Common use of Allgemeines Clause in Contracts

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud jeweiligen Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet. „Anwenderdaten“ im Hinblick auf Online Training Cloud Services sind beschränkt auf Informationen zu Name und Teilnahme an spezifischen Online Trainings. Insbesondere sind die Inhalte des Online Trainings kein Bestandteil der Anwenderdaten, diese sind Eigentum von Celonis (gemäß Ziffer 5 der Bedingungen).

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Sources: Cloud Services Agreement, Cloud Services Agreement

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 1. Berichte des Vorstands sind grundsätzlich an das Aufsichtsratsplenum zu erstatten. Soweit der Aufsichtsrat einem seiner Ausschüsse bestimmte Zuständigkeitskompetenzen übertragen hat, berichtet der Vorstand in solchen Angelegenheiten in erster Linie an diesen Ausschuss. Aus sonstigen wichtigen Anlässen ist dazu berechtigt, ferner an den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnberichten. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen2. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Berichte des Vorstands an den Anwender Aufsichtsrat oder seine Ausschüsse sind möglichst rechtzeitig und – mit Ausnahme der Berichte an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen nach Ziffer IV. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt– in der Regel in Textform zu erstatten. 16.3 Für 3. Berichte des Vorstands haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Dabei hat der Vorstand auch das Vertragsverhältnis ist das Recht Gebot der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss Übersichtlichkeit und der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kontinuität der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den VertragsgegenstandInformationen zu beachten. Im Fall Übrigen bestimmt der Vorstand die Form und Aufbereitung der Berichte selbst. Der Vorstand verteilt die Unterlagen zu den Regelberichten nach ▇▇▇▇▇▇ ▇▇. und zu den Sonderberichten nach ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇. in der Regel zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Aufsichtsrats. Ausgenommen von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen dieser Regel sind Unterlagen, die wegen der Kurzfristigkeit der Themen erst später erstellt werden können oder aufgrund ihrer besonderen Vertraulichkeit erst unmittelbar in der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden sowie Unterlagen, die aufgrund des hohen Arbeitsaufwands erst später fertiggestellt werden, wie beispielsweise die Planungsrunde und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vorder Jahresabschluss. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungLetztgenannte Unterlagen werden spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung verteilt. 16.6 Sollte 4. Für eine oder mehrere Berichterstattung des Vorstands kann vor allem die Bedeutung der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, Themen für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist Öffentlichkeit und die erwartete öffentliche Wirkung bei der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, Berichterstattung und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichihrer Dringlichkeit sprechen. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Geschäftsordnung Für Den Vorstand Der Volkswagen Aktiengesellschaft, Geschäftsordnung Für Den Vorstand

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1 Geltung 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit soweit nicht im Einzelvertrag Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, für alle Dienstleistungen der JaB‘S GmbH. Abweichende Bedingungen des Entleihers / Auftraggebers gelten als wider- sprochen und sind ausgeschlossen. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehun- gen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren. 3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbli- chen oder diesen selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und ge- genüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen anderweitig geregeltoder des Vertrages bedürfen der Schrift- form und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 2. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, ist keine Partei berechtigt, ihre hat der deutsche Wortlaut Vorrang. 3. Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige dem Vertrag dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben an Dritte abgetreten werden. 4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in sonstiger Weise zu übertragenZusammenhang mit dem Vertrag ist Aachen, sofern der Entleiher / Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer ▇▇▇▇ auch der allgemeine Gerichtsstand des Entleihers / Auf- traggebers. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtDies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, ihre Rechte Wechsel und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtScheckverfahren. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist 5. Erfüllungsort ist, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ander- weitig vereinbart, Aachen. 6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendunter Aus- schluss des UN-Kaufrechts. 7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, unter Ausschluss so wird die Gültigkeit der Kollisionsnormenübrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen o- der undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Re- gelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird. Beide Parteien sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist Münchendes Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt auch nicht für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) DatenInformationen, die der Anwender im Rahmen jeweils anderen Partei bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die jeweilige Partei zu vertreten hat, oder die der Nutzung jeweiligen Par- tei von einem Dritten rechtmäßiger Weise ohne Geheimhal- tungspflicht mitgeteilt werden oder die von der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetjeweiligen Partei nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder die von der anderen Partei zur Bekanntmachung schriftlich frei gegeben worden sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen1 Gegenstand der Kooperation 1. Die Celonis SE haftet Vertragspartner verpflichten sich in dieser Vereinbarung, untereinander in dem technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Durchführung netzübergreifender Transporte nur einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag abschließen muss. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vertragspartner legen für den netzübergreifenden Transport Marktgebiete fest. Ein Marktgebiet ist eine Verknüpfung von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnüber Netzkopplungspunkte mit- einander verbundenen (Teil-)Netzen, in denen ein Transportkunde gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann. In jedem Marktgebiet wird ein virtueller Handelspunkt eingerichtet, an dem Gas gehandelt werden kann und über den die Übertragung von Gasmengen zwischen Bilanzkreisen ermöglicht wird. Die Vertragspartner ermöglichen den netzübergreifenden Transport durch in- terne Bestellungen der hierzu benötigten Kapazitäten bei dem jeweils im Marktgebiet vorgelagerten Netzbetreiber. Ist der vorgelagerte Netzbetreiber ein örtlicher Verteilernetzbetreiber, teilt der nachgelagerte Netzbetreiber die benötigte Vorhalteleistung mit und der vorgelagerte Netzbetreiber bestätigt diese Mitteilung. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen2. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber ermöglichen zudem den Transport von einem Marktgebiet in ein anderes Marktgebiet. 3. Die Vertragspartner verständigen sich hiermit auf die einheitliche Anwendung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang gemäß § 20 Abs. 1b Satz 7 EnWG (Netzzugangsbedingungen). Die Netzzugangsbedingungen der Anlage 3 sind dabei Bestandteil aller Ein- und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Ausspeiseverträge (bzw. Liefe- rantenrahmenverträge) und Bilanzkreisverträge. Die Erbringung sonstiger Hilfsdienste und Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage gesonderter Ver- einbarungen zwischen Transportkunde oder Bilanzkreisverantwortlichem und dem jeweiligen Netzbetreiber. Netzbetreiber können in Ergänzung zu Anlage 3 folgende zu veröffentlichende eigene Formulare und Regelungen verwenden: - Standardformulare für Transportanfragen (§ 5 Ziff. 2 der Anlage 3); - Regelungen für das Online-Buchungssystem (§ 6 Ziff. 3 der Anlage 3); - Regelungen für die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen (§ 12 der Anla- ge 3); - Regelungen zur Durchführung des Ex-post Balancing für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 1. April 2009 (§ 31 Ziff. 3 der Anlage 3); - Regelungen für den virtuellen Ein- und Ausspeisepunkt (§ 33 Ziff. 3 der Anlage 3); - Regelungen für die marktgebietsüberschreitende Bilanzierung (§ 34 der Anlage 3); - Regelungen für das Angebot von gekoppelten Ein- und Ausspeisekapazi- täten (§ 36 der Anlage 3); - Regelungen zur Messung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenEin- oder Ausspeisepunkten (§ 40 Ziff. 2 der Anlage 3); - technische Anforderungen für die jeweiligen Ein- und Ausspeisepunkte (§ 41 Ziff. 1 der Anlage 3); - Entgelt- und Zahlungsbedingungen (§ 48 Ziff. 1 der Anlage 3); und - Operating Manual. Abweichungen von der Anlage 3 sind in Bezug auf folgende Regelung mög- lich: Streichung der Schiedsgerichtsklausel und Aufnahme einer Gerichtsstands- vereinbarung in die Netzzugangsbedingungen (§ 63 der Anlage 3). Der Anwendungsbereich Transport innerhalb eines Marktgebietes wird auf der Grundlage eines Einspei- severtrags und eines Ausspeisevertrags und eines Bilanzkreisvertrages sicherge- stellt. Der Transportkunde hat sicherzustellen, dass alle vertraglich zu bilanzierenden Energiemengen in einem Bilanzkreis bilanziert werden. Der Nachweis des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis Bilanz- kreises bzw. des Subbilanzkontos ist das Recht zu führen. Die Vertragspartner schließen mit Transportkunden bzw. Bilanzkreisverantwortlichen für den Transport innerhalb eines Marktgebietes unter Anwendung der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist Münchenals Anlage 3 beigefügten „Netzzugangsbedingungen“ folgende Verträge ab: - Einspeisevertrag - Ausspeisevertrag - Bilanzkreisvertrag. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und dieser Kooperationsvereinbarung für die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, Einspeisung von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt Erdgas gelten auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenEinspeisung von Biogas, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtsoweit nichts Abweichendes geregelt wird. Die Celonis SE Durchführung eines Transports über mehrere, in einem Marktgebiet durch Netz- kopplungspunkte miteinander verbundene Netze (netzübergreifender Transport) im Verhältnis der Netzbetreiber untereinander erfolgt gemäß den §§ 8 - 22. Es gelten die folgenden Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder sich aus dem Sachzusammenhang ergibt. Für Begriffe, die im Folgenden nicht anderweitig definiert werden, gelten die Definitionen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame Verordnung über den Zugang zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle Gasversorgungsnetzen (iGasNZV) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder 25. Juli 2005 in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke ihrer jeweils gültigen Fassung. Jeder Letztverbraucher, der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen eines Vertrages oder eines An- schlussnutzungsverhältnisses gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetfür die Gasversor- gung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 1. November 2006 einen Anschluss an das Niederdruck-/ Mitteldruck- oder Hochdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt.

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Sources: Kooperationsvereinbarung, Kooperationsvereinbarung

Allgemeines. 16.1 2.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag. 2.2. Zweck des Vertrages ist die Erbringung der Einrichtung-, Anschluss- und Wartungsdienstleistungen für Alarmanlagen durch Verisure sowie die Erbringung des Alarmdienstes (konzipiert als Detektions-, Verifizierungs-, Benachrichtigungs- und Reaktionsdienste) und / oder Zusatzleistungen für den Kunden im Rahmen des Vertrages, wie im Vertrag beschrieben. Die Celonis SE Erbringung und Anschluss der Alarmanlage ist dazu grundlegende Voraussetzung für die Funktionalität des Alarmsystems und dessen Zubehör sowie Zusatzleistungen. 2.3. Für eine bestimmte Zusatzleistung können Ergänzungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen gelten. Verisure wird den Kunden dann darüber informieren. 2.4. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Verisure den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Soweit Änderungen nicht wesentliche Vertragsbestimmungen betreffen, gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt, sofern er der Änderung nicht binnen (2) zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Verisure verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungs- mitteilung auf die jeweiligen Änderungen ausdrücklich unter Zusendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 2.5. Verisure ist berechtigt, den Cloud Service ganz Alarmdienst und / oder die Zusatzleistung einseitig zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, und zwar in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassender Art und Weise, dass und soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Celonis SE haftet Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sich Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndas Sicherheitsgewerbe oder Sicherheitsdienstleistun- gen ergeben, im Falle der Änderung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder technischer Normen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Funktionen des Sicherheitssystems aus technischen Gründen wegfallen, angepasst oder verändert werden müssen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt2.6. Das Vorhandensein einer Alarmanlage ersetzt in keiner Weise die Notwendigkeit physischer, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte technischer und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenorgani- satorischer Sicherheitsmaßnahmen sowie eines Versicherungsschutzes. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtKunde ist verpflichtet, angemessene physi- sche, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sein Objekt vor unbefugtem Zugriff zu schützen sowie eine ausreichende Versicherung gegen Einbruch, Feuer oder sonstige Zerstörung abzuschließen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist 2.7. Der Kunde erkennt an, dass der Abschluss des Vertrages den Einsatz elektronischer Sicherheitsmaßnahmen zu prä- ventiven Zwecken beinhaltet. In keiner Weise wird die Unterlassung von Straftaten gewährleistet und der Abschluss dieses Vertrages beinhaltet ausdrücklich keinen Versicherungsschutz. Ebenso bestätigt der Kunde, dass er alle Informationen über die Funktionalitäten der Alarmanlage für eine ordnungsgemäße Nutzung der Alarmanlage erhalten hat und akzep- tiert ausdrücklich alle Klauseln des Vertrages. 2.8. Verisure Deutschland GmbH behält sich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendvor, unter Ausschluss der Kollisionsnormeneine Bonitätsauskunft zum Kunden einzuholen (Art. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München6 Abs. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden1 S.1 lit. f DSGVO). Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, erfolgt insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen aber nicht abschließend bei den in Ziffern 3.3 und Fristsetzungen3.4 dieser Bedingungen genannten Wirtschaftsauskunfteien. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikindustrie Ös- terreichs gelten für alle Auftragsproduktionen, aus- genommen für die Herstellung von Werbefilmen. Sie sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Be- standteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes, BGBl Nr.140/1979 in der dzt. gülti- gen Fassung zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ers- ten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Eine rechtliche Bindung des Produzenten tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbo- tes/Auftrages (Bestätigung per Fax oder E-Mail mit digitaler Signatur ist dazu berechtigtzulässig) oder die Unterferti- gung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auf- tragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung wer- den die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingun- gen akzeptiert. 1.2 Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfü- gung gestellten Drehbuches zu den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenim Produktions- vertrag bzw. dem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender Produzenten oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und (ii) Datenähnliche Un- terlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, die der Anwender soferne diese im Rahmen Film keine Verwendung finden oder soferne dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weiterga- be, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der Nutzung der Cloud Services generiertausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden. 1.3 Im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Anbot ist bereits zu vermerken, speichert für welche Verbreitungs- gebiete, Medien und sonst verarbeitetZeiträume das Filmwerk her- zustellen ist.

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Sources: Allgemeine Herstellungs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Herstellungs Und Lieferbedingungen

