Andere Informationen Musterklauseln

Andere Informationen. Der Nennwert einer Aktie wurde im Rahmen der Fusion zum 01.01.2017 aus erforderlichen Gründen mit Euro 2,58 festgesetzt. Die Mitglieder, welche vorher eine Aktie zum Nennwert von Euro 5,16 innehatten, halten nunmehr jeweils 2 Aktien zu Euro 2,58. Für Neumitglieder wird 1 Aktie zu Euro 2,58 ausgegeben. Die Raiffeisenkasse schüttet keine Dividenden an ihre Mitglieder aus. Aus diesem Grund werden in diesem Abschnitt keine weiteren Informationen geliefert.
Andere Informationen. Im Sinne von IAS 8 § 49 wird auf Folgendes hingewiesen: Durch die Änderung des Statutes der Raiffeisenkasse Eisacktal, bei welcher mehrere Artikel betreffend der Mitgliedschaft in der Raiffeisenkasse geändert wurden, wurden die Geschäftsanteile der Mitglieder, welche bisher im Bilanzposten 140 (Rückzahlbare Aktien) angeführt waren, nunmehr dem Posten 180 (Kapital) zugeführt. Um die Vergleichbarkeit der Geschäftsjahre 2012 und 2013 zu gewährleisten, wurde die Bilanz zum 31.12.2012 entsprechend wie folgt angepasst: 31.12.2012 (Daten in Euro) vor Anpassung Anpassung Neuer Posten Posten 140 Passiva 2.595.253 -2.595.253 0 Posten 180 Passiva 0 +0.000.000 0.000.000 Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Änderung keinen Einfluss auf den Reingewinn des Geschäftsjahres und auf die Bilanzsumme der Raiffeisenkasse hat.
Andere Informationen. Im Sinne der geltenden Gesetzesbestimmungen präzisieren wir, dass die für das Erreichen der im Statut definierten Gesellschaftszwecke verfolgten Kriterien mit den Genossenschaftsprinzipien übereinstimmen. Dies vorausgeschickt wird der Gewinn 2020 von 910.258,38 Euro wie folgt aufgeteilt:
Andere Informationen. 4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Um Teilnahme am Planerwahlverfahren bewerben können sich Anbietende aus der Schweiz, der EU oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt und welche die Teilnahmebedingungen gemäss § 4a Anhang 2 gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. Xxxx 2001 (im Beitrittsgesetz (BeiG), vom 15. September 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004) und weitere Bedingungen gemäss den Ausschreibungsunterlagen erfüllen.
Andere Informationen. 4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.