Auszahlung von Entschädigungsansprüchen Musterklauseln

Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Origi- nalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beför- derungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-For- mulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgast- rechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgeben- den Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Originalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beförderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderer erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeld- mittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als bei den eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädi- gungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. 17.7.8 Bei Abgabe des ausgefüllten und mit Zangenabdruck versehenen Fahrgastrechte-Formular S, der Originalfahrkarte oder des Online-Tickets und des Quittungsbeleges im CheckIn Niebüll, im CheckIn Westerland oder im KundenCenter Westerland, erhält der Anspruchsberechtigte einen Gutschein über den Entschädigungsbetrag oder auf Wunsch den Entschädigungsbetrag bar ausgezahlt. Im Fall einer schriftlichen Einreichung wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular S, der Fahrkarte bzw. einer Fahrkarten- kopie sowie des Quittungsbeleges beim KundenCenter Westerland bearbeitet. Der Entschädi- gungsbetrag wird per Banküberweisung ausgezahlt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jah- res nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte geltend gemacht werden.
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Originalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beförderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als eigenen Verkaufs- stellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgast- rechte-Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Service Center Fahrgast- rechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden ausschließlich beim Service Center Fahrgastrechte bearbeitet. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
Auszahlung von Entschädigungsansprüchen. Bei Abgabe des vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle bestätigten Fahrgastrechte-Formulars und dem dazugehörigen Originalfahrausweis bei einer stationären personalbedienten Verkaufsstelle der an dem Beförderungsvertrag beteiligten vertraglichen Beförderers erhält der Reisende auf Wunsch den Entschädigungsbetrag ausgezahlt, soweit die Verkaufsstelle zur technischen Abwicklung in der Lage ist und ausreichende Bargeldmittel vorhanden sind. Ein vertraglicher Beförderer kann eine Auszahlung auch bei anderen Stellen als den eigenen Verkaufsstellen vorsehen. In den übrigen Fällen wird der Entschädigungsanspruch unter Beifügung des Fahrgastrechte-Formulars und des Fahrausweises bzw. einer Fahrausweiskopie beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Entschädigungen für Zeitkarten der Produktklassen ICE und IC/EC sowie die BahnCard 100 nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG werden beim Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Bei Ansprüchen aus Fahrgastrechten gilt eine Verjährungsfrist gemäß den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.