Allgemeines. 16.1 2.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag. 2.2. Zweck des Vertrages ist die Erbringung der Einrichtung-, Anschluss- und Wartungsdienstleistungen für Alarmanlagen durch Verisure sowie die Erbringung des Alarmdienstes (konzipiert als Detektions-, Verifizierungs-, Benachrichtigungs- und Reaktionsdienste) und / oder Zusatzleistungen für den Kunden im Rahmen des Vertrages, wie im Vertrag beschrieben. Die Celonis SE Erbringung und Anschluss der Alarmanlage ist dazu grundlegende Voraussetzung für die Funktionalität des Alarmsystems und dessen Zubehör sowie Zusatzleistungen. 2.3. Für eine bestimmte Zusatzleistung können Ergänzungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen gelten. Verisure wird den Kunden dann darüber informieren. 2.4. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Verisure den Kunden schriftlich oder per E-Mail informieren. Soweit Änderungen nicht wesentliche Vertragsbestimmungen betreffen, gilt die Zustimmung des Kunden zur Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt, sofern er der Änderung nicht binnen (2) zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Verisure verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungs- mitteilung auf die jeweiligen Änderungen ausdrücklich unter Zusendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 2.5. Verisure ist berechtigt, den Cloud Service ganz Alarmdienst und / oder die Zusatzleistung einseitig zu ändern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und zwar in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassender Art und Weise, dass und soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Die Celonis SE haftet Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn sich Änderungen der gesetzlichen Vorschriften für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndas Sicherheitsgewerbe oder Sicherheitsdienstleistun- gen ergeben, im Falle der Änderung datenschutzrechtlicher Vorgaben oder technischer Normen. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn Funktionen des Sicherheitssystems aus technischen Gründen wegfallen, angepasst oder verändert werden müssen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt2.6. Das Vorhandensein einer Alarmanlage ersetzt in keiner Weise die Notwendigkeit physischer, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte technischer und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenorgani- satorischer Sicherheitsmaßnahmen sowie eines Versicherungsschutzes. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtKunde ist verpflichtet, angemessene physi- sche, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sein Objekt vor unbefugtem Zugriff zu schützen sowie eine ausreichende Versicherung gegen Einbruch, Feuer oder sonstige Zerstörung abzuschließen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist 2.7. Der Kunde erkennt an, dass der Abschluss des Vertrages den Einsatz elektronischer Sicherheitsmaßnahmen zu prä- ventiven Zwecken beinhaltet. In keiner Weise wird die Unterlassung von Straftaten gewährleistet und der Abschluss dieses Vertrages beinhaltet ausdrücklich keinen Versicherungsschutz. Ebenso bestätigt der Kunde, dass er alle Informationen über die Funktionalitäten der Alarmanlage für eine ordnungsgemäße Nutzung der Alarmanlage erhalten hat und akzep- tiert ausdrücklich alle Klauseln des Vertrages. 2.8. Verisure Deutschland GmbH behält sich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendvor, unter Ausschluss der Kollisionsnormeneine Bonitätsauskunft zum Kunden einzuholen (Art. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München6 Abs. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden1 S.1 lit. f DSGVO). Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, erfolgt insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen aber nicht abschließend bei den in Ziffern 3.3 und Fristsetzungen3.4 dieser Bedingungen genannten Wirtschaftsauskunfteien. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 Allen Liefergeschäften liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Ver- kaufsbedingungen der Capri Sun Vertriebs GmbH (nachfolgend „CSV“) zugrunde. 1.2 Im Folgenden wird der jeweilige Geschäftspartner von CSV als „Kunde“ bezeichnet, ungeachtet der Art des jeweiligen Vertrages und des jeweiligen Standes der Geschäfts- beziehung. 1.3 Diese Bedingungen sind in Kraft und gelten ab dem 1. Dezember 2019. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäfte – auch wenn nicht nochmals auf sie verwiesen oder ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wird. 1.4 Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, stets frei- bleibend. Aufträge werden für CSV erst durch CSVs schriftliche Bestätigung verbindlich; die Versendung der Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Dessen ungeachtet verein- baren die Parteien, dass gegensätzliche Verkaufsbedingungen einen gültigen Vertrags- abschluss grundsätzlich nicht hindern sollen. Soweit unterschiedliche Verkaufsbedin- gungen einander entsprechen, gelten die jeweils übereinstimmenden Bestimmungen. Darüber hinaus gelten Bestimmungen in den Cloud Service ganz Verkaufsbedingungen der CSV als akzep- tiert, soweit in den Verkaufsbedingungen des Lieferanten ein entsprechender Wider- spruch fehlt. Demgegenüber wird die Gültigkeit von Bestimmungen in den Verkaufsbe- dingungen des Lieferanten, welche den Verkaufsbedingungen der CSV inhaltlich nicht entsprechen, abgelehnt. Diese Bestimmungen werden nicht zu einem Vertragsbestand- teil. In diesen sowie in allen anderen Fällen, gelten stattdessen die deutschen Rechts- bestimmungen. 1.5 Allgemeine Einkaufs- bzw. Verkaufsbedingungen oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassensonstige Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von CSV schriftlich anerkannt wurden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.6 Ein Widerspruch gegen CSVs allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnÜbersendung allgemeiner Vertragsbedingungen oder sonstiger Bedingungen durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Kunden auf die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten nicht als Widerspruch. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.7 Werden allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden ebenfalls Vertragsgegen- stand und widersprechen einzelne Vorschriften den vorliegenden allgemeinen Ge- schäfts- und Verkaufsbedingungen, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenso werden insofern die gesetzlichen Regelungen Gegenstand des Vertrages. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB Vertrag als solcher bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und Ab- nahme der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck Vertragssache sowie der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten Leistungen von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services CSV durch den Anwender Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Geschäfts- und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichVerkaufsbedingungen. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts

Allgemeines. 16.1 10.1. Dem AN ist die Abtretung von Forderungen gegen den AG gestattet, sofern der AN die beabsichtigte Forderungsabtretung dem AG zumindest 12 Wochen vor Abtretung angezeigt hat, anderenfalls die Punkte 8.1. und 4.5. b) sinngemäß zur Anwendung kommen. Die Celonis SE vorgenannte Mitteilung sowie die Abtretungsanzeige selbst hat schriftlich an die ÖBA sowie an Geschäftsleitung des AG mittels eingeschriebenen Briefes per Adresse des Sitzes der Gesellschaft zu erfolgen, es gilt dabei das Datum des Posteinganges. Mitteilungen auf andere Art, insbesondere Rechnungsvermerke oä. sind ausgeschlossen. Der vorgenannten Mitteilung des AN ist weiters eine schriftliche Bestätigung des Forderungsempfängers beizulegen, in welcher dieser bestätigt, den Auftrag samt Nebenvereinbarungen, insbesondere die gegenständlichen Allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen vollinhaltlich mit Wirkung auch gegen sich zur Kenntnis zu nehmen. Für den Fall der Abtretung gilt eine Bearbeitungsgebühr (für den erhöhten Verwaltungsaufwand) in Höhe von ein Promille der abge- bzw. abzutretenden Forderung zuzügl. USt, zumindest jedoch der Betrag von EUR 1.000,00 zuzügl. USt als vereinbart. Diese Bearbeitungsgebühr kann nach ▇▇▇▇ des AG mit einer beliebigen Forderung des AN ab dem Zugang der Verständigung von der beabsichtigten Abtretung bzw. dem Zugang der Abtretungsanzeige gegen verrechnet werden. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen und ergänzend dazu nimmt der AN ausdrücklich zur Kenntnis, dass durch Forderungsabtretungen im oben genannte Sinne das Kreditobligo des AG bzw. der Unternehmen der SPAR-Gruppe eventuell belastet wird. Im Falle der Forderungsabtretung übernimmt der AN daher alle in diesem Sinne dem AG und auch anderen Unternehmen der SPAR-Gruppe allenfalls entstehende Nachteile, wobei als Nachweis dieser Nachteile jeweils eine entsprechende schriftliche Bestätigung der beteiligten Bankinstitute ausdrücklich als ausreichend vereinbart wird. Die Beweislast für das Nichtvorliegen eines Schadens trägt der AN. 10.2. Die Erfüllungsgarantie und die Haftrücklassgarantie sowie der in bar einbehaltene Haftrücklass dienen zur Besicherung aller wie immer gearteten Ansprüche des AG, die sich aus dem Vertrag, aus der Nichterfüllung des Vertrages oder aus Ansprüchen des AG infolge des Rücktrittes ergeben können, sie dienen insbesondere auch zur Besicherung von Ansprüchen im Sinne der §§ 21 und 22 IO. Erfüllungsgarantie und Haftrücklassgarantie können vom AG auch zur Befriedigung von anderen Ansprüchen des AG oder von Ansprüchen, die mit dem AG verbundenen Unternehmen an den AG abgetreten haben, herangezogen werden, und zwar auch dann, wenn solche Ansprüche aus anderen, außerhalb dieses Vertrages stehenden Rechtsgründen resultieren. Der AG ist berechtigt, den Cloud Service ganz ab Vertragsabschluss für die noch ausstehenden Leistungen eine weitere Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des vereinbarten Bruttoentgeltes, bei Verträgen die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind bis zur Höhe von zwei Fünftel verlangen. Die Kosten der Sicherstellung, welche nach ▇▇▇▇ des AG in Bargeld oder in Teilen Form einer Bankgarantie erfolgt, trägt der AN, ebenso eine pauschale Manipulationsgebühr in Höhe von EUR 300,00 zuzügl. USt, welche umgehend nach Rechnungslegung durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenden AG fällig ist. Die Celonis SE haftet für Sicherstellung hat binnen einer Frist von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln14 Tagen nach entsprechender Anforderung durch den AG zu erfolgen. Kommt der AN der Verpflichtung auf Leistung der vorgenannten Sicherleistung samt Kosten nicht ausreichend oder nicht fristgerecht nach, so kann der AG jede seiner Leistungen verweigern und ohne Nachfristsetzung den Rücktritt vom Vertrag erklären, Punkt 8.1. gilt sinngemäß. Macht der AN von seinem Recht nach § 1170b ABGB Gebrauch, so wird die Leistungsfrist im Sinne des § 1170b Abs. 2 ABGB hiermit vom AN mit 8 Wochen ab nachweislichem Zugang der entsprechenden Aufforderung festgesetzt. Die ▇▇▇▇ des Sicherungsmittels obliegt dem AG, welchem überdies eine Aufwandentschädigung in Höhe von EUR 300,00 zuzügl. USt zusteht, welche umgehend nach Rechnungslegung durch den AG zur Zahlung an diesen fällig ist. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt10.3. Erfolgt die Beauftragung des AN als Generalunternehmer, übernimmt dieser die Funktion des Baustellenkoordinators und die mit der Überwachung der Einhaltung der damit einhergehenden Verpflichtungen. Der AN wird eine natürliche Person benennen, die die Koordinationsaufgaben wahrnimmt und dafür sorgt, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen schriftlichen Erklärungen und Meldungen abgegeben werden. Sofern es für die Durchführung der vom AN übernommenen Leistungen erforderlich ist, Nachbargrundstücke in Anspruch zu nehmen, ist keine Partei berechtigtes Sache des AN dafür zu sorgen, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragendass ihm die Benutzung der Nachbargrundstücke gestattet wird. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Sofern an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Nachbarobjekten im Zusammenhang mit der Durchführung Tätigkeit des AN, aus welchem Grunde auch immer, Schäden eintreten, wird der Einzelverträge ist MünchenAN den AG gegen jegliche Ansprüche, insbesondere auch in Bezug auf Ansprüche im Sinne der §§ 364, 364 a und b ABGB schad- und klaglos halten, dies gilt auch dann, wenn der AG nicht Eigentümer der Liegenschaft aber infolge vertraglicher Verpflichtung dem Grundeigentümer ersatzpflichtig ist. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungSollte dies von der Nachbarschaft verlangt werden, wird der AN auf seine Kosten ein entsprechendes Beweissicherungsverfahren durchführen lassen. 16.4 Diese Bedingungen 10.4. Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten darüber, ob vom AG zu leistende Zahlungen zustehen oder fällig geworden sind oder nicht, berechtigen den AN nicht die Einzelverträge können Erbringung seiner Leistung einzustellen oder zu unterbrechen oder vom Vertrag zurückzutreten. 10.5. Soweit vom AG Pläne beizustellen sind, wird der AN diese beim AG rechtzeitig anfordern. Mangels anders lautender Vereinbarung gilt ein Planvorlauf von 21 Tagen als vereinbart, der im Einzelfall auch um 14 Tage unterschritten werden kann. 10.6. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der durch die Baumaßnahmen entstehenden Abfälle und Verpackungen hat jeder AN auf eigene Kosten zu sorgen. Er hat dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist der AG berechtigt, die Abfälle und Verpackungen auf Kosten des AN beseitigen zu lassen. 10.7. Der AN darf nur Subunternehmer und Lieferfirmen einsetzen, für die der AG die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Der AG hat das Recht, Subunternehmer abzulehnen. Aus der Ablehnung von Subunternehmern kann der AN keine Mehrkosten ableiten. Auf Verlangen des AG ist Einsicht in die vertraglichen Vereinbarungen des AN mit dem Subunternehmer zu gewähren und jede in diesem Zusammenhang verlangte Auskunft zu erteilen. Jedenfalls müssen die gegenständlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert an den Subunternehmer überbunden werden. Dies gilt Beauftragt der AN Subunternehmer, so haftet er auf jeden Fall für die Leistungen seiner Subunternehmer im gleichen Umfang, wie für seine eigenen Leistungen. Eine Haftung von Dritten, insbesondere dem AG bzw. dem beauftragten Gesamtplaner oder der ÖBA, ist jedenfalls ausgeschlossen. 10.8. Der AN hat – insbesondere im Falle, dass er Subunternehmer einsetzt – die gesamte Kommunikation und Abstimmung mit dem AG und dem beauftragten Gesamtplaner selbst durchzuführen. Wenn Konstruktionsunterlagen, Pläne und dgl. von Subunternehmern vorgelegt werden, so sind diese vor Weitergabe an den AG bzw. den beauftragten Gesamtplaner durch einen Prüfvermerk des AN zu versehen. Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind nur mit schriftlicher Zustimmung und durch eine schriftliche Bevollmächtigung des AN an den Subunternehmer möglich. Diese Bevollmächtigung muss beinhalten, dass bei der direkten Kommunikation bzw. direkten Abstimmung des Subunternehmers mit dem AG bzw. dem beauftragten Gesamtplaner die volle Haftung auch für die Abkehr Leistungen des Subunternehmers jedenfalls beim AN verbleibt. Der AN hat für den Fall von Arbeitskräfteüberlassungen oder –vermittlungen dafür Sorge zu tragen, dass es sich hierbei um geeignete Arbeitnehmer handelt. Der AG ist berechtigt, dem AN die Nichteignung der Arbeitnehmer mitzuteilen und deren Ersatz durch geeignete Arbeitnehmer zu begehren. Der AN erklärt, alle Entgeltansprüche seiner Mitarbeiter im Sinne des § 9 LSD-BG in der Vergangenheit vollständig bezahlt zu haben und auch zukünftig vollständig zu bezahlen, sodass eine Haftung des AG ausgeschlossen ist. Der AN garantiert, dass entsprechende Ansprüche von Seiten seiner Mitarbeiter bislang noch nicht an die BUAK herangetragen wurden. Werden dennoch Ansprüche im Sinne des § 9 LSD-BG an den AG herangetragen, ist dieser berechtigt, diese Ansprüche ungeachtet anderer Anweisungen des AN ohne Prüfung vollständig abzudecken und vom SchriftformerfordernisAuftragnehmer einzufordern, auch wenn sich diese Ansprüche im Nachhinein als falsch herausstellen sollten. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für Der AG ist jedenfalls nicht verpflichtet, die Berechtigung der Ansprüche gerichtlich überprüfen zu lassen. Der AN sowie sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungenvon ihm zur Vertragserfüllung eingesetzte Dritte, sind zu absoluter Verschwiegenheit über die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Informationen und Vorkommnisse verpflichtet. Der AN hat die Einhaltung dieser Bestimmung zu überwachen. Für den Fall der Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht haftet der AN uneingeschränkt. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, über die der Vertragspartner Kenntnis erlangt, ist ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung des AG gestattet. Veröffentlichungen jeder Art, insbesondere für KündigungserklärungenWerbeaussendungen, Mahnungen welche auf das gegenständliche Vertragsverhältnis in irgendeiner Form Bezug nehmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Fundobjekte sind vom eingesetzten Personal an sich zu nehmen, zwischenzeitig zu verwahren und Fristsetzungenumgehend an den AG auszuhändigen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: General Terms and Conditions for Construction and Facility Management Services, General Terms and Conditions for Construction and Facility Management Services

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und Lieferanten („Vertragspartner“) soweit der Vertragspartner Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, den Cloud Service ganz eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag 1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, ist keine Partei berechtigtals wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenetwa auch dann, weiter zu vergeben wenn wir in Kenntnis der AGB des Vertragspartners unsere Leistung vorbehaltlos ausführen oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich die Leistung des § 354 a HGB bleibt unberührtVertragspartners vorbehaltlos entgegennehmen. 16.3 1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für das Vertragsverhältnis den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist das Recht eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich. Insbesondere gehen gegebenenfalls abweichende Regelungen aus dem zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Rahmenvertrag zur Erbringung von IT-Leistungen den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungAGB vor. 16.4 Diese Bedingungen 1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Mitteilungen des Vertragspartners in Bezug auf den VertragsgegenstandVertrag, zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt, Kündigung oder Minderung, sind in Schrift- oder Textform, zum Beispiel als Brief, Email, Telefax, abzugeben. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Gesetzliche Formvorschriften und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen weitere Nachweise, zum Beispiel der Legitimation des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenErklärenden, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungbleiben unberührt. 16.6 Sollte eine 1.5. In Werbematerialien und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen, Fotos oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinZeichnungen von Produkten sind nur annähernd maßgebend, bleiben soweit die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtdarin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland1.6. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug Hinweise auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichGeltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar rechtswirksam abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1 § 2 a) Die Celonis SE ist dazu berechtigtAÖSp gelten für alle Verrichtungen des Spediteurs im Verkehr mit Kaufleuten und mit Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, den Cloud Service ganz gleichgültig, ob es sich um Speditions-, Fracht-, Lager-, Kommissions- oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnsonstige mit dem Speditionsgewerbe zusammenhängende Geschäfte handelt. 16.2 Soweit b) Die AÖSp werden nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16.angewendet 1. „Anwenderdaten“ sind alle wenn der Spediteur nur als Erfüllungsgehilfe einer Beförderungsunternehmung aufgrund besonderer Bedingungen oder nach dem Flächenverkehrsvertrag als ÖBB - Flächenverkehrsunternehmer tätig ist. 2. beim Transport von Umzugsgut mit Möbelauto (Möbelanhänger, Kofferwechselaufbau, Container, Liftvan) sowie bei der Einlagerung von Umzugsgut. Transporte von Umzugsgut für Auftraggeber im Sinne der lit. a) im Inland sowie vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch und nach dem Ausland unterliegen den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke AÖSp, sofern es sich um Speditionstätigkeit gemäß § 407 HGB handelt. c) Die AÖSp gehen örtlichen und bezirklichen Handelsbräuchen vor. Gesetzliche Bestimmungen zwingender Natur schränken den Wirkungskreis der Nutzung der Cloud Services AÖSp sinngemäß ein. Bei See- und (iiBinnenschifftransporten können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen des Spediteurs getroffen werden. d) DatenAußerdem gelten diejenigen Bedingungen, die Dritte an der Anwender im Rahmen Ausführung Beteiligte aufgestellt haben. Eine Abtretung der Nutzung der Cloud Services generiertRechte des Auftraggebers an einen Dritten sowie die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Spediteur namens oder für Rechnung eines Dritten (vgl. § 67 Vers VG) kann nur insoweit erfolgen, speichert als Rechte gegen den Spediteur auf Grund dieser Bedingungen bestehen. Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme zur sofortigen Ausführung des betreffenden Auftrages, sofern sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot ergibt, und sonst verarbeitetnur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird.

