Common use of Ausnahmen vom Pfandrecht Clause in Contracts

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts für die Durchführung eines bestimmten Auftrages gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Zahlung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und RechteRech- te, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Zahlung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.wie (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens Gutha- bens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf VermögenswerteVermögens- werte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut Kre- ditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind. (4) Falls der Wert der Sachen und Rechte des Kunden, an de- nen das Pfandrecht des Kreditinstituts besteht, höher als die be- sicherte Forderung des Kreditinstituts ist, wird das Kreditinstitut das Pfandrecht nur an Rechten und Sachen geltend machen, deren Wert 120 Prozent der Forderungshöhe entspricht. Er- streckt sich das Pfandrecht auf mehrere Sachen und/oder Rech- te, wird das Kreditinstitut das Pfandrecht an jenen Sachen bzw. Rechten geltend machen, deren Verwertung mit den geringsten Kosten verbunden ist.

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten ZahlungÜberweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. zB Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten ZahlungÜberweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. Vom Kreditinstitut selbst ausgegebene Aktien (eigene Aktien) sind nur dann vom Pfandrecht umfasst, wenn das Kreditinstitut bei Vorliegen einer individuellen Verpfändungsvereinbarung am betreffenden Depot einen Sperrvermerk gesetzt hat. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Girokonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (zB Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimumsoder Pensionseinkommen) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Girokonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten ZahlungÜberweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten zu Gunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine , wobei eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des KundenKunden gilt. Gehen am Zahlungskonto Girokonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Girokonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Zahlung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.wie (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Girokonten bzw. Stammkonten (Zahlungskonten) durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Girokonto bzw., Stammkonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Girokonto bzw. Stammkonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages gewidmet Auftrags ge- widmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten ZahlungÜberweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Dispositionen Pfandrechtes Dispositio- nen des Kunden zugunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Konten durchführen, solange solan- ge dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine ; wobei eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition Dis- position des KundenKunden gilt. Gehen am Zahlungskonto Konto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt be- schränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Konto nur den pfändbaren Teil dieser EingängeEin- gänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt offenge- legt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts Kreditinsti- tuts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechts Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrages Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. zB. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten ZahlungÜberweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zugunsten zu Gunsten Dritter über Guthaben auf Zahlungskonten Girokonten bzw. Stammkonten (Zahlungskonten) durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechts Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Girokonto bzw., Stammkonto Zahlungen auf nicht oder nur beschränkt pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Girokonto bzw. Stammkonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen