Common use of Anmeldung Clause in Contracts

Anmeldung. Jeder, der als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er sich bei der Messe München GmbH als Aussteller für die Veranstaltung anmeldet. Die Anmeldung erfolgt online; weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen nur nach Maßgabe der Be­ sonderen Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller gegenüber der Messe München GmbH, dass er ein ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als Aussteller teil­ zunehmen. Die Messe München GmbH kann eine Anmeldung, die nach dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen (B) genannten Anmeldeschluss bzw. Platzierungsbeginn bei ihr eingegan­ gen ist, als verspätete Anmeldung behandeln und deshalb von ihrer Bearbeitung Abstand nehmen. Sämtliche Exponate sind in der Anmeldung genau zu bezeichnen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen An­ gaben zu machen wie für den Aussteller selbst. Unvollständige Anmeldungen können nicht berück­ sichtigt werden. Für Organisatoren von Gemeinschaftsständen gilt dieses Anmeldeverfahren nicht. Sie sind keine Aussteller im Sinne der Teilnahmebedingungen.

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Anmeldung. Jeder, der als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er sich bei der Messe München GmbH als Aussteller für die Veranstaltung anmeldet. Die Anmeldung erfolgt online; weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen nur nach Maßgabe online oder auf dem Vordruck „Anmeldung“, der Be­ sonderen Teilnahmebedingungenausgefüllt und unter­ schrieben bei der Messe München GmbH einzureichen ist. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller gegenüber der Messe München GmbH, dass er ein ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als Aussteller teil­ zunehmenteilzunehmen. Die Messe München GmbH kann eine Anmeldung, die nach dem in den Besonderen Teilnahmebedingungen (B) genannten Anmeldeschluss bzw. Platzierungsbeginn bei ihr eingegan­ gen eingegangen ist, als verspätete Anmeldung behandeln und deshalb von ihrer Bearbeitung Abstand nehmen. Sämtliche Exponate sind in der Anmeldung genau zu bezeichnen. Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Für sie sind die gleichen An­ gaben Angaben zu machen wie für den Aussteller selbst. Unvollständige Anmeldungen können nicht berück­ sichtigt berücksichtigt werden. Für Organisatoren von Gemeinschaftsständen gilt dieses Anmeldeverfahren nicht. Sie sind keine Aussteller im Sinne der Teilnahmebedingungen.

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