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Sources: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 319 Der AG ist dazu bei der Nichteinhaltung von bewertungsrelevanten Angaben (Punkt 17.2) und bei wesentlichen Vertragsverstößen gemäß Punkt 17.3 berechtigt, gemäß den Cloud Service ganz nachfolgenden Bestimmungen eine pauschale Preisminderung vom zu bezahlenden Rechnungsbetrag selbstständig abzuziehen. 320 Der AG kann neben seinem Anspruch auf pauschale Preisminderung auch Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz geltend machen, insbesondere allfällige Mehrkosten für Ersatzvornahmen durch Mitarbeiter des AG, verbundene Einrichtungen oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Dritter. Allfällige vom AN gezahlte pauschale Preisminderungen sind auf die Gewährleistungs- und Schaden- ersatzansprüche des AG anzurechnen. Schadenersatzleistungen befreien den AN nicht von der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag. 321 Sämtliche pauschale Preisminderungen aus diesem Vertrag unterliegen nicht dem richterli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und sind unabhängig von einem Verschulden des AN zu lassenbezahlen. Die Celonis SE haftet für pauschalen Preisminderungen aus diesem Vertrag sind pro Kalenderjahr in Summe mit 30% (dreißig Prozent) des jährlichen Nettopreises sämtlicher Leistungen aus diesem Vertrag begrenzt. Tritt der geschuldete Erfolg aus irgendeinem Grund nicht ein, so ist dies grundsätz- 76 von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen81 5106/AB XXV. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenGP - Anfragebeantwortung - Beilage lich der Sphäre des AN zuzurechnen. Der Anwendungsbereich Nicht der Sphäre des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender Auftragnehmers zuzurechnen sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) DatenVerletzungen jener Leistungspflichten, die der Anwender Auftragnehmer im Rahmen konkreten Fall nur mit entsprechender Mitwirkung der Nutzung zu betreuenden Personen erfüllen kann, sofern diese Mitwir- kung ausdrücklich verweigert wird. Beispiele: - Wenn der Cloud Services generiertAG feststellt, speichert und sonst verarbeitetdass das obligatorische Lungenröntgen bei der Erstuntersu- chung bei zumindest einem Fremden nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, außer der Fremde weigert sich ausdrücklich, dieses durchzuführen. - Wenn im Zuge der Erstaufnahme mit zumindest einem Fremden kein Erstaufnahmege- spräch stattgefunden hat bzw. das Erstaufnahmegespräch mehr als 24 Stunden nach erstmaligem Kontakt mit einem Fremden stattgefunden hat, außer der Fremde weigert sich ausdrücklich, an einem solchen teilzunehmen.

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Sources: Betreuungsvertrag

Allgemeines. 16.1 (1) Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Gamma-Ser- vice Recycling GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Durchführung Anliefe- rung radioaktiver Stoffe und Strahlenquellen“ (im Folgenden: „AGB“) sind un- mittelbarer Bestandteil der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen von der Gamma-Service Recycling GmbH und dem Kunden abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen über die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesLiefe- rungen und Leistungen der Gamma-Service Recycling GmbH. Sofern nichts Anderes vereinbart wird, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für erfolgen sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenAngebote, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen Annahmen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den VertragsgegenstandLeis- tungen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Im Fall Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden werden die AGB auch dann Vertrags- inhalt, wenn auf deren Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkunguns hingewiesen wird. 16.6 Sollte eine oder mehrere (2) Für laufende Verträge gilt: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich (Textform genügt) bekannt gegeben. Hat der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Kunde im Rahmen der Nutzung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Cloud Services generiertÜbermittlung es dem Kunden erlaubt, speichert die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Wider- spruch erhebt. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe besonders hinge- wiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden. (3) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit seitens der Gamma-Service Recycling GmbH widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Vertrages nicht als angenommen. S. 1 gilt auch für mögli- che Regelungen zu Vertragsstrafen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Garantien, Änderungen und sonst verarbeitetNebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sich die Gamma-Service Recycling GmbH ausdrücklich damit einverstanden er- klärt. (4) Sollte eine Übersetzung dieser AGB in eine andere Sprache eine im Ver- gleich zur deutschen Originalfassung abweichende Interpretation des Textes zulassen, gilt im Zweifelsfall die aktuelle deutsche Fassung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 Wir (Daetwiler AG, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenIndustrieabfälle & Rohstoffe) sind ein führender Partner für Gesamtentsorgungslösungen, mineralische Rohstoffe, Transport- und Muldenservice sowie Altpapiersortierung im Grossraum Brugg-Windisch, im Fricktal und im Limmattal. Die Celonis SE haftet vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «diese AGB» genannt) gelten für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für eigenes Handelnden Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden oder wir unsere Dienstleistungen erbringen, ohne den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nochmals zu widersprechen. Mit der Abgabe eines Angebots gelten diese AGB als vom Kunden angenommen. Dies gilt auch dann, wenn er seinem Angebot oder seiner Auftragsbestätigung eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen beilegt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag 1.2 Mündlichen Nebenabreden, Abweichungen von diesen AGB und Ergänzungen oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter der Ausschluss dieser AGB bedürfen zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht ihrer Wirksamkeit der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenSchriftform. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenWegbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 16.5 Diese Bedingungen1.3 Für die Auslegung dieser AGB ist deren deutsche Fassung massgebend, zusammen auch wenn dem Kunden Übersetzungen zur Verfügung gestellt oder von den Parteien unterzeichnet werden. 1.4 Sollten Bestimmungen in diesen AGB oder sonstige Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. IKunden im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtÜbrigen wirksam. Die Celonis SE und der Anwender Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzenBestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck Ergebnis der unwirksamen am nächsten Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen. 16.7 1.5 Die Cloud Services unterliegen Preise und Zahlungskonditionen werden nicht in diesen AGB geregelt. Für sie gelten die separaten Preislisten oder die davon abweichenden individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist Brugg (Kanton Aargau, Schweiz). Wir sind jedoch berechtigt, anstelle des vorgenannten Gerichts jedes andere, nach den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Ländergesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht anzurufen, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht das Aargauische Handelsgericht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenAarau (Kanton Aargau, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichSchweiz). 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach 1.7 Für diese AGB ist schweizerisches materielles Recht anwendbar unter Ausschluss der Beendigung Bestimmungen des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Der Vermittler beachtet die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Soweit der Vermittler nach § 2 GWG selbst Verpflichteter ist, führt er die Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1-4 GWG als gesetzlich Verpflich- teter durch und zugleich für die Fonds Finanz gemäß § 17 Abs. 1 GWG. Ist der Vermittler für das zu vermittelnde Geschäft selbst nicht gesetzlich Verpflichteter, aber enthalten die dem Vermittler zur Verfügung gestellten Produktunterlagen (z.B. Anträge, Zeichnungsscheine, Beitrittserklärungen) einen Identifizierungsbogen, sind die Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 Nr. 1-4 GWG auf den Vermittler durch die Fonds Finanz nach § 17 Abs. 5 GWG übertragen; ein etwaiger Identifizierungsleitfaden ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen vom Vermittler zu lassenbeachten. Die Celonis SE haftet Sorgfaltspflichten beinhalten die Identifizierung seines Kunden und ggf. der für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit diesen auftretenden Person sowie des wirtschaftlich Berech- tigten durch den Vermittler selbst oder durch zuverlässige Dritte gemäß dem Geldwäschegesetz und § 154 Abgabenordnung (Kontenwahrheit). Darüber hinaus holt der Vermittler beim Kunden Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung ein, soweit sich diese nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten zweifelsfrei aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter der Geschäftsbeziehung ergeben. Er hat die vom Kunden gemachten Angaben auf Plausibilität hin zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenüberprüfen. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für Vermittler verpflichtet sich gegenüber der Fonds ▇▇▇▇▇▇ sicherzu- stellen, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten auch von Vermittlern erfüllt werden, die für ihn selbständig tätig werden; das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies Gleiche gilt auch für angestellte Mitarbeiter des Vermittlers. Er hat sicherzustellen, dass die Abkehr vom Schriftformerforderniseingesetzten Personen die zur Erfüllung der geldwäscherecht- lichen Sorgfaltspflichten erforderliche Zuverlässigkeit und Kenntnis be- sitzen. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls Der Vermittler wird dafür Sorge tragen, dass keine Personen für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen ihn Produktverträge vermitteln oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzendaran mitwirken, die dem wirtschaftlichen Zweck nicht über die notwendige fachliche Qualifikation hierzu verfügen. Er wird sich durch Stichproben von der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen Angemessenheit und Ordnungsmäßigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika ihnen getroffenen Maßnahmen überzeugen und dies dokumentieren. Auf Verlangen sind der Bundesrepublik DeutschlandFonds Finanz entsprechende Dokumentationen vorzulegen. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Vermittler haftet für ein Verschulden der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben von ihm ein- gesetzten Untervermittler und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, seiner Mitarbeiter wie für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlicheigenes. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenvorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für vertragliche Beziehungen mit der ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Elektronik GmbH (im Folgenden: SCHNEIDER) und für sämtliche Produkte und Leistungen der Firma SCHNEIDER mit ihren Kunden. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht AGB gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Sinne des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Sie ersetzen die bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Gegenbestätigungen unseres Vertragspartners unter Ausschluss der KollisionsnormenHinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit – auch für die Zukunft – widersprochen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des UN Kaufrechts (UN CISG) Kunden finden keine Anwendung, vorsorglich widersprechen wir diesen ausdrücklich. 16.4 Diese Bedingungen 1.2 Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und die Einzelverträge können wirksam Lieferbedingungen sind nur durch ein schriftlicheswirksam, wenn sie von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenuns schriftlich angenommen und bestätigt wurden. Dies gilt auch Sie gelten jeweils für den konkreten Einzelfall ohne Präjudiz für die Abkehr vom SchriftformerfordernisZukunft. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenUnsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen abweichende mündliche Individualvereinbarungen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungKunden zu treffen. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein1.3 Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten außerdem auch, bleiben wenn bei fortgeführten Geschäftsbeziehungen kein erneuter Hinweis auf die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtausschließliche Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen erfolgt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder1.4 Das Urheberrecht an von uns zur Verfügung gestellten Mustern, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika Konstruktionszeichnungen, Schemata, Anschlussplänen und der Bundesrepublik Deutschlandähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - verbleibt bei uns und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Veröffentlichung und Vervielfältigung, auch teilweise, ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichgestattet. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung 1.5 Sämtliche Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige Angaben oder technische Daten des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ Lieferers kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender keine Zusicherungen im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetRechtssinne. Eigenschaftszusicherungen gelten nur mit entsprechender schriftlicher Bestätigung.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1. Die Celonis SE folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen MP Sales Consulting und dem Auftraggeber (Kunden), die in erster Linie Dienstleistungen im Sinne einer beratenden Tätigkeit, d.h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche, rechtliche oder technische Sachverhalte und Zusammenhänge erhalten. Dabei handelt sich ausschließlich um Dienstleistungen. Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist dazu jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Entgegenstehende Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MP Sales Consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.2. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall immer vertraglich vereinbart. 1.3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. 1.4. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB, unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB. 1.5. MP Sales Consulting ist berechtigt, den Cloud Service die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder in Teilen teilweise durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer Dritte erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MP Sales Consulting selbst. Es entsteht kein wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen einem etwaigen Dritten und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretendem Auftraggeber. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendAuftraggeber verpflichtet sich, unter Ausschluss der Kollisionsnormenwährend sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich MP Sales Consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen ähnlichen Beratungs- oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenTrainings- leistungen beauftragen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtauch MP Sales Consulting anbietet. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Dienstvertrag

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtAllgemeinen Vermietungsbedingungen des Vermieters gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Arbeitsbühnen, den Cloud Service ganz Teleskopstapler, Gabelstapler, Flurförderzeuge, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen. 1.2 Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenrechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 1.3 Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge über die Vermietung beweglicher Sachen mit demselben Mieter, sofern es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer nach Ziffer 1.6 handelt. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in diesem Fall Vorrang vor diesen Mietvertragsbedingungen. Es gelten ausschließlich schriftlich getroffene Vereinbarungen. 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bundesrepublik Deutschland maßgebendTextform. 1.6 Der zugrundeliegende Mietvertrag sowie diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gelten sowohl gegenüber einem Verbraucher als auch einem Unternehmer, unter Ausschluss einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB 1.7 Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden, sofern der KollisionsnormenVermieter keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen hat. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Sämtliche Preisangaben in Angeboten des Vermieters erfolgen in Euro. 1.8 Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf alle Vereinbarungen sowie auf alle Anfragen, Kostenvoranschläge, Angebote, Anweisungen, Verträge, Bestätigungen und sonstigen Transaktionen zwischen den Vertragsparteien in Verbindung mit der Durchführung Vermietung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungMietgeräte durch den Mieter anwendbar. 16.4 Diese Bedingungen 1.9 Die Vereinbarung und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die abschließende gesamte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere Gegenstand der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandVereinbarung dar. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug Mieter verzichtet auf einen Verweis auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender Anwendbarkeit seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichdiese werden vom Vermieter ausdrücklich zurückgewiesen. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Vermietungsvertrag

