Common use of Ausspeisepunkt Clause in Contracts

Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergän- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusam- menfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.

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Sources: Einspeise Und Ausspeisevertrag, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus ei- nem einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergän- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusam- menfassung Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. Absatz 2 GasNZV.

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Sources: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus ei- nem einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergän- Grenzübergängen übertra- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusam- menfassung mehrerer Zusammenfassung meh- rerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus ei- nem einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung Einspei- cherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergän- Grenzübergängen übertra- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusam- menfassung Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.

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Sources: Lieferantenrahmenvertrag