Datenübermittlung in ein Drittland Musterklauseln

Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.
Datenübermittlung in ein Drittland. Zur Prüfung und Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung im Versicherungsfall kann es erforderlich sein, im Einzelfall Ihre personenbezogenen Daten an Dienstleister weiterzuge- ben. Bei einem Versicherungsfall außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann es zu diesem Zweck erforder- lich sein, dass wir oder unsere Dienstleister in Ihrem Interesse Ihre Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR) geben müssen. Wir und unsere Dienst- leister übermitteln Ihre Daten planmäßig nur, wenn diesem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensin- terne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklau- seln) vorhanden sind, oder die Übermittlung auf einer Einwil- ligung von Ihnen beruht.
Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, dann tun wir dies nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Daten- schutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens- interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardver- tragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu können Sie unter den oben genannten Kontaktin- formationen anfordern. Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ein, dass die Envivas der TK im Rahmen des Kooperati- onsvertrages ab Antragstellung allgemeine Daten Ihres Versicherungsvertrages (Name, Vorname, Geburtsda- tum, Vertragsnummer, beantragte bzw. abgeschlossene Tarife, Versicherungsbeginn und -ende) übermittelt so- wie Ihre Angaben über das Bestehen einer TK-Versiche- rung einschließlich der TK-Versichertennummer bzw. Krankenversichertennummer mitteilt. Sie ermächtigen die TK, diese Daten zum Zwecke der Steuerung des An- gebotes von Zusatzversicherungen (z. B. Vermeidung von Doppelangeboten) zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne Einfluss auf den Versicherungsvertrag willigen Sie ferner ein, dass die TK im Rahmen des Kooperations- vertrages zum Zwecke der Vervollständigung fehlender Angaben in der Anfrage bzw. im Antrag auf Zusatzversi- cherung sowie zum Zwecke späterer Aktualisierungen allgemeine Versichertendaten (Name, Vorname, An- schrift, Geburtsdatum, TK-Versichertennummer bzw. Krankenversichertennummer) an die Envivas übermittelt. Ferner willigen Sie ein, dass die TK der Envivas das Ende Ihrer TK-Versicherung zum Zwecke der von der Envivas vorzunehmenden Prämienanpassung mitteilt. Ihnen ist bekannt, dass die vorstehenden Einwilligungen freiwillig sind und Sie sie jederzeit ohne Angabe von Gründen auch direkt gegenüber der TK widerrufen kön- nen.
Datenübermittlung in ein Drittland. Eine Datenübermittlung in Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht ge- plant.
Datenübermittlung in ein Drittland. Datenübermittlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittländer“) ergeben sich im Rahmen der Verwaltung, Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Dabei muss Folgendes gegeben sein: - Die Übermittlung ist grundsätzlich zulässig, weil ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist oder Sie in die Datenübermittlung eingewilligt haben und - die besonderen Voraussetzungen für eine Übermittlung in ein Drittland liegen vor. Insbesondere gewährleistet der Datenimporteur ein angemessenes Datenschutzniveau nach Maßgabe der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Datenverarbeiter in Drittländern. Eine Kopie der durch die EU-Kommission vor- gegebenen Standardvertragsklauseln finden Sie im Internet unter: xxxx://xxx-xxx.xxxxxx. eu/homepage.html. Alternativ erhalten Sie diese von uns auch auf Anforderung (siehe Kontaktdaten 1. oder 5.).
Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben und dem Drittland durch die EU- Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Im Einzelfall werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgeschrieben, gesondert informieren. Zur Begründung und Durchführung des Versicherungsverhältnisses nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungs- findung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Liste der Stellen (A.) sowie der Kategorien von Stellen (B.), mit denen die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG (SAS) derzeit im Wesentlichen zusammenarbeitet (bei Notwendigkeit für die konkrete Vertragsführung verarbeiten diese Stellen Ihre personenbezogenen Daten - soweit erforderlich auch Gesundheitsdaten): - Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG - S.V. Holding AG - SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG - ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG - Deutsche Assistance Service GmbH - Adress Research - Majorel Wilhelmshaven GmbH - Adressaktualisierung - Telefonischer Kundenservice - Bearbeitung von Kundenanfragen - SV Informatik GmbH - Finanz Informatik GmbH & Co. KG - OEV Online Dienste GmbH - Betreuung Server - Programmierung - DV- und IT-Dienstleistungen - Sparkasse Chemnitz - Abwicklung Zahlungsverkehr - Gutachter und Sachverständige (z. B. Ärzte, Therapeuten, DEKRA Automobil GmbH, Sachcontrol GmbH, Actineo GmbH) - Erstellung von Gutachten, Begutachtung von Sachschäden, Belegprüfung - Assisteure (u. a. Deutsche Assistance Service GmbH) (speziell für die Unfall- und Existenzversicherung: u. a. Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, Malteser Hilfsdienst, E+S Rückversicherung AG, Triangulum AG, Reha Assist Deutschland GmbH) - Assistance-Leistungen, insbesondere Schadenmanagement, Leistungsbearbeitung, telefonischer Kundenservice, Rechnungs- und Gutachtenprüfung - Risikoprüfung Existenzversicherung - Beratungsleistungen zu Rehabilitationsmaßnahmen und weiteren Behandlungsmöglichkeiten - Servicedienstleister - Unterstützung bei Kundenaktionen (z....
Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Eu- ropäischen Wirtschaftsraums (EW R) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Daten- schutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor- schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
Datenübermittlung in ein Drittland. Wir übermitteln personenbezogene Daten an Unternehmen der Helvetia-Gruppe in der Schweiz. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Durch die EU-Kommission wurde ihr jedoch ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt (Entscheidung 2000/518/EG der Kommission).
Datenübermittlung in ein Drittland. Datenübermittlungen an Empfänger in Drittländern (Länder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums) ergeben sich z. B. im Rahmen der Administration, der Entwicklung und des Betriebs von IT-Systemen. Die Übermittlung erfolgt nur, wenn diese • grundsätzlich zulässig ist und • die besonderen Voraussetzungen für eine Übermittlung in ein Drittland vorliegen. Insbesondere der Datenimporteur muss geeignete Garantien nach Maßgabe der EU-Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gewährleisten. Grundlage sind die Bestimmungen der Datenschutzgesetze. Besonderheiten ergeben sich, wenn sich der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person in einem Drittland befinden. Dann kann es erforderlich sein, Daten im Einzelfall in ein Drittland ohne geeignete Garantien zu übermitteln. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie einen Leistungsfall haben und wir Ihnen nur so helfen können. Wenn im Einzelfall Ihre Einwilligung notwendig ist, holen wir diese gesondert ein. Detaillierte Informationen können Sie bei Bedarf über die unter Punkt 1 genannten Kontaktdaten des Verantwortlichen anfordern.
Datenübermittlung in ein Drittland. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestä­ tigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor­ schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Sollten wir personenbezogene Daten an solche Dienstleis­ ter übermitteln, finden Sie detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx unter der Rubrik Datenschutz. Sie können die Informationen auch un­ ter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. SCHUFA-Information SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +49 (0) 0 00-00 00 0; Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx erreichbar.