Common use of Ausnahmen vom Pfandrecht Clause in Contracts

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund nicht oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offen gelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Willen des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung Durchfüh- rung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wech- sels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Pfand- rechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben Gutha- ben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung Mit- teilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes Pfand- rechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögens- werte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kredit- institut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Wil- len des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Sources: Berechtigung Mitinhaber / Zeichnungsberechtigter Zu Einem Easy Broker Wertpapierdepot, Banking Documents

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Willen des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge.gelangt sind

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offen gelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Willen des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes Pfandrechts für die Durchführung Durchfüh- rung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. zB Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Pfand- rechts Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen zu- gegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition Disposi- tion des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögens- werte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechts dem Kreditin- stitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Wil- len des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten be- stimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist.so (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden bestehen- den Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögens- werte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Willen des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser EingängeKredit- instituts gelangt sind.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten Konten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) die ohne den Willen des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht in die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung Durch- führung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung einer bestimmten ÜberweisungÜber- weisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Pfand- rechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben Gut- haben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögens- werte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kre- ditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht Verfügungs- macht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels sowie zur Ausführung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Dispositionen des Kunden zu Gunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen ist. Eine , wobei eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des KundenKunden gilt. Gehen am Zahlungskonto Girokonto Zahlungen aufgrund auf nicht oder nur beschränkt pfändbarer pfändbare Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto Girokonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingänge. (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder die ohne den Willen des Kunden in die Innehabung des Kreditinstituts gelangt sind.

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Ausnahmen vom Pfandrecht. (1) Nicht vom Pfandrecht umfasst sind Sachen und Rechte, die vom Kunden vor Entstehen des Pfandrechtes für die Durchführung eines bestimmten Auftrags gewidmet wurden, wie z. z.B. Beträge für die Einlösung eines bestimmten Schecks oder Wechsels Wechsels, sowie zur Ausführung Aus- führung einer bestimmten Überweisung. Dies gilt jedoch nur so lange, als die Widmung aufrecht ist. (2) Das Kreditinstitut wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechtes Pfandrech- tes Dispositionen des Kunden zu Gunsten zugunsten Dritter über Guthaben auf Girokonten durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung des Kreditinstituts über die Geltendmachung des Pfandrechtes zugegangen zugegan- gen ist. Eine Pfändung des Guthabens gilt nicht als Disposition des Kunden. Gehen am Zahlungskonto Zahlungen aufgrund . (3) Das Pfandrecht erstreckt sich weiters nicht auf Vermögenswerte, die der Kunde vor Entstehen des Pfandrechtes dem Kreditinstitut als Treugut schriftlich offengelegt hat oder nur beschränkt pfändbarer Geldforderungen (Arbeitseinkommen bzw. Pensionseinkommen die ohne den Willen des Kun- den in Höhe des Existenzminimums) des Kunden ein, erfasst das Pfandrecht die Innehabung des Kreditinstituts am Guthaben auf diesem Zahlungskonto nur den pfändbaren Teil dieser Eingängegelangt sind.

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