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassennachstehenden Bedingungen gelten für Lieferverträge. Die Celonis SE haftet Sie gelten nicht für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht Bauleistungen im Einzelvertrag Sinne von §1 VOB A, d.h. für Bauarbeiten jeder Art mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen; für diese Arbeiten gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - VOB / B / DIN 1961. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen anderweitig geregeltabweichende Geschäftsbedingungen, ist keine Partei berechtigtinsbesondere Einkaufsbedingungen, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder werden von uns nicht anerkannt. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers gilt in sonstiger Weise zu übertragenkeinem Falle als Zustimmung. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an Insbesondere stellt das Erbringen der Vertragsleistung kein stillschweigendes Einverständnis mit den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenAllgemeinen Geschäftsbedingungen des Abnehmers dar. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht Alle Vertragsabreden bedürfen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenSchriftform. Dies gilt auch für die Abkehr Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsveränderungen. Abweichungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur Wirksamkeit, wenn sie vom SchriftformerfordernisLieferanten schriftlich bestätigt werden. Soweit Angebote ausdrücklich als freibleibend bezeichnet werden, kommt ein Vertrag erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande. Meldet der Lieferant Aufträge zur Kreditversicherung an und sollte der Auftrag vom Versicherer nicht angenommen werden, so hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Abnehmer daraus irgendwelche Rechte geltend machen kann. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für Rücktrittsrecht des Lieferanten entfällt, wenn der Abnehmer Zahlungen vor Planungsbeginn leistet. Das Alleineigentum und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen bleiben dem Lieferanten vorbehalten. Dritten, ausgenommen Behörden, dürfen diese Unterlagen auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind dem Lieferanten sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenUnterlagen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und soweit sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenberechtigterweise benötigt werden, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote geltenzurückzugeben. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften Statische Berechnungen werden nur auf Verlangen des LandesAbnehmers und nur gegen besondere Vergütung abgegeben. Soweit im folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender darunter im Rahmen der Nutzung Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen: a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen ihrer Handelsbetriebe tätig werden. b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts. c) Öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sind die Liefergegenstände nach Angaben des Abnehmers anzufertigen, so werden die Konstruktionsunterlagen und Stücklisten anhand der Cloud Services generiertZeichnungen oder Angaben des Abnehmers erstellt. Für die Arbeiten nach Zeichnungen und Berechnungen des Bestellers übernehmen wir keine Haftung. Aufmasse auf der Baustelle werden vom Lieferanten nicht genommen, speichert soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Die gesamten Konstruktionsunterlagen und sonst verarbeitetStücklisten werden dem Abnehmer zur rechtsverbindlichen Prüfung übersandt. Fehler, die bei dieser Prüfung entstehen oder übersehen werden, gehen nicht zu Lasten des Lieferanten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Ragano Betonfertigteilen Und Betonsteinen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1. Ein Auftrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; wird ▇▇▇▇ ohne unsere Auftragsbestätigung ausgeliefert, den Cloud Service ganz gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen sind Bestandteile des Auftrages, und zwar auch dann, wenn der Auftraggeber seinerseits abweichende oder mit unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen sogar unvereinbarte Geschäftsbedingungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnVor- schlag gebracht hat; in diesem Falle gelten unsere Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen als vereinbart, sofern der Auftraggeber der ausschließlichen Anwendbarkeit unserer Geschäftsbedingungen nicht unverzüglich nach Zugang unserer Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen hat. 16.2 Soweit nicht 2. Erfüllungsort ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz des Verkäufers. In diesem Sinne sind für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltWechsel- und Urkunden- prozeß, ist keine Partei berechtigtausschließlich die Gerichte zuständig, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtderen Bezirk der Verkäufer sei- nen Sitz hat. 16.3 Für 3. Etwaige Angaben des Verkäufers über Gewichte, Abmessungen, Zahl der Pferdestärken, über Baujahr, Typ, Betriebsstoffverbrauch u.a., auch über die Dauer und das Vertragsverhältnis ist das Recht Maß der Bundesrepublik Deutschland maßgebendBenutzung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder sind im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungZweifel unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. 16.4 Diese Bedingungen 4. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und die Einzelverträge können wirksam nachträgliche Vertragsänderungen haben eben- falls nur durch ein schriftlichesGültigkeit, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenEine Übertragung von Rechten aus diesem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. 16.5 Diese Bedingungen5. An das Kaufangebot ist der Besteller vier Wochen gebunden. Es gilt als ange- nommen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungwenn es nicht vom Verkäufer innerhalb dieser Frist schriftlich abge- lehnt wird. 16.6 Sollte eine 6. Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum. Mit Rücksicht auf unser daran bestehendes Urheberrecht dürfen sol- che Unterlagen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen oder mehrere wenn der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinAuftrag nicht erteilt wird, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtzurückzugeben. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch Wir unterhalten eine anerkannte Werkstatt für psychisch beeinträchtigte Menschen gem. §§ 138 ff. SGB IX. Sämtliche Aufträge werden von psychisch beeinträchtigten Menschen ausgeführt. Unsere Kunden leisten mit jedem uns erteilten Auftrag einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenBeitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Menschen. Die Celonis SE haftet nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenEinzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten anstelle sonst von den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenVertragsparteien verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen - AGB. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Werden im Zusammenhang Rahmen einzelner Lieferungen oder Leistungen andere als die hier bzw. im ursprünglichen Rahmenvertrag vereinbarten Geschäftsbedingungen verwendet, so gelten sie im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander als nicht einbezogen. Abweichende entgegenstehende oder diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die WfbM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt, es sei denn, es handelt sich um für die WfbM begünstigende Regelungen. Spätestens mit der Durchführung Entgegennahme der Einzelverträge ist MünchenLeistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesVerbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenmit denen zu einem Zweck in Geschäftsbeziehung getreten wird, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. IUnternehmer im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender Sinne dieser AGB sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenrechtsfähige Personengesellschaften, die der Anwender bei Eintritt in die Geschäftsbeziehungen bzw. bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes im Rahmen der Nutzung zwischen den Vertragsparteien bestehenden Geschäftsbeziehung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher wie auch ein Unternehmer. Die Angebote der Cloud Services generiertWfbM sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, speichert Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren Vorbehalten. Mit der Bestellung der Ware/des Werkes/der Dienstleistung erklärt der Kunde gegenüber der WfbM unbeschadet ihm gesetzlich zustehender bzw. nachfolgend eingeräumter Widerrufs-. Rücktritts- und sonst verarbeitetRückgaberechte verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Die WfbM ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Mitarbeiter der WfbM, mit Ausnahme des Werkstattleiters und des Geschäftsführers, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Sollten Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen erforderlich sein, bedürfen diese stets der Schriftform. Bestellt der Verbraucher bei der WfbM Ware oder Werk- bzw. Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. In einem Bestätigungsschreiben, welches jeweils Bezug auf das zuvor abgegebene Angebot der WfbM nimmt, werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware/das Werk/die Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Änderungen von Aufträgen können wir nur berücksichtigen, wenn die Kosten vom Auftraggeber übernommen werden. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die WfbM als Bestellerin von Waren- /Werk- und Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen werden. Abweichend hiervon behält sich die WfbM vor, dass ein Auftrag/eine Bestellung erst dann verbindlich wird, wenn er/sie nicht binnen zwei Wochen nach Eingang bei dem Vertragspartner bzw. unverzüglich nach Eingang einer Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Bestätigungsschreibens bei der WfbM schriftlich widerrufen worden ist.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 2.1 Hochzeitsplaza betreibt einen Internetdienst, welcher es Interessenten ermöglicht, Anfragen nach Dienstleistern (z.B. Fotografen, Hochzeitsplanern, DJs) in ein Onlinesystem einzustellen. Hochzeitsplaza bemüht sich die eingestellten Anfragen an geeignete Partnerdienstleister weiterzuleiten und diese zur Abgabe entsprechender Angebote zu veranlassen. Hierbei wird Hochzeitsplaza vorwiegend auf Partnerdienstleister zurückgreifen, die sich ihrerseits für den Planungsservice registriert haben. Hochzeitsplaza ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen sonstige Unternehmen zur Abgabe von Angeboten zu lassenveranlassen. 2.2 Hochzeitsplaza übernimmt ausschließlich die Vermittlung des Kontakts zwischen dem Anfragenden und dem Partnerdienstleister. Von Hochzeitsplaza wird weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über die Erbringung von Dienstleistungen, noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung geschuldet. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndurch die Kontaktvermittlung ermöglichten Vertragsschlüsse erfolgen zwischen dem jeweils beteiligten Anfragenden und dem Partnerdienstleister. Hochzeitsplaza ist hierbei in keinem Fall als Vertragspartner beteiligt und tritt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Vertragsparteien in Erscheinung. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, 2.3 Das Einstellen einer Anfrage in den Planungsservice stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und ist noch keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenbindende Vertragserklärung. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtAnfragende trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die für die Erstellung eines Angebots erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig in das System eingegeben werden. Der Anfragende entscheidet nach Erhalt etwaiger Angebote selbst, ob und an wen es einen Auftrag vergibt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 2.4 Hochzeitsplaza vermittelt lediglich die Anfragedaten an Partnerdienstleister, welche die Einhaltung der Bundesrepublik Deutschland maßgebendgängigen Standards ihrer Zunft zugesagt haben. Hochzeitsplaza kann nicht überprüfen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der ob ein Partnerdienstleister, welcher ein Angebot unterbreitet, zur Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungAuftrags geeignet ist. 16.4 Diese Bedingungen 2.5 Unbeschadet der vertragsgegenständlichen Vermittlung von Anfragedaten, behält sich Hochzeitsplaza vor, einzelne Funktionalitäten des Planungsservices fortlaufend zu aktualisieren und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesanzupassen, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenggf. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungeneinzuschränken. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnLieferungen und damit ver- bundenen Rechtsgeschäfte, die Reben- pflanzgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung (Ru- ten, Edelreiser, Unterlagsreben, Blindholz, Wurzelreben, Pfropfreben, Topfreben, Kartonagereben) zum Gegenstand haben. 16.2 Soweit nicht 1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Winzern und sonstigen Unternehmern im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Sinne des § 354 a HGB bleibt unberührt14 BGB. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 1.3 Die AVLB Rebenpflanzgut werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahmen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenGeschäftsverbin- dung. Dies gilt auch für die Abkehr nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenInhalt der AVLB keine Kenntnis nehmen konnte. 16.5 Diese Bedingungen1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als ge- nehmigt, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekannt- gabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungVer- tragspartner bei Bekanntgabe der Ände- rungen besonders hinweisen. 16.6 Sollte eine 1.5 Von den AVLB Rebenpflanzgut abwei- chende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtVereinba- rungen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, insbesondere den Gesetzen gilt der Vereinigten Staaten von Amerika und Inhalt des Bestätigungsschreibens als ver- einbart, sofern der Bundesrepublik DeutschlandEmpfänger nicht unver- züglich widerspricht. Der Anwender Auf diese Rechtsfol- ge wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetBestätigungsschreiben hinge- wiesen.

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Sources: Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Auftraggeber hat im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß BVergG 2018 idgF die Auf- tragnehmerin/den Auftragnehmer als Auftragnehmerin/Auftragnehmer der Nutzung Rahmenvereinba- rung ausgewählt und schließt mit diesem die gegenständliche Rahmenvereinbarung ab. Diese Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, die Bedingungen für Einzelaufträge festzulegen. Für die Kalkulation des Angebotes konnten die Planungsdaten zum Ausschreibungszeitpunkt für die Dauer von vier Jahren sowie für die Dauer der Cloud Services generiertweiteren zwei Optionsjahre (näheres siehe Punkt I.3.2) herangezogen werden. Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung erwächst der Auftragnehmerin/dem Auf- tragnehmer der Rahmenvereinbarung kein Rechtsanspruch auf die ausschließliche Betrauung mit gegenständlichen Leistungen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers. Der Ab- schluss der Rahmenvereinbarung begründet für den Auftraggeber daher keine Pflicht zum Ab- ruf der darin vorgesehenen Leistungen. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung weiters weder Exklusivität für die ausgeschriebenen Leistungen noch den Abruf von bestimmten Leistungsvolumina zu. Der Auftraggeber ist jeder- zeit berechtigt, speichert auch Drittfirmen mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von vier Jahren mit 01.03.2021 durch den Auf- traggeber geschlossen. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber das Recht zu, eine Verlänge- rung von jeweils einem Jahr auf insgesamt höchstens sechs Jahre durch Inanspruchnahme der eingeräumten Optionen zu beauftragen, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers zur Wah- rung der Kontinuität der Leistungserbringung erforderlich ist. In dem Zusammenhang wird der Auftraggeber spätestens sechs Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung der Auftragneh- merin/dem Auftragnehmer bekannt geben, ob er von der Optionsziehung für ein weiteres Jahr Gebrauch machen wird. Hinsichtlich der Preisgestaltung wird auf die Preisgleitklausel im Punkt 0 verwiesen. Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten und sonst verarbeitetim Folgenden genannten Begriffe und Abkürzungen haben die ihnen in der rechten Spalte der nachstehenden Tabelle gegebene Bedeutung, soweit sich aus dem Zusammenhang nichts eindeutig Abweichendes ergibt: AngG Angestelltengesetz Bieter Ist auch eine Bietergemeinschaft, sofern sich nichts ande- res aus den Ausschreibungsunterlagen ergibt. BMJ Bundesministerium für Justiz Rahmenvereinbarung Darunter ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber zu verstehen, die zum Ziel hat, die Bedingungen für Einzelaufträge festzulegen.

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Sources: Rahmenvereinbarung

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Der Kunde ist dazu berechtigt– je nach Bezeichnung im Auftrag – die DAU GmbH & Co KG oder ein mit der Miba AG verbundenes Unternehmen (unabhängig von der Beteiligungshöhe), den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenim Folgenden kurz "Kunde" genannt. Die Celonis SE haftet Lieferantin ist jenes Unternehmen, das im Anwendungsbereich der gegenständlichen Einkaufsbedingungen mit dem Kunden einen Vertrag abschließt, im Folgenden kurz "Lieferantin" genannt. Die vorliegenden Einkaufsbedingungen gelten – unabhängig davon, ob auf sie ausdrücklich Bezug genommen wird – für sämtliche zwischen dem Kunden als Einkäufer, Besteller oder ähnliches und mit der Lieferantin abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, darunter fallen insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Herstellung und Lieferung von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnWaren, die Bearbeitung teilgefertigter Waren sowie die Erbringung von Leistungen (in der Folge gemeinsam auch „Lieferung/Leistung“ oder "Lieferungen/Leistungen" genannt). Diese Einkaufsbedingungen stehen in mehreren Sprachen unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇. 16.2 Soweit ▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇/ zur Verfügung; es gilt jene Sprachfassung als autoritative Fassung, in der das Vertragsdokument, dem diese Einkaufsbedingungen zugrundeliegen sollen, aufgesetzt wurde (die anderen Sprachfassungen dienen nur zu unverbindlichen Informationszwecken), wobei im Zweifel die deutsche Sprachfassung als autoritative Fassung gilt. Die Lieferantin akzeptiert diese Einkaufsbedingungen spätestens durch Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags des Kunden. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Lieferantin richten sich ausschließlich nach diesen Einkaufsbedingungen, soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert Vereinbarungen getroffen werden. Dies gilt ungeachtet allfälliger Verweise der Lieferantin auf eigene Verkaufs- oder sonstige eigene Geschäftsbedingungen, auch wenn seitens des Kunden ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Weiters gilt dies auch für den Fall, dass der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Lieferantin die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenvertragsgegenständlichen Lieferungen/Leistungen vorbehaltlos annimmt. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen1 Allgemeines – Geltungsbereich 1. Die Celonis SE haftet VISIONME GmbH (nachfolgend „VISIONME“ genannt) hat die Software „Immobilien Designer“ (nachfolgend „Software“ genannt) entwickelt. Die Nutzung der Software erfolgt durch die für den Kunden bestimmten Verwaltungsfunktionen des von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnVISIONME betriebenen Redaktionssystems („Backend“) in Verbindung mit der jeweiligen Clientsoftware, welche auf den jeweiligen Endgeräten der Teilnehmer installiert wird („Basis- App“). 16.2 Soweit nicht 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltGeschäftsverkehr mit Unternehmen, ist keine Partei berechtigtjuristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Verträge über die Lieferung der jeweiligen Basis-App, ihre Rechte der Bereitstellung des Backends sowie gegebenenfalls beauftragter Anpassungen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenweiterer beauftragter Leistungen (z.B. Bera- tung, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenEinweisung und Schulung) und für hierauf bezogene vorvertragliche Schuldverhältnisse mit VISIONME ausschließlich. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand Sie gelten auch für Streitigkeiten aus oder alle künftigen Verträge im Zusammenhang mit den vorgenannten Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 3. Zwischen den Vertragsparteien kommt auch im Falle wiederholter Leistungserbringung kein Vertragshändlervertrag oder sonstiger Vertriebsvertrag zustande. Ebenso sind weder eine Exklusivität noch ein Gebietsschutz vereinbart. Derartige Abreden bedürfen zwingend der Durchführung der Einzelverträge ist Münchenschriftlichen Form; dies gilt ebenso für eine Vereinbarung über den Verzicht auf die schriftli- che Form. Die Regelungen Anwendung, auch die analoge Anwendung, von Handelsvertreterrecht ist ausgeschlossen. 4. Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies VISIONME vorher schriftlich anzuzeigen. Abweichen- den (Einkaufs-) Bedingungen des UN Kaufrechts (UN CISG) Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch , wenn VISI- ONME ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn VISIONME auf ein schriftlichesSchreiben Bezug nimmt, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16solche verweist. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen von VISIONME stellen noch kein verbindliches Angebot dar. 2. Ein Vertragsschluss und damit eine vertragliche Bindung über die Celonis SE einzelne Leistung kommt zustande durch eine Auftragsbestä- tigung von VISIONME, durch schlüssiges Handeln, insbesondere wenn VISIONME nach der Bestellung durch den Anwender Kunden mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt, oder in seinem Auftrag dadurch, dass der Kunde ein verbindliches Angebot von VISIONME annimmt. 3. Der Kunde ist zwei Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden. 1. Die Leistungen von VISIONME umfassen die Celonis SE übermittelten Daten dauerhafte Überlassung der jeweiligen Basis-App sowie die zeitweise Über- lassung des Backends zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Abruf über das Internet im Rahmen der Nutzung vereinbarten Verfügbarkeit, auf Wunsch des Kunden die Anpassung der Cloud Services generiertBasis-App sowie auf besonderen Wunsch auch des Backends insbesondere unter Verwendung von Grafiken und Texten des Kunden („White-Label-App“) sowie weitere Leistun- gen, speichert insbesondere das Einscannen von Produkten des Kunden. 2. Der konkrete Inhalt der von VISIONME geschuldeten Leistun- gen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und sonst verarbeitet- ergänzungen. Liegt ausnahmsweise ein Einzelvertrag nicht vor, so ergibt sich der konkrete Leistungsinhalt aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot von VISIONME. VISIONME ist zu geringfügigen Abwei- chungen von der vereinbarten Leistungserbringung berechtigt, soweit diese die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. 3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen von VISIONME. Sonstige Mitarbeiter von VISIONME sind zur Erklärung von Garantien nicht befugt. 4. ▇▇▇▇▇▇▇ Leistungen von VISIONME für den Kunden kosten- frei sind, sind die Leistungen von VISIONME rein freiwillig und der Kunde hat keinen Anspruch gegen VISIONME auf Fortfüh- rung der Leistungen. VISIONME behält sich vor, die kostenfreien Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. Der Kunde hat insoweit auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates. 5. VISIONME darf seine Leistungen auch durch Dritte erbrin- gen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 13.1 Der AN ist dazu nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des AG Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie allenfalls vom AG beigestellte Bankgarantien auf Dritte zu übertragen; soweit hievon die Übertragung von Geldforderungen erfasst ist, unter- liegt die Abtretungen den Cloud Service ganz oder gesetzlichen Regelungen des § 1396a ABGB. Dem AN ist die Abtretung von Geldfor- derungen gegen den AG gestattet, sofern der AN die beabsichtigte Forderungsabtretung dem AG zumindest 12 Wochen vor Abtretung angezeigt hat.. Die vorge- nannte Mitteilung sowie die Abtretungsanzeige selbst hat schriftlich an die ÖBA sowie an Geschäftsleitung des AG mittels eingeschriebenen Briefes per Adresse des Sitzes der Gesellschaft zu erfolgen, es gilt dabei das Datum des Posteinganges. Mitteilungen auf andere Art, insbesondere Rechnungsvermerke oä. Sind ausge- schlossen. 13.2 Für den Fall der Abtretung gilt eine Bearbei- tungsgebühr (für den erhöhten Verwaltungsaufwand) in Teilen Höhe von 1% der abge- bzw. abzutretenen Forderung zuzügl. USt, zumindest jedoch der Betrag von EUR 300,00 zuzügl USt als vereinbart. Diese Bearbei- tungsgebühr kann nach ▇▇▇▇ des AG mit einer beliebi- gen Forderung des AN ab dem Zugang der Verständi- gung von der beabsichtigten Abtretung bzw. dem Zu- gang der Abtretungsanzeige gegen verrechnet werden. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen und ergän- zend dazu nimmt der AN ausdrücklich zur Kenntnis, dass durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenForderungsabtretungen im oben genannte Sinne das Kreditobligo des AG eventuell belastet wird. Im Falle der Forderungsabtretung übernimmt der AN daher alle in diesem Sinne dem AG allenfalls entste- hende Nachteile, wobei als Nachweis dieser Nachteile jeweils eine entsprechende schriftliche Bestätigung der beteiligten Bankinstitute ausdrücklich aus ausreichend vereinbart wird. Die Celonis SE haftet Beweislast für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndas Nichtvorliegen eines Schadens trägt der AN. 16.2 Soweit nicht 13.3 Erfolgt die Beauftragung des AN als General- unternehmer, übernimmt dieser die Funktion des Baustellenkoordinators und die mit der Überwachung der Einhaltung der damit einhergehenden Verpflichtun- gen. Zu diesem Zweck wir der AN eine natürliche Per- son benennen. Der AN ist verpflichtet, die Leistungen der Bauüberwachung und Bauaufsicht ab dem Zeit- punkt des tatsächlichen Beginns der Bauarbeiten bis zur Erledigung sämtlicher Restarbeiten der ausführen- den Unternehmen (Subunternehmer und Lieferanten) und erstmaliger Mangefreistellung des Gewerks vor Ort auf der Baustelle zu erbringen. Hierzu zählen insbe- sondere: a) Örtliche Vertretung der Interessen des AG ein- schließlich Ausübung des Hausrechts. b) Strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. c) Übernahme und Überprüfung sämtlicher pro- jektrelevanter Unterlagen (insbesondere auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Vollstän- digkeit, Richtigkeit, Übereinstimmung mit be- dungenen technischen Vorschriften, Regeln der Technik, behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Vorschreibungen, sowie sonstigen Projektvorgaben) unter unverzügli- cher schriftlicher Warnung des AG betreffend allfällige Mängel, und Vorschlägen von Ände- rungen Berichtigungen und Ergänzungen. d) Aufstellen und Überwachen der Einhaltung des Zeitplanes (in Form einer vernetzen Aus- führungsterminplanes). e) Durchführung des Berichtswesens gemäß der nach diesen Allgemeinen Bedingungen be- stimmten Intensität. f) Örtliche Überwachung der Werkerrichtung, lei- tend für den Gesamtablauf sowie koordinie- rend bezüglich der Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung und Werkerrichtung fachlich Beteiligten. g) Überwachung sämtlicher Leistungen auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungs- verzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich der technischen Oberleitung, auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschriften und Vorschreibun- gen sowie auf strikte Einhaltung der Sicher- heitsvorschriften. h) Laufende Obsorge auf Übereinstimmung sämtlicher Leistungen mit dem Ausführungs- und Terminplan und unverzügliche Warnpflicht gegenüber dem AG bei sämtlichen Vorgän- gen, die ein Abweichen von den Terminen und der Qualität zur Folge haben könnten. i) Setzung und Veranlassung geeigneter Maß- nahmen bei sämtlichen Vorgängen, die ein Abweichen von den Terminen und der Qualität zur Folge haben könnten. j) Laufende Kontrolle der ausgeführten Leistun- gen anhand von Plänen, technischen Be- schreibungen, Anlagenschemata, Betriebsan- leitungen, Attesten, Abnahmebefunden etc. k) Kontrolle und Dokumentation der vom AN und von den Subunternehmern und Lieferanten durchgeführten Messungen, der Zustands-, Leistungsnachweis- und Garantiewerte sowie Kontrolle und Dokumentation der Überein- stimmung mit den vertraglich vereinbarten Sollwerten. l) Rechtzeitige Einholung und Beibringung sämt- licher erforderlichen Gutachten zum Nachweis der Erfüllung gesetzlicher und/oder vertragli- cher Vorgaben und behördlicher Vorschrei- bungen, Auflagen etc, die auch im Einzelvertrag Rahmen der zu übergebenden Gesamtdokumentation aufzubereiten sind. m) Überwachung und Steuerung des Arbeitsein- satzes der Subunternehmer und Lieferanten, sowie rechtzeitige Erwirkung der Kontrolle der erforderlichen Arbeitsfreigaben. n) Erforderliche und rechtzeitige Vorbereitung und Veranlassung von Ersatzvornahmen bei unzureichender Leistungserbringung durch den Subunternehmer und Lieferanten. o) Veranlassung und Überprüfung der rechtzeiti- gen und vollständigen Übergabe von Plänen, Unterlagen etc an die Subunternehmer und Lieferanten samt entsprechender Dokumenta- tion, insbesondere zur termingerechten Durch- führung sämtlicher Bau-, Montage- und Inbe- triebnahmetätigkeiten. p) Einberufung, Leitung und Protokollierung sämtlicher Baubesprechungen. q) Rechtzeitiger Abruf sämtlicher für die Anla- generrichtung erforderlichen Materialien und Arbeitseinsätze. r) Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen. s) Überwachung der zeitnahen Erstellung und Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmasse. t) Führung eines Baubuches gemäß Punkt 6.2.7 Ö-Norm B 2110 und der Unterlagenevidenz (Pläne, Bewilligungen, Bauprotokolle, Bespre- chungsprotokolle, Meldungen etc). u) Vorbereitung und/oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltStellung von Anträgen auf technische und/oder behördliche Abnahme und Teilabnahme in Abstimmung mit dem AG. v) Evidenzhaltung, Veranlassung, Betreuung und rechnerische Berücksichtigung von Bauscha- densfällen. w) Sämtliche Gerüstung ist vor ihrer Benützung auf die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Vorschriften, insbesondere gemäß § 61 Bau- arbeiterschutzverordnung, in der jeweils gülti- gen Fassung, zu prüfen und das Ergebnis die- ser Prüfung schriftlich zu dokumentieren. Sämtliche Subunternehmer ist zu untersagen, Änderungen an den Gerüsten vorzunehmen. x) AN hat für die Dauer sämtlicher Arbeiten und allfälliger Restarbeiten auf der Baustelle täg- lich seinen Leistungs- Aufsichts- Überwa- chungs- und Überprüfungspflichten nachzu- kommen. 13.4 Sofern es für die Durchführung der vom AN übernommenen Leistungen erforderlich ist, Nachbar- grundstücke in Anspruch zu nehmen, ist keine Partei berechtigtes Sache des AN dafür zu sorgen, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragendass ihm die Benutzung der Nach- bargrundstücke gestattet wird. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Sofern an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Nachbarobjek- ten im Zusammenhang mit der Durchführung Tätigkeit des AN, aus welchem Grunde auch immer, Schäden eintreten, wird der Einzelverträge AN den AG gegen jegliche Ansprüche, insbesonde- re auch in Bezug auf Ansprüche im Sinne der §§ 364, 364 a und b ABGB schad- und klaglos halten, dies gilt auch dann, wenn der AG nicht Eigentümer der Liegen- schaft aber infolge vertraglicher Verpflichtung dem Grundeigentümer ersatzpflichtig ist. Sollte dies von der Nachbarschaft verlangt werden, wird der AN auf seine Kosten ein entsprechendes Beweissicherungsverfahren durchführen lassen. 13.5 Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten darüber, ob vom AG zu leistende Zahlungen zustehen oder fällig geworden sind oder nicht, berechtigen den AN nicht die Erbringung seiner Leistung einzustellen oder zu unterbrechen oder vom Vertrag zurückzutreten. An Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Vereinba- rungen, Verträgen, Rechnungen, Rechnungsunterla- gen, und sonstigen die Leistung des AN betreffenden Schriftstücken, Unterlagen, und Gegenständen kann der AN ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend ▇▇- ▇▇▇▇. 13.6 Soweit vom AG Pläne beizustellen sind, wird der AN diese beim AG rechtzeitig anfordern. Mangels anders lautender Vereinbarung gilt ein Planvorlauf von 8 Tagen als vereinbart, der im Einzelfall auch um 5 Tage unterschritten werden kann. 13.7 Für die ordnungsgemäße Entsorgung der durch die Baumaßnahmen entstehenden Abfälle und Verpackungen hat jeder AN auf eigene Kosten zu sor- gen. Er hat dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Münchender AG berechtigt, die Abfälle und Verpackungen auf Kosten des AN beseiti- gen zu lassen. 13.8 Der AN darf nur Subunternehmer und Liefer- firmen einsetzen, für die der AG die schriftliche Ge- nehmigung erteilt hat. Der AG hat das Recht, Subun- ternehmer abzulehnen. Aus der Ablehnung von Subun- ternehmern kann der AN keine Mehrkosten ableiten. Die Vereinbarungen mit Subunternehmen haben jeden- falls nachfolgende Regelungen zu enthalten: a) Überbindung der gegenständlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen auf den Subunternehmer; b) der AN hat Subunternehmer und Lieferanten zu verpflichten, einen Eintritt des UN Kaufrechts (UN CISGAG in die mit ihm geschlossenen Verträge für den Fall der Insol- venz des AN oder der Kündigung des Vertrags- verhältnisses zwischen AG und AN zu akzeptie- ren, sowie dass die Subunternehmer und Liefe- ranten Einwendungen aus anderen Verträgen mit dem AN dem AG nicht entgegengehalten werden können; c) finden der AN ist verpflichtet, in den Verträgen mit den Subunternehmern und Lieferanten Vorkehrun- gen zu treffen, wonach der AN in der Lage ist, auf Verlangen des AG sämtliche im Zusammen- hang mit dem Vertragsverhältnis zwischen AG und AN bestehenden Ansprüche, die im gegen- über Subunternehmern und Lieferanten zu- stehen, an den AG abzutreten; d) der AN ist weiters verpflichtet, in den Verträgen mit den Subunternehmern Vorkehrungen zu tref- fen, das der AN, bei Bedarf auch der AG, be- rechtigt ist, die Baustelle und jede Produktions- stätte jederzeit zu besichtigen und zu überprüfen und den Subunternehmern Forcierungsmaß- nahmen anzuordnen; Auf Verlangen des AG ist Einsicht in die vertraglichen Vereinbarungen des AN mit dem Subunternehmer zu gewähren und jede in diesem Zusammenhang verlang- te Auskunft zu erteilen. Eine Einsicht in die Verträge bzw. Auskunftserteilung begründet keine AnwendungMitverantwort- lichkeit des AG und bewirkt auch keine Einschränkung der Haftung des AN als Generalunternehmer. Beauftrag der AN Subunternehmer/Lieferanten, so haftet er auf jeden Fall für die Leistungen seiner Subunterneh- mer/Lieferanten im gleichen Umfang, wie für seine eigenen Leistungen. Eine Haftung von Dritten, insbe- sondere dem AG bzw. dem beauftragen Gesamtplaner oder der ÖBA, ist jedenfalls ausgeschlossen. 16.4 13.9 Der AN hat – insbesondere im Falle, dass er Subunternehmer einsetzt – die gesamte Kommunikati- on und Abstimmung mit dem AG und dem beauftragten Gesamtplaner selbst durchzuführen. Wenn Konstrukti- onsunterlagen, Pläne und dgl. Von Subunternehmern vorgelegt werden, so sind diese vor Weitergabe an den AG bzw. den beauftragten Gesamtplaner durch einen Prüfvermerk des AN zu versehen. Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind nur mit schriftliche Bevoll- mächtigung des AN an den Subunternehmer möglich. Diese Bevollmächtigung muss beinhalten, dass bei der direkten Kommunikation bzw. direkten Abstimmung des Subunternehmers mit dem AG bzw. dem beauftragten Gesamtplaner die volle Haftung auch für die Leistungen des Subunternehmers jedenfalls beim AN verbleibt. 13.10 Der AN hat an den AG einen Beitrag von 0,8 % der Nettoschlussrechnungssumme für Zwischen- reinigung, für die Entsorgung von Bauschutt, Baurest- massen, Abfällen und Verpackungen, für die der Verur- sacher nicht festgestellt werden konnte und für die Behebung von allgemeinen Bauschäden, deren Verur- sacher nicht mehr zu eruieren ist, zu bezahlen; der Kostenbeitrag bedarf keines Nachweises des AG; soll- ten die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen 0,8 % der Gesamtabrechnungssumme des Bauvorhabens überschreiten, so erfolgt die Aufteilung aliquot im Ver- hältnis der Auftragssumme des AN zur Gesamtauf- tragssumme der übrigen im Schadenszeitpunkt am Bau tätigen Professionisten, 13.11 Mündliche Vereinbarungen sowie Angebote des AN und sonstige Unterlagen, die eine Beschrän- kung der vom AN im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringenden Leistungen oder eine Beschränkung von dessen Verantwortlichkeit vorsehen, werden mit An- nahme dieser Allgemeinen Bedingungen durch den AN gegenstandslos. Änderungen und die Einzelverträge können wirksam nur Ergänzungen des Bauvertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenvertretungsbefugte Beauftragte des AG. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis. In Ö-Normen enthaltene rechtliche Bestimmungen sind nur insofern und insoweit vereinbart, als auf sie in die- sen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich verwiesen wird. 13.12 Für den Fall, dass seitens des AG oder der ausschreibenden Stelle oder sonst einem vom AG beauftragten Dritten Dokumente an den AN zu überge- ben sind, erfolgt diese Übergabe nach ▇▇▇▇ des AG entweder in Papierform oder in digitaler Form über einen eingerichteten Internetserver, der dem AN zum Abruf der benötigten Dokumente zur Verfügung steht. Der AN ist verpflichtet einen entsprechend leistungsfä- higen Internetanschluss auf eigene Kosten einzurich- ten. Wird vom AN – trotz vorgenannter Möglichkeit des Bezugs über Internet – die Abkehr vom SchriftformerfordernisÜbermittlung von Dokumen- ten in Papierform gewünscht, werden sämtlich damit im Zusammenhang stehenden Leistungen dem AN geson- dert verrechnet bzw. in Abzug gebracht. Die Planbei- stellung an den AN erfolgt ausschließlich in digitaler Form als Plot-Dateien bzw. in bestimmten Fällen als pdf-Dateien. Die Dateien werden entweder auf Daten- ▇▇▇▇▇▇ oder per E-mail übermittelt, oder auf einem bauseits eingerichteten Internetserver zur Vergütung gestellt. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls Abrufen (Downloaden), Ausdrucken und die Vervielfältigung aller Unterlagen erfolgt durch den AN alle daraus resultierende Kosten sind in die Ein- heitspreise einzurechnen. Der AN hat zu diesem Zweck für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungeneinen entsprechend geeignete EDV- Ausstattung Sorge zu tragen. Die Übermittlung von Plänen in Pa- pierform (Hardcopy) erfolgt nur bei gesonderter Verein- barung sowie einer Vergütung von EU$ 15,00 pro Plan, insbesondere welche an den beauftragten Gesamtplaner bzw. die übermittelnde Stelle zu entrichten ist. Wird für Kündigungserklärungendas gegenständliche Projekt ein Internetserver (Projektportal) eingerichtet, Mahnungen so werden alle mit der Ein- richtung und FristsetzungenWartung des Internetservers verbundenen Kosten durch den AG oder diesen beauftragen Ge- samtplaner getragen. Ebenso werden dem AN kosten- los geeignete Informationen bzw. Anleitungen für den sachgemäßen Umgang mit dem Internetserver einmalig zur Verfügung gestellt. Ein darüber hinausgehender Support (z.B. Schulungen, Hot-Line etc.) erfolgt nicht. Der AN willigt ein, dass bei der Benutzung des Inter- netservers personenbezogene Dateien (Adressen, Telefonnummern, etc.) gespeichert und den anderen Projektbeteiligten zugänglich gemacht werden. Pläne und sonstige Unterlagen gelten mit dem Zeitpunkt der zur Vergütungsstellung auf der Internetplattform (Uplo- ad) oder mit dem E-Mail-Versand als zugestellt. Es liegt in der Verantwortung des AN Pläne und sonstige Unter- lagen vom Internetserver oder seiner Mailbox rechtzei- tig abzuholen (Download), ohne dass es dazu einer gesonderten Benachrichtigung bedarf (Holschuld). Der AN ist daher verpflichtet, rechtzeitig und regelmäßig sein Postfach zu leeren (Download). Dem AN ist verboten, ohne schriftliche Genehmigung des AG die ihm übergebenen Pläne, Leistungsver- zeichnisse, Berechnungen und sonstigen Technischen Vertragsunterlagen in der Weise ab zur Abwicklung des Auftrages zu verwenden. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen 13.13 Der für die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen Belange der Baustelle zuständiger Bevollmächtigte des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere AN muss während der vorstehenden Bedingungen unwirksam Normalar- beitszeit ständig erreichbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde vom AN einge- setzte Bauleiter oder andere zu Bau- bzw. Projektbe- sprechungen vom AN entsandte Personen sind zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen bevollmäch- tigt und berechtigt, Anweisungen des AG entgegenzu- nehmen. Der AN hat in eigener Verantwortung dafür zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierensorgen, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.da

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Sources: General Terms and Conditions for Construction and Ancillary Services

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE (1) Für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte der ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Landhandel GmbH (nachstehend Landhandelsfirma genannt) werden nachstehende Bedingungen vereinbart. (2) Wird der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Er ist dazu berechtigtfür die Bestimmung des Vertragsgegenstandes maßgebend, den Cloud Service ganz sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. (3) Werden Kaufverträge mündlich oder fernmündlich vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Beweis dafür, dass eine schriftliche Bestätigung vorbehalten wurde, wird der Vertragspartei auferlegt, die sich darauf beruft. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. (4) Für Geschäfte mit Kaufleuten oder Landwirten gelten ausschließlich, falls die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, nachfolgend genannte Bedingungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassender jeweils aktuellen Fassung ▪ bei Getreide und Futtermitteln die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die Hamburger Futtermittelschlussscheine oder sonstige für das jeweilige Geschäft in Betracht kommende Formularkontrakte, ▪ bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteln die Werksbedingungen, ▪ bei Feldsaaten, Sämereien und Saatgetreide die jeweils gültigen Verkaufs- und Lieferbedingungen für anerkanntes landwirtschaftliches Saatgut (AVLB Saatgut) ▪ bei Kartoffeln die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner Vereinbarungen), ▪ bei Rapssaat die Kauf- und Lieferbedingungen für Raps der Ölmühle Rickermann oder sonstige für das jeweilige Geschäft in Betracht kommende Formularkontrakte bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen ▪ bei allen Öl-Produkten anzuwendende FOSFA / Vernof Bedingungen resp. für Pflanzenöl vorgesehene Bedingungen ▪ bei allen anderen Produkten, soweit anwendbar, die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel oder die gesetzlichen Bestimmungen (5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von (Ver-)Käufern, Lieferanten oder Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, wenn und insoweit diese zur Vertragsgrundlage erklärt und/oder schriftlich bestätigt sind. (6) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Die Celonis SE haftet für Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndrei Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet ab dem die Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndiese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der vorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ist keine Partei berechtigt, ebenso wie ihre Rechte Vor- und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Nachwirkungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des § 354 a HGB bleibt unberührtinternationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach ▇▇▇▇ der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in Bezug auf den Vertragsgegenstanddessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Linz/Österreich. 5.5. Im Fall der Nutzung der Website von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Fabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenDienste von Fabasoft, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkunginsbesondere auch hinsichtlich der Teilnahme an Diskussionsforen. 16.6 Sollte 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtBestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenjene Bestimmung ersetzt, die der Anwender im Rahmen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht gegenüber Konsumenten. 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert ▇▇▇▇▇▇▇▇ unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zu schicken. 5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Außerdem sichert der Cloud Services generiertKunde zu, speichert und sonst verarbeitetdass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind. 5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AVB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇- cloud/contract).

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigta) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndie mit der Firma Unger Weine KG abgeschlossen werden. 16.2 Soweit b) Mit Abschluss eines Vertrages mit der Firma Unger Weine KG erkennt der Vertragspartner diese AGBs an und erklärt sich mit diesen einverstanden. c) Die AGBs können von der Firma Unger Weine KG abgeändert werden und gelten in der zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. d) Die Unger Weine KG haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn sie der Unger Weine KG später zugegangen sind und diese ihnen nicht widersprochen hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Unger Weine KG abweichen oder diese ergänzen sind möglich, sofern die Unger Weine KG diesen zugestimmt hat. e) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit. f) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Unger Weine KG. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Einzelvertrag Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten gewöhnlichen Aufenthalt aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben dem Inland verlegt oder in sonstiger Weise zu übertragensein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtEs wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, g) Die europäische Kommission hat unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendungfolgendem Link eine Online- Plattform zur Streitbeilegung zur Verfügung gestellt: ▇▇▇▇://▇▇. 16.4 Diese Bedingungen und ▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇/. Verbraucher können die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch Plattform für die Abkehr vom SchriftformerfordernisBeilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren nicht teil und Fristsetzungensind hierzu auch nicht verpflichtet. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtKantensprung GmbH & Co KG erstellt 3D-Scans, den Cloud Service ganz oder CAD-Konstruktionen und fertigt Prototypen, Modelle und Kleinserien in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenverschiedenen Materialien. Die Celonis SE haftet aufgrund des Vertrages herzustellenden Produkte werden nachfolgend als „Werkstück“ bezeichnet. Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGB. Mit der Auftragserteilung werden diese AGB angenommen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Kantensprung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt. Angebote von ihr eingesetzte Subunternehmer wie Kantensprung sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden und verlieren in jedem Fall nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ihre Gültigkeit. Die Bestellung des Auftraggebers gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen. Ein Kostenvoranschlag wird von Kantensprung nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltAusmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird Kantensprung den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist keine Partei berechtigteine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ihre Rechte können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Sofern die Erstellung eines Angebots und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretennachfolgend die Abwicklung des Auftrags auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten 3D-Datensätze beruht, weiter zu vergeben oder ist der Auftraggeber für die Konstruktion und die Funktionsfähigkeit des Werkstücks in sonstiger Weise zu übertragenallen Fällen alleine verantwortlich, auch wenn er bei der Entwicklung durch Kantensprung beraten wurde. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtÜberprüfung der Eignung des von Kantensprung zu erstellenden Werkstücks für den vom Auftraggeber angestrebten Zweck obliegt ausschließlich dem Auftraggeber ebenso wie die Durchführung von Produkttests (insbesondere hinsichtlich der Gefährdung von Personen und Sachen, ihre Rechte Verträglichkeit für den Fall des Einsatzes des Werkstücks am Körper) und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an die Erwirkung der Zulassung für die für den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenVertrieb bestimmten Märkte und Länder. Die Werkstücke werden – sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart – als Prototypen hergestellt. Die Werkstücke sind für Produkttests und Weiterentwicklungen und sind nicht zum Verkauf oder gar zum Einsatz beim Endkunden gedacht. Eine zweckwidrige Verwendung kann zu Sach- und Personenschäden führen. Der Anwendungsbereich Auftraggeber garantiert und steht dafür ein, dass durch die Erfüllung des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht Auftrages und Herstellung des Werkstücks nicht in (Immaterialgüter-) Rechte Dritter eingegriffen wird und verpflichtet sich, Kantensprung im Falle der Bundesrepublik Deutschland maßgebendInanspruchnahme durch Dritte schadlos zu halten. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder dass von ihm bereitgestellte Muster, Werkstoffe sowie in seinem Auftrag beschaffte Materialien nach Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten ab deren letzten Verwendung vernichtet werden, sofern er nicht vor diesem Zeitpunkt die Rücksendung auf seine Kosten verlangt und verzichtet auf jegliche im Zusammenhang mit der Durchführung Vernichtung allenfalls entstehende Ansprüche. Produktionsbehelfe (Urmodelle, Formen und andere Hilfsmittel) werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert und Kantensprung ist berechtigt, dieselben nach Ablauf der Einzelverträge ist Münchenvorgenannten Frist zu entsorgen. Die Regelungen Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da diese Vom Umfang des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen Auftrags und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtKapazitäten abhängig sind. Die Celonis SE und für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, unverbindlich übermittelten Frist erfolgt seitens der Kantensprung eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtMitteilung. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Der Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebotes durch den Vertragspartner / ▇▇▇▇▇▇ und die Annahme durch die PS oder umgekehrt zustande. Die Celonis SE Annahme von Angeboten durch PS sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich erfolgen. Von PS allenfalls mündlich erteilte Aufträge sind vom Vertragspartner binnen 5 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Ab der schriftlichen Bestätigung hat PS das Recht, binnen 5 weiteren Werktagen vom Auftrag ohne Angaben von Gründen und ohne Ansprüche des Dritten zu begründen Abstand zu nehmen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, schriftlich vorzunehmen und entsprechend zu begründen. Störungen an von PS zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt; Zahlungen können nicht zurückgehalten oder gemindert werden, soweit PS dies nicht zu vertreten hat. Alle Preise verstehen sich brutto; Nettopreise sind als solche zu benennen; gegebenenfalls wird die Umsatzsteuer in Rechnungen gesondert ausgewiesen. Werden von ▇▇▇▇▇▇ über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen in Anspruch genommen, so werden diese Mehrleistungen den Kunden verrechnet. Für B2B gilt: Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der PS mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist dazu ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot). Für B2C gilt: Im Rahmen eines Verbrauchergeschäftes kann der Kunde nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von PS oder mit in rechtlichem Zusammenhang stehenden, gerichtlich festgestellten oder von PS anerkannten Forderungen aufrechnen. PS ist berechtigt, den Cloud Service ganz aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:  Höhere Gewalt oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen andere von PS nicht zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenvertretende Umstände eintreten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;  Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;  PS begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltungen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenreibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von PS oder der Anwender im Rahmen Red Bull GmbH in der Nutzung der Cloud Services generiertÖffentlichkeit gefährden kann, speichert ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von PS zuzurechnen ist;  Ein Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt;  Der Betrieb von PS dies erfordert, zum Beispiel aufgrund von Um-/Baumaßnahmen, unvorhergesehenen verzögerten Auf-/Abbau von Großveranstaltungen und sonst verarbeitetähnlichem.  Bei berechtigtem Rücktritt von PS ersteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedin- gungen“) gelten für alle Verkäufe von Verbrauchsmaterialien zwischen der HANSA GmbH & Co. KG Großhandel (nachfolgend: „HANSA“) und dem Be- steller; hiervon umfasst sind unter anderem die Lieferungen von Papier und sonstigen Bedruckstoffen, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenDruckzubehör wie Farben, Tinten und La- cke, Briefumschlägen, Verpackungsmaterialien und Plattenmaterialen. Die Celonis SE haftet Verkaufsbedingungen finden auch Anwendung auf alle Verkäufe von Er- satz-, Format- und Umbauteilen zu Maschinen, sofern diese nicht von HANSA im Rahmen von Servicearbeiten ein- oder verbaut werden. Für Ma- schinenverkäufe an sich sowie für Lieferungen von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnErsatz-, Format- und Umbauteilen zu Maschinen, die von HANSA im Rahmen von Servicearbei- ten ein- oder verbaut werden, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Ma- schinenverkaufsbedingungen“ von HANSA. Diese können unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ eingesehen oder bei HANSA kostenlos angefor- dert werden. 16.2 Soweit 1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers (insbesondere Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen) werden von HANSA nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte anerkannt und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung, sofern HANSA diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn HANSA in Kenntnis der Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos erbringt. 16.4 1.3 Diese Bedingungen Verkaufsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass ▇▇▇▇▇ in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. 1.4 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedin- gungen, die zwischen HANSA und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesdem Besteller zur Ausführung eines Ver- trages getroffen werden, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdensind in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenAufhebung dieses Textformerfordernisses. 16.5 Diese Bedingungen1.5 Rechte, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen HANSA nach den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam seingesetzlichen Vorschriften über diese Ver- kaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder 1.1. Für die von der KRITZNER Metalltechnik GmbH (nachfolgend "KRITZNER" genannt) gegenüber ihren Vertragspartner (nachfolgend "Lieferant" genannt) übernommenen vertraglichen Leistungen gelten in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassennachstehender Rei- henfolge: • die einzelvertragliche Vereinbarung der Parteien; • diese Allgemeinen Einkaufsbedin- gungen; • das Bürgerliche Gesetzbuch. 1.2. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvorliegenden Allgemeinen Ein- kaufsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten nur gegenüber Unter- nehmen im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.3. Durch die Entgegennahme bzw. die Annahme des Auftrages (Ziffer 2. die- ser AGB) erkennt der Lieferant diese AGB von Kritzner für alle zwischen Kritzner und dem Lieferanten abgeschlossenen Ver- träge über die Lieferung und Leistung von Waren (nachfolgend auch "Liefergegen- stand" genannt), ist keine Partei berechtigteinschließlich für sämt- liche Vertragserklärungen, ihre Rechte an. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferung und Pflichten aus einem Einzelvertrag Leistung von Liefergegenständen mit demselben Lieferanten, ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder dass Kritzner in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und jedem Einzelfall wieder auf die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies AGB hinweisen muss; dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenetwaige Änderungen dieser AGB wenn Kritzner auf etwaige Änderungen hinweist. 16.5 1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Lieferbedingun- gen oder AGB des Lieferanten werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als das Kritzner deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Kritzner diesen abweichenden, entgegenstehen- den oder ergänzenden Bedingungen des Lieferanten nicht ausdrücklich wider- sprochen hat oder wenn Kritzner die Lieferung oder Leistung des Lieferanten in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender oder ergänzender Bedingungen vorbehaltlos annimmt oder die Lieferung und Leistung vollständig bezahlt. Andere Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen EinzelvertragIndividualabreden, stellen Verträge oder Verein- barungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. In diesen Fällen gelten die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall AGB von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungKritzner ergänzend. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln(a) Den nachstehenden AGB liegen s¨amtliche Vertrags- verh¨altnisse zwischen PetaMem und ihren Kunden zu- grunde. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag (b) Bei der Lieferung von Software gelten neben diesen Be- dingungen auch die besonderen Lizenz- oder diesen sonstigen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtHerstellers. 16.3 Für das Vertragsverhältnis (c) Maßgeblich fu¨r den Inhalt der Verpflichtungen von ▇▇▇▇▇▇▇ ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebenddie schriftliche Auftragsbest¨atigung so- wie die nachstehenden Bedingungen. Daru¨ber hinausge- hende Nebenabreden, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus A¨nderungen oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam Zus¨atze haben nur durch ein schriftlichesGu¨ltigkeit, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider wenn sie zwischen den Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernisschrift- lich vereinbart wurden. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenkann mu¨ndlich nicht abbedungen werden. 16.5 Diese Bedingungen(d) ▇▇▇▇▇▇▇ der jeweilige Auftrag nicht schriftlich best¨atigt wurde, zusammen mit stehen Angebote von PetaMem unter dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungVor- behalt der Lieferf¨ahigkeit. 16.6 Sollte eine oder mehrere (e) ▇▇▇▇▇▇ der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinKunde bei Erteilung des Auftrags einen von ihm gewu¨nschten ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mitteilt, bleiben gilt dieser nur dann als verbindlich, wenn ▇▇▇▇▇▇▇ ihn schriftlich best¨atigt hat. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtbestellte Ware den Lieferort fristgem¨aß erreicht hat. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder(f) Der Kunde ist berechtigt, insbesondere den Gesetzen einen Auftrag durch schrift- liche Mitteilung zu stornieren, wenn PetaMem mit der Vereinigten Staaten von Amerika Lieferung in Verzug ger¨at und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichtrotz Nachfristsetzung keine Lieferung erfolgt. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch (g) Liegen die Voraussetzungen einer Abnahme vor und er- folgt die Abnahme trotz entsprechender Aufforderung von PetaMem nicht, gilt die Abnahme 14 Tage nach Zu- gang der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach Aufforderung als erfolgt. Entsprechendes gilt, wenn ein Abnahmetermin vorab vereinbart wurde und die Abnahme trotz Vorliegen der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16Voraussetzungen nicht binnen 14 Tagen erfolgt. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 1.1 Sämtlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen (Montagen, Inbetriebnahmen, Reparaturen, Wartungen, Dienstleistungen, Beratungsleistungen etc.) von Con- verterTec Deutschland GmbH liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde; entgegenste- hende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auf- traggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hät- ten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäfts-bedingungen abweichender Bedin- gungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auf- traggeber vorbehaltlos ausführen. Vertragspartner ist dazu immer das bestätigende ConverterTec – Unternehmen. 1.2 An Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (nachfolgend Unterlagen) behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche schriftliche Zu- stimmung erteilt. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind an uns unverzüglich zurückzugeben, sofern keine Auftragserteilung erfolgt und die Herausgabe von uns verlangt wird. Satz 1 und 2 finden entsprechende An- wendung auf Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen allerdings solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder sonstige Leistungen übertragen haben. 1.3 Wir behalten uns vor, in zumutbarem Umfang Teilliefe- rungen und Teilleistungen durchzuführen. 1.4 Wir sind berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen uns zur Erfüllung unserer Verpflich- tungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnbedie- nen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.5 Nach Durchführung sonstiger Leistungen haben wir gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Ab- zeichnung der von uns erbrachten Leistungen, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtinsbe- sondere auf Abzeichnung der entsprechenden Zeit- nachweise; die hierzu erforderlichen Formulare werden von uns gestellt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die übrigen Regelungen sowie des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenVertrages selbst nicht berührt. Dies gilt auch nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungeneine Vertragspartei darstellen würde. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, für alle Verträge, die die TWOOIT GmbH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, (nachfolgend „TWOOIT“ genannt) mit ihren Kunden schließt. (2) Die Celonis SE ist dazu berechtigtvertraglichen Leistungspflichten der TWOOIT ergeben sich vollumfänglich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich dann, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenwenn sich TWOOIT mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. 16.2 (3) Soweit nicht Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten für die Registrierung ergänzend, die Geschäftsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle (z.B. im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltFalle der DENIC die DENIC-Registrierungsbedingungen, ist keine Partei berechtigtdie DENIC- Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste), ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragendie ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht Geschäftsbedingungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen jeweiligen Top-Level- Domains zuständigen Vergabestellen sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇ abruf- und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandausdruckbar. Im Fall Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Änderungen wird TWOOIT auf diese nach Kenntniserlangung auf der vorgenannten Internetseite hinweisen. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen der Vergabestellen können dazu führen, dass Sub-Level- Domains nicht registriert, nicht übertragen, gegen den Willen des Inhabers übertragen oder gelöscht werden. Der Kunden ist allein dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Geschäftsbedingungen für eine Sub- Level-Domain-Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle erfüllt werden. Die vertragliche Leistungspflicht von TWOOIT umfasst allein die Vermittlung der Sub-Level-Domain und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen technische Durchführung der Registrierung. TWOOIT ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit einer Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen. Für eine Verzögerung der Domain-Registrierung, die aus dem Verantwortungsbereich des Einzelvertrages vorKunden oder der Vergabestelle stammt, übernimmt TWOOIT keine Verantwortung. Vom Anwender übermittelte BestellungenDer Auftrag zur Registrierung einer Sub-Level-Domain kann von TWOOIT abgelehnt werden, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungfalls der Antrag Anlass zu der Annahme gibt, dass hierdurch gegen gesetzliche Bestimmungen, Geschäftsbedingungen der zuständigen Vergabestelle oder berechtigte Interessen von TWOOIT verstoßen wird. 16.6 Sollte eine oder mehrere (4) Soweit gemäß Ziffer 1 (3) TWOOIT die Geschäftsbedingungen einzelner Vergabestellen Vertragsgegenstand werden, ist der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall Kunde - soweit er Sub- Provider/Reseller ist - seinerseits verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzendiese Geschäftsbedingungen in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) wirksam einzubeziehen. Der Kunde ersetzt TWOOIT alle Schäden und stellt TWOOIT auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die dem wirtschaftlichen Zweck daraus entstehen, dass • der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen der jeweilig betroffenen Vergabestelle zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen; • der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere in den Gesetzen Geschäftsbedingungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung jeweilig betroffenen Vergabestelle geregelten Verpflichtungen nachkommen oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen; • der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Endkunde TWOOIT im Rahmen des vorliegenden Vertrages oder der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetdem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch: „AGB“) gelten für alle zwischen dem Käufer (nachfolgend auch: „Kunde“) und der MATO Interpräsent GmbH (nachfolgend: MATO) abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und/oder Leistungen von MATO, den Cloud Service ganz soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Sie gelten nur gegenüber Vertragspartnern in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenEuropa (geografisch). Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnVertragssprache ist Deutsch. Eine deutsche und eine englische Version werden auf der Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zur Verfügung gestellt; sie können vom Kunden jederzeit in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden. In Zweifelsfällen oder bei übersetzungsbedingten Abweichungen ist die deutsche Version Vertragsgrundlage. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag 1.2 Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung sowie der Verkauf jeglicher Produkte unterliegen den vorliegenden Bedingungen. 1.3 Entgegenstehende oder diesen abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Käufers, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen anderweitig geregeltdes Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. 1.4 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, ist keine Partei berechtigtdie zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenschriftlich niedergelegt. Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB Wirksamkeit von nach Vertragsschluss individualvertraglich getroffe- nen mündlichen Abreden bleibt hiervon unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Einzelfall ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen des Kunden mit uns haben in jedem Fall von Widersprüchen zwischen Vorrang vor diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungAGB. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenAnzeigen, die dem wirtschaftlichen Zweck nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unwirksamen am nächsten kommtTextform. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug 1.6 Hinweise auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichGeltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1. Beabsichtigen die Salzburg AG und der Kunde über das in den gegenständlichen „AGB-Wärme“ beschriebene Ausmaß hinaus sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen auf elektronischem Wege auszutauschen, den Cloud Service ganz oder bedarf dies ebenfalls einer vertraglichen Ver- einbarung, in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltder die jeweils geltenden, ist keine Partei berechtigt, ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretengeregelt werden. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Verpflichtung gemäß § 10 Abs. 3 KSchG, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenwonach die Rechts- wirksamkeit formloser Erklärungen der Salzburg AG zum Nachteil von Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die Celonis SE allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer bei Verbrauchern 3. Die Salzburg AG ist jedoch jederzeit berechtigtermächtigt, ihre Rechte Pflichten oder den gesam- ten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten zu überbinden und Pflichten haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden. Davon abweichend gilt für Verbraucher, dass die Salzburg AG er- mächtigt ist, auf eigenes Risiko andere Unternehmungen mit der Erbringung von Leistungen aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung diesem Vertragsverhältnis zu beauf- tragen. 4. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Salzburg AG bekannt zu geben. Eine Erklärung der Salzburg AG gilt dem Kun- den auch dann als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat und die Salzburg AG die Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Kun- den sendet. Erklärungen an die Salzburg AG sind an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtFirmen- sitz, der jeweils auf den Rechnungen ausgewiesen ist, zu senden. 16.3 Für 5. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die mit Unternehmern abgeschlossen werden, ausschließlich das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom SchriftformerfordernisStadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Das Schriftformerfordernis Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungender Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG. 6. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Versorgung Mit Wärme

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unse- ren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ benannt), den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lasseninsbeson- dere für unsere Bestellungen über Lieferungen und Leistungen. Sie werden Grundlage der mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnAEB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Un- ternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf- fentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte 1.2 Mit der Annahme und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder Ausführung der Bestellung durch den Auftragnehmer erkennt dieser unse- re AEB in sonstiger Weise zu übertragender zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtAEB können jeder- zeit auf unserer Internetseite (https//▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) eingesehen werden. Sofern nichts ande- res vereinbart, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretengelten die AEB in der dem Auftragnehmer in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtAuch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. 16.3 1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen des Auftragnehmers dessen Lieferungen oder Listungen vorbehaltslos annehmen. 1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen oder Rahmenvereinbarungen mit dem Auf- tragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendden Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, unter Ausschluss der Kollisionsnormenvorbehaltlich des Gegen- beweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang unsere schriftliche Bestellung gegebenenfalls in Verbin- dung mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungRahmenvereinbarung maßgebend. 16.4 Diese Bedingungen 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den VertragsgegenstandVertrag (z. B Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E- Mail, Telefax) abzugeben. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Gesetzliche Formvorschriften und einem Einzelvertrag gehen weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Regelungen Legitimation des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungErklärenden bleiben unberührt. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug 1.6 Hinweise auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichGeltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch oh- ne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt15.5.1 Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, den Cloud Service ganz so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich der Minderung unserer Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Geschädigten Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und 15.5.2 Wir haften nicht für Schäden, die Einzelverträge können wirksam nur aus unserer Erfüllung von anwendbarem Recht oder staatlichen Vorschriften durch ein schriftlichesuns oder daraus entstehen, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für dass Sie die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungensich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen. 16.5 Diese Bedingungen15.5.3 Wir haften nur für Schäden, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenFlugstrecken eintreten, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote geltenunser Fluggesellschaftscode auf dem Flugticket aufgeführt ist. Ferner ist der Anwender Soweit wir Flugtickets für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften Beförderung von Flugdiensten anderer Luftfahrtunternehmen ausstellen oder Gepäck zur Beförderung auf Flugdiensten eines anderen Luftfahrtunternehmens annehmen, handeln wir lediglich als Beauftragter dieses anderen Luftfahrtunternehmens. Nichtsdestoweniger haben Sie hinsichtlich des Landesaufgegebenen Gepäcks das Recht, in gegenüber dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichersten oder dem letzten Luftfahrtunternehmen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 16.8 Die ihrer Natur 15.5.4 Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, leisten wir gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere dem Abkommen ausschließlich ausgleichenden Schadenersatz für Ziffern 7 bis 16nachgewiesene Verluste und Kosten. 115.5.5 Der Beförderungsvertrag, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und aller Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, gilt für unsere Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Vertreter in gleichem Umfang wie für uns. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen Der Gesamtbetrag, der von uns und derartigen Beauftragten, Mitarbeitern, Vertretern und Personen als Schadenersatz zu leisten ist, darf die für uns gegebenenfalls geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten. 15.5.6 Soweit nicht ausdrücklich anderslautende Bestimmungen vorgesehen sind, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns gemäß dem Abkommen oder an die Celonis SE durch den Anwender anwendbarem Recht geltende Haftungsausschlüsse oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten Haftungsbeschränkungen zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetInhalt.

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Sources: Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Der Firma ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Maschinenhandel & Service mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachstehenden Bedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen wie z.B. Vorschläge, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Planungshilfen, Beratungen). Diese erfolgen ausschließlich für im Inland vom Kunden selbst auszuführende Anlagen. Montagen und Kundendienstleistungen erfolgen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnunseren Montage- und Kundendienstbedingungen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen es sei denn, ist keine Partei berechtigtwir haben sie schriftlich anerkannt. 1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Nicht jedoch Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ihre Rechte die allerdings ebenso wie Erklärungen unserer Vertreter erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns rechtsverbindlich werden. 1.4 Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als zugesichert, als wir die Zusicherung ausdrücklich und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenschriftlich als solche erklärt haben. 1.5 Abbildungen, weiter zu vergeben oder Maße und Gewichtsangaben in sonstiger Weise zu übertragenunseren Katalogen und sonstigen Drucksachen, deren Änderung wir uns vorbehalten, stellen nur annähernd Angaben dar. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte Wir behalten uns ferner das Eigentums- und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Urheberrecht an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtzu unserem Angebot oder unserem Kostenvoranschlag gehörenden Unterlagen vor; sie dürfen Dritten – insbesondere Wettbewerbsfirmen – nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben. 16.3 Für das Vertragsverhältnis 1.6 Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendAufgabe des Kunden, unter Ausschluss der KollisionsnormenUnterlagen, die wir für etwa erforderliche Fundament- und/oder Montagezeichnungen benötigen, zu beschaffen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungEbenso obliegt es ihm, rechtzeitig eine etwa notwendige Baugenehmigung einzuholen. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches1.7 Durch Datenverarbeitungsanlagen ausgedruckte Geschäftspost (z.B. Auftragsbestätigungen, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt Rechnungen, Gutschriften, Kontoauszügen, Zahlungserinnerungen) ist auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenohne Unterschrift rechtsverbindlich. 16.5 Diese Bedingungen1.8 Wir weisen unsere Kunden darauf hin, zusammen dass wir – ausschließlich zu Geschäftszwecken – ihre personenbezogenen Daten mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichweitergeben. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu 11.1 Wenn Sie sich auf Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass diese mit uns schriftlich und so bald wie möglich vereinbart wurden. 11.2 Wir sind berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre unsere Rechte und Pflichten nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit an Dritte zu übertragen bzw. an Subunternehmer zu vergeben. 11.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten und die neue Version auf unserer Website zu veröffentlichen. Daraufhin erfolgt die Nutzung unserer Website ausschließlich auf der Basis der neuen Version. Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website regelmäßig überprüfen. Die Bedingungen, die für den Erwerb einer Dienstleistung gelten, sind die, die zum Zeitpunkt der Buchung wirksam sind. 11.4 Personen, die nicht Vertragspartner von uns oder dem Anbieter sind, stehen nach dem englischen Vertragsgesetz (Contracts ▇▇▇ ▇▇▇▇ – Rights of Third Parties, Abschnitt über die Rechte Dritter) keine Rechte zur Durchsetzung von Bestimmungen der entsprechenden Verträge zu. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Rechte anderer Parteien aufgrund sonstiger Bestimmungen. 11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenbeliebigen Grund unwirksam, weiter ungültig oder nicht durchsetzbar werden bzw. erklärt werden, so ist diese Bestimmung zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenstreichen. Die Celonis SE ist Geltung der übrigen Bestimmungen bleibt jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen11.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Nutzung unserer Website unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Streitfälle im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen der Durchführung ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendungzuständigen englischen Gerichte. 16.4 11.7 Sollte es eine Partei versäumen, ein ihr gemäß dieser Vereinbarung zustehendes Recht auszuüben, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder eine Abhilfe dar. 11.8 Diese Bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinie, das jeweilige Buchungsformular und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und Anweisungen bezüglich der Zahlungsmethode ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenAllgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug vorher auf die Nutzung der Cloud Services durch unserer Website bzw. auf den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichErwerb von Dienstleistungen des Anbieters anwendbar waren. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: General Terms and Conditions

