Arbeitspapiere Musterklauseln

Arbeitspapiere. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber bei seiner Einstellung die üblichen, insbesondere die in dem als Anhang beigefügten Einstellungsbogen genannten Arbeitspapiere auszuhändigen.
Arbeitspapiere. Der Arbeitnehmer hat bei seiner Einstellung die üblichen Arbeitspapiere, zu denen auch – Unterlagen der tariflichen Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Bescheinigung über ausbezahltes Ausfall- geld und erforderlichenfalls der Nachweis von Guthabenstunden des Vorarbeitgebers), – Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen, Tarifliche Zusatz-Rente, gehören, dem Arbeitgeber zu übergeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Empfangsbescheinigung mit einer Aufstellung der einzelnen vom Arbeitnehmer übergebenen Unterlagen auszuhändigen.
Arbeitspapiere. Der Arbeitnehmer hat die üblichen Arbeitspapiere einschließlich der Lohnnachweis- karte der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks bei der Einstellung dem Arbeitgeber gegen schriftliche Ausfertigung der Einstel- lungsbedingungen zu übergeben. Ein Exemplar erhält der Arbeitnehmer. Neueinstellungen auf Baustellen von Arbeitsgemeinschaften können nur von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften vorgenommen werden.
Arbeitspapiere. Der Arbeitnehmer hat die üblichen Arbeitspapiere einschließlich der Lohn- nachweiskarte der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhau- erhandwerks bei der Einstellung dem Arbeitgeber gegen schriftliche Ausferti- gung der Einstellungsbedingungen zu übergeben. Ein Exemplar erhält der Ar- beitnehmer.
Arbeitspapiere. 7.1 Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Beschäftigte seine Ar- beitspapiere (u.a. Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigung, Sozialver- sicherungsbescheinigung, Urlaubsbescheinigung; Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III) gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Können aus organisatorischen Gründen die Lohnsteuerkarte / Lohnsteuerbe- scheinigung oder die Sozialversicherungsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht sofort ausgehändigt werden, so ist dem Beschäftig- ten zunächst eine Ersatzbescheinigung auszuhändigen, die sämtliche für die Entgeltabrechnung erforderlichen Angaben der Lohnsteuer- karte/Lohnsteuerbescheinigung und der Sozialversicherungsbescheinigung enthält.
Arbeitspapiere. Arbeitspapiere sind • Lohnsteuerkarte, • Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub, • Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen, • die vom Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses auszustellende Arbeitsbescheinigung,