinschaft benennen, dem gegenüber diese Kündigung rechtswirksam erfolgen kann. Psychische Reaktionen In Abänderung von den AUB 2012 GVO gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückgeführt werden. Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Ergänzend zu den AUB 2012 GVO gelten rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Versicherung eingeschlossen. Sonnenbrand oder -stich Als Unfallereignis gilt auch das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstiches. Sonstige Haut- und Schleimhautverletzungen X. Xxxxxxx „ Ausbruch von Infektionskrankheiten“ Stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen Wird aufgrund einer versicherten allergischen Reaktion eine stationäre Desensibilisierungsmaßnahme durchgeführt, gilt diese ebenfalls als unfallbedingter Krankenhausaufenthalt. Strahlenschäden In Abänderung zu den AUB 2012 GVO sind Gesundheitsschäden durch - Röntgenstrahlen - Laserstrahlen, - Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle), - künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie - energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert, sofern sie sich nicht als Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten darstellen und Berufskrankheiten sind. Teilnahme an Kartrennen Freizeitfahrten mit Gokarts, die von einem Kartcenter zur Verfügung gestellt werden, auf In- oder Outdoorbahnen gelten als mitversichert. Jedoch nur, soweit die Fahrten reinen Freizeitcharakter aufweisen und die Fahrtveranstaltungen nicht von Sportverbänden organisiert, einer Kart-Serie angehören oder dem Kartsport zuzurechnen sind. Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- und Bewusstseinsstörung sowie Straftaten Bis zu einem Leistungsbetrag von 20.000,- € werden Ausschlussbestimmungen des § 5 Nr. 1.1 (Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen) und Nr. 1.2 (Unfälle durch Straftaten) nicht angewandt. Trunkenheit/ Medikamente X. Xxxxxxx „Geistes- und Bewusstseinsstörungen“ ...
Beendigung des Versicherungsschutzes. Die Frist beträgt 14 Tage. Alternativ gilt als vereinbart:
Beendigung des Versicherungsschutzes. Der Vertrag endet am 31.12. des 10. Versicherungsjahres (vgl. § 8 Abs. 1 AVB/KS), ohne dass es einer Kündigung bedarf. CLINICS 01.15 Der Versicherungsnehmer erhält für jede versicherte Person das Recht, innerhalb von sechs Wochen vor und nach Ende des Tarifs cli- nic S gemäß Punkt II. 3. in eine unbefristete Versicherung zu wechseln, die Wahlleistungen für das Zweibettzimmer und den Chefarzt umfasst. Es wird bei Umstellung kein Risikozuschlag erhoben und kein Leistungsausschluss festgesetzt. Für den neuen Tarif verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 14 (1) Satz 1 AVB/KS bzw. § 14 (2) MB/KK 2009. HanseMerkur Krankenversicherung AG Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx Tel.: (0 40) 00 00-00 00, Fax: -32 57 xxx.xxxxxxxxxxx.xx
Beendigung des Versicherungsschutzes. Bei Wegfall des versicherten Interesses (z.B. Weg- fall der Zulassung, Genehmigung, Erlaubnis) endet das Versicherungsverhältnis.
Beendigung des Versicherungsschutzes. Bei Wegfall des versicherten Interesses (z.B. Weg- fall der Zulassung, Genehmigung, Erlaubnis) endet das Versicherungsverhältnis. § 10 Verjährung, zuständiges Gericht, anwendba- res Recht
Beendigung des Versicherungsschutzes. Wir können den Versicherungsschutz nach diesen Besonderen Bedin­ gungen jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. B UV 3 (01.01.2022) 3002AVU024 D Hierfür müssen Sie uns einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in ei­ nem Staat der Europäischen Union benennen, dem gegenüber diese Kündigung rechtswirksam erfolgen kann. Grundlage für Ihren Versicherungsvertrag sind die Debeka-AUB und soweit vereinbart weitere Besondere Bedingungen. Soweit Sie mit uns den Leistungsumfang Comfort Plus vereinbart haben, erweitert dieser den Leistungsumfang Comfort der Debeka-AUB. In Ergänzung zu Ziffer 1.4 und teilweiser Abänderung der Ziffer 5.1.1 der Debeka-AUB gelten folgende Ereignisse und daraus resultierende Gesundheitsschäden als Unfall: