Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen. 1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln. 1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen. 1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung. 1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten. 1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen. 1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers. 1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.
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Sources: Darlehensvermittlungsvertrag, Darlehensvermittlungsvertrag
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist hat Zugriff auf ca. 250 Finanzierungspartner. Bei dem Vermittler handelt es sich nicht um eine Bank, weswegen der Vermittler nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränktbeschränkt ist.
1.3. Er Der Vermittler ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.31.4. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.71.6. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.81.7. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Tel: 040/▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ MF2577 Hamburg, 17.03.2017
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Sources: Darlehensvermittlungsvertrag
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfaltenwirksam werden.
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Sources: Darlehensvermittlungsvertrag