Ausbildungsmittel Musterklauseln

Ausbildungsmittel der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel (insbesondere die betrieblichen Ausbildungsmittel, Fachliteratur und das Berichtsheft) zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;
Ausbildungsmittel der / dem Studierenden leihweise die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sind. Dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium an der Studienakademie erforderlich sind;
Ausbildungsmittel der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind; die/den Auszubildende/n zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgeschrieben oder nach Nr. 12 durchzuführen sind; der/dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die schriftlichen Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen sowie die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen, soweit schriftliche Ausbildungsnachweise im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden;
Ausbildungsmittel dem/der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind; dem/die Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstät- te, die von der zuständigen Stelle angeordnet werden oder die unter Buchstabe F verein- bart worden sind. Die Anrechnung der Berufsschulunterrichtszeit auf die Ausbildungszeit des/der Auszubildenden erfolgt gemäß § 15 Abs.2 BBiG; dem/der Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die schriftlichen bzw. elektro- nischen Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen sowie zum Führen der schriftlichen bzw. elektronischen Ausbildungsnachweise anzuleiten, diese regelmäßig (mindestens monatlich) durchzusehen und abzuzeichnen; dem/der Auszubildenden nur Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen/ihren körperlichen Kräften angemessen sind;
Ausbildungsmittel dem Auszubildenden die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, die für die Ausbildung in betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowie zum Ablegen von Zwischen-, Gesellen- oder Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch dann, wenn die Prüfung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfindet. Über Besitz und Eigentum des Prüfungsstückes muss vor der Prüfung eine Einigung erzielt werden;
Ausbildungsmittel dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur - Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind. -, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Wird der Jugendliche an eine dieser Stellen entsandt, be Bei noch nicht 18 Jahre alten Personen sind die Vorschriften des JArbSchG zu beachten. Die Werktagen derselben Woche auf den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Besuch von angeordneten und freizustellen.
Ausbildungsmittel dem/der Umzuschulenden alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der betrieblichen Umschulung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind;
Ausbildungsmittel dem/der Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und über- betrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammen- hang damit stattfinden, erforderlich sind; dem/der Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die schriftlichen Ausbildungsnachweise für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen (Muster auf xxx.xxxx.xx erhältlich) sowie die ord- nungsgemäße Führung durch regelmäßiges Abzeichnen zu überwachen, soweit schriftliche Ausbil- dungsnachweise im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden;
Ausbildungsmittel. 15 Arbeits- und Demonstrationsmittel Protokollerklärungen zu Absatz 1: § 16 Internet, EDV Protokollerklärung zu Absatz 1: Protokollerklärung zu Absatz 2: § 17 Bücher § 18 Bibliothek § 19 Dienstkleidung § 20 Kostenübernahme für externe Ausbildungs- veranstaltungen § 21 Schlussbestimmung
Ausbildungsmittel dem Umschüler kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Gesellenprüfungen/ Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind.