Anmeldung. 1. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
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Samples: www.gartnerkg.com, www.cargoworld.at
Anmeldung. 1. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- Euro 3.633,64 hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
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Anmeldung. 1. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- € 3.633,64 hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.anzumelden.
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Anmeldung. 1. 1 Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- € 3.633,64 hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
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Anmeldung. 1. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- € 3.633,64 hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
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Anmeldung. 1. 1. Der Möbelspediteur hat alle versicherten Beförderungs- und Lagerverträge am Ende eines jeden Kalendermonats, spätestens jedoch bis zum 10. des darauffolgenden Monats, den Gesellschaften zu Handen der beauftragten Bearbeitungsstelle auf den von ihnen gelieferten Vordrucken anzumelden und gleichzeitig die dafür zu entrichtende Prämie zu bezahlen. Beförderungs- und Lagerverträge im Einzelwert von über S 50.000,- Euro 3.633,64 hat der Möbelspediteur gleichzeitig einzeln mit der höheren Versicherungssumme unter Angabe des Auftraggebers und unter Anführung seiner Positionsnummern auf den von den Versicherern gelieferten Spezifikationsformularen anzumelden.
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