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt12.1. Festgehalten wird, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag 12.2. Änderungen und/oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies Schriftform; dies gilt auch für die Abkehr vom das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenZusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen wenn sie schriftlich festgehalten und Fristsetzungenvom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. 16.5 Diese Bedingungen12.3. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertragungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, stellen kommen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen überein, die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen 12.4. Der VERTAGSPARTNER hat ADWORDS über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. ▇▇▇▇▇▇▇ das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend ADWORDS zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. 12.5. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länderörtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I") besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können. 12.6. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für ADWORDS als auch den VERTAGSPARTNER die Geschäftsanschrift ADWORDS. Als Gerichtsstand wird das für ▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇ sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der VERTAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort ADWORDS weiterhin zuständig. 12.7. Außer wenn es nach geltendem Gesetz erforderlich ist, legt der VERTRAGSPARTNER ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS keinem Dritten gegenüber Inhalte dieser Vereinbarung offen (außer gegenüber seinen Mitarbeitern und Vertretern, die sich dieser Einschränkung bewusst sind und dieser zustimmen). Der VERTRAGSPARTNER darf keine Informationen betreffend die Existenz oder den Bedingungen dieser Vereinbarung herausgeben, wenn dazu nicht die vorherige schriftliche Einwilligung von ADWORDS vorliegt. „Vertrauliche Informationen“ bedeutet Informationen über das Geschäft, die Produkte, die Technologien, die Strategien, die Finanzdaten, die Betriebstätigkeit oder die Aktivitäten, die geschützt und vertraulich sind, von ADWORDS oder ihrer Lieferanten, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten betrifft dies alle geschäftlichen, finanziellen, technischen oder sonstigen Informationen, die von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandADWORDS offengelegt werden. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenVertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des LandesVERTRAGSPARTNER nachweisen kann, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichdass sie öffentlich bekannt sind oder dies ohne einen Bruch dieser Vereinbarung werden. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: General Terms and Conditions

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretendem Vertrag zu jeder Zeit ganz oder teilweise abtreten, weiter zu vergeben übertragen, belasten, an Unterauftragnehmer weitergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre anderweitig damit verfahren. 16.2 Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise abtreten, übertragen, belasten, an Unterauftragnehmer weitergeben oder anderweitig damit verfahren. 16.3 Mündliche Absprachen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen der Kaufbedingungen – müssen schriftlich bestätigt werden, um Wirkung zu erlangen. 16.4 Mitteilungen durch jeweils eine Partei an die andere, die nach diesen Geschäftsbedingungen erforderlich oder möglich sind, müssen schriftlich erfolgen und per Post oder Fax an die eingetrage Geschäftsadresse oder die Hauptniederlassung dieser anderen Partei übermittelt werden. 16.5 Mit keinem Bestandteil dieses Vertrages wird die Absicht verfolgt oder impliziert, dass eine Geschäftspartnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet wird oder dass eine Partei als Vertreter der anderen Partei zu bestellt wird. Bankverbindung: Sitz der Gesellschaft: Geschäftsführer: WESGO Ceramics GmbH Commerzbank Nürnberg, Konto-Nr. 514 303 700, BLZ 760 400 61 Erlangen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ IBAN: DE 76 7604 0061 0514 3037 00, Swift Code ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Registergericht ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ 16.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrages (oder einzelne Teile einer beliebigen Bestimmung) von einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenGericht oder einer zuständigen Behöre als unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, gelten diese Bestimmungen oder Bestimmungsteile im entsprechenden Maße als entfernt. Der Anwendungsbereich Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des § 354 a HGB bleibt Vertrages bleiben hiervon unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten 16.7 Der Vertrag und die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen dem Vertrag und dem Vertragsgegenstand sowie dem Vertragsabschluss erwachsenen Streitigkeiten und Forderungen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten und Forderungen) unterliegen – unter Ausschluss des UN UN-Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben Deutschland und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichwerden nach selbigem ausgelegt. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere Ausschließlicher Gerichtsstand für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datensämtliche Streitigkeiten, die in Verbindung mit diesem Vertrag auftreten, ist der Anwender im Rahmen satzungsmäßige Sitz des Verkäufers. Leitet der Nutzung der Cloud Services generiertVerkäufer einen Rechtsstreit ein, speichert und sonst verarbeitetdarf er zudem den Ort des satzungsmäßigen Sitzes des Käufers als Gerichtsstand wählen. Das Recht beider Parteien auf Ersuchen einer einstweiligen Verfügung vor den zuständigen Gerichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

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Sources: Standard Terms and Conditions

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikations- und Mehr- wertdienste regeln in Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sämtliche Leistungen der Firstcom Europe AG (im Folgenden Firstcom Europe) für den Kunden bei Erbringung von Mehrwertdiensten sowie konvergenter Dienste. Diese Bedingungen sind ebenfalls auf den Leistungsumfang nicht deutscher Mehr- wertdienste anzuwenden, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnsofern dies nicht explizit anderweitig vertraglich geregelt ist. 16.2 Soweit 1.2 Firstcom Europe erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundle- gung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), etwaiger Besonderer Ge- schäftsbedingungen, Service Level Agreement (SLA) bzw. Leistungs- oder Produkt- beschreibungen sowie der vertragswirksamen Preislisten. Abweichende Geschäfts- bedingungen von Seiten des Kunden finden, auch wenn Firstcom Europe nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltaus- drücklich widersprochen hat, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn Firstcom Europe in Kenntnis entgegenste- hender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch Geltung seiner eigenen AGB 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien bereits bestehenden Vertragsbeziehungen in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar Telekommunikations- und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Mehrwertdienste zwi- schen dem Kunden und Firstcom Europe als auch für zukünftige Verträge über Leis- tungen im Bereich Telekommunikations- und Mehrwertdienste der Firstcom Europe. 1.5 Im Fall Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vorverschiedener Vertragsdokumente gelten dieser in folgender Reihenfolge: 1. Vom Anwender übermittelte BestellungenSchriftliche Zusatzvereinbarung, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung2. Vertragsdokument bzw. Leistungsschein bzw. Systemschein bzw. Auftragsformular der jeweils zutref- fenden Leistung, 3. Leistungsbeschreibung bzw. Produktbeschreibung, 4. Service Level Agreement (SLA) bzw. Besondere Geschäftsbedingungen, 5. Preisblatt, 6. AGB der jeweils zutreffenden Leistung. 16.6 Sollte 1.6 Firstcom Europe kann den Vertrag mit dem Kunden und die AGB für Telekom- munikations- und Mehrwertdienste AGB einschließlich der Leistungs- und Entgeltbe- stimmungen nach den nachfolgenden Bestimmungen ändern. Firstcom Europe kann die AGB insbesondere ändern, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen Normen, insbesondere, aber nicht abschließend das Te- lekommunikationsgesetz (TKG) und die auf ihm basierenden Verordnungen, sich derart ändern, dass eine Anpassung der AGB notwendig wird. Alle Änderungen wer- den dem Kunden schriftlich oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtin Textform mitgeteilt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichteteinzelnen Änderungen treten, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzensoweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch einen Monat nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin AnwendungMitteilung in Kraft. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikations- dienste Änderungen unterliegen, welche durch technische Änderungen gesetzliche bzw. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenbehördliche Neuregelungen begründet sind. Firstcom Europe ist berechtigt, die der Anwender ihre Leistungen jederzeit dem aktuellen Stand im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiertTelekommunikationsbereich anzupas- sen, speichert soweit dies für den Kunden nicht mit Mehrkosten verbunden ist und sonst verarbeitetdie geän- derten Leistungen objektiv gleichwertig oder höherwertig sind. Ein Anspruch des Kunden auf Anpassung besteht nicht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikations Und Mehrwertdienste

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtNachstehende Reparaturbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen ein- schließlich sämtlicher Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines eigenständigen Bera- tungsvertrags sind und sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten für Verträge, die mit Kun- den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht geschlossen werden, die Verbraucher im Einzelvertrag Sinne von § 13 BGB sind. Haupt- oder neben- beruflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Werkstatt) sind ver- bindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet, der diese Reparaturbe- dingungen enthält bzw. auf deren Aushang im Geschäftslokal hinweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung mit diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenvor Beginn der Ar- beiten erhalten hat. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist MünchenAuftragsschein bzw. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert Bestä- tigungsschreiben aufgenommen werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Auftragsschein bzw. dem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu- mindest stichwortartig zu bezeichnen. Änderungen oder Erweiterungen des Instandsetzungs- auftrags können auch mündlich erfolgen. Bei einem Wert der Änderung bzw. Erweiterung von mehr als 10% der ursprünglich veranschlagten Kosten des Auftrags folgt für den Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen der münd- lichen Absprache ein Bestätigungsschreiben des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtAuftragnehmers. Die Celonis SE und Instandsetzungsarbeiten erfolgen – soweit nichts anderes vereinbart ist – in der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandWerkstatt des Auftragnehmers (Erfüllungsort). Der Anwender wird Auftrag umfasst die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Ermächtigung, Unteraufträge zu erteilen, Probefahrten und – soweit erforderlich – Überprüfungsfahrten vorzunehmen. Soweit für den Reparaturgegenstand eine Zulassung nach StVZO besteht, übergibt der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß Auf- traggeber dem Auftragnehmer bei Erteilung des Auftrags den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichKfz-Schein. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten

Allgemeines. 16.1 a) Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) finden ausschließlich Anwendung auf alle Einkäu- fe der ALBER GmbH. Sie gelten in gleichem Maße für den Einkauf von Produktionsmaterial (zum Zweck der eigenen Serienproduktion von ALBER, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer insbesondere Rohstoffe, Materialien, Baugruppen, Teile umfassend) wie für eigenes Handelnden Ein- kauf von Ersatzteilen, Werkzeugen oder Maschinen sowie sonstigen Produkten jeder Art (insgesamt die „Produkte“), sofern die Anwendbarkeit einer der folgenden Bestimmun- gen dieser Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich auf einzelne oder bestimmte Arten von Einkaufsgegenständen beschränkt ist. Durch die Lieferung seiner Produkte an ALBER akzeptiert der Lieferant die vorliegenden AEB. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag b) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder diesen sonstige ab- weichende Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, dass sie von ALBER ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AEB gelten auch in allen Fällen, in denen ALBER die Lieferungen des Lieferan- ten annimmt, ohne seinen von diesen AEB abweichenden Bedingungen (gleich ob ALBER von ihnen Kenntnis hat oder nicht) zu widersprechen. ▇▇▇▇▇ Bezugnahmen oder Hinweisen des Lieferanten auf die Geltung seiner Allge- meinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 16.4 c) Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt AEB gelten auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenalle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten. 16.5 Diese Bedingungend) Die Bestimmungen dieser AEB gelten neben allen sonstigen etwaigen Vereinbarungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertragwelche die Parteien zusätzlich schließen, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandz.B. Liefervereinbarung, Qualitätssi- cherungsvereinbarung (QSV). Im Fall Falle des Widerspruchs zwischen der Liefervereinbarung, der QSV oder sonstigen Vereinbarungen („Vereinbarungen“) und diesen AEB hat die in den Vereinbarungen getroffene Regelung Vorrang, soweit sie den Anforderungen von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungZiffer 1b) Satz 1 ent- spricht. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1 Anwendungsbereich (1) Die Celonis SE ist dazu berechtigt, Rechtsbeziehungen zwischen der Quick Move GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner haben diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nach- folgend „Allgemeine Geschäftsbedingun- gen") neben den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenzwingenden bzw. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnverblei- benden gesetzlichen Regelungen zur al- leinigen Grundlage. 16.2 Soweit nicht (2) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen haben nur klarstellen- de Bedeutung. (3) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung gegenüber Unter- nehmern im Einzelvertrag Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. (4) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten ausschließlich; entgegenste- hende oder diesen von unseren Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen abweichende Bedin- gungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten aus- drücklich schriftlich ihrer Geltung zuge- stimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung des Vertragspartners eine Lieferung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtVertragspartner vorbehaltlos ausführen oder eine Lieferung eines Vertragspartners vorbehaltlos annehmen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend(5) Die unter Ziffer II. dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen aufgeführten Allge- meinen Verkaufsbedingungen finden An- wendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts wenn die Quick Move GmbH als Verkäuferin/Lieferantin gegenüber dem Vertragspartner (UN CISGKunden) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien das jeweilige Geschäft auftritt. (6) Die unter Ziffer III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten All- gemeinen Einkaufsbedingungen finden Anwendung, wenn die Quick Move GmbH als Käuferin/Bestellerin gegenüber dem Vertragspartner (Lieferanten) in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungdas jeweilige Geschäft auftritt. 16.6 Sollte (7) Diese Bedingungen werden stets und bei jedem Vertragsabschluss in der Fassung wirksam, wie sie zum Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses gilt. Bei Rahmenverträ- gen gilt eine oder mehrere neue Fassung mit der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinAnzei- ge durch die Quick Move GmbH gegen- über dem Vertragspartner, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtals wirksam vereinbart. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet ab dem die Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndiese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der vorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ist keine Partei berechtigt, ebenso wie ihre Rechte Vor- und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Nachwirkungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des § 354 a HGB bleibt unberührtinternationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach ▇▇▇▇ der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in Bezug auf den Vertragsgegenstanddessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main/Deutschland. 5.5. Im Fall der Nutzung der Website von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Fabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenDienste von Fabasoft, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkunginsbesondere auch hinsichtlich der Teilnahme an Diskussionsforen. 16.6 Sollte 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtBestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenjene Bestimmung ersetzt, die der Anwender im Rahmen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht gegenüber Konsumenten. 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert ▇▇▇▇▇▇▇▇ unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zu schicken. 5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Außerdem sichert der Cloud Services generiertKunde zu, speichert und sonst verarbeitetdass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind. 5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AVB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇).

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtNachstehende Studiobedingungen kommen bei Auftragserteilung zur Anwendung, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Diese Bedingungen zwischen der Mazzive Sound Productions GmbH und dem Auftraggeber gelten für den Cloud Service ganz oder gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr und gehen etwaigen anderen Bedingungen des Auftraggebers in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenjedem Fall vor. Die Celonis SE haftet für allgemeinen Geschäftsbedingungen schliessen bei uns angestellte, oder freischaffende Mitarbeiter mit ein. Sie gelten somit für die Zusammenarbeit unserer Kunden mit von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag uns beauftragten Tontechnikern und Produzenten als massgeblich. Aufträge oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltVermietung gelten nach Klarstellung aller Einzelheiten durch unsere verbindliche schriftliche Offerte, ist keine Partei berechtigtspätestens aber mit Beginn der Leistungserbringung, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenrespektive Übergabe der Mietsache, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenals angenommen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an Ab diesem Zeitpunkt erklärt sich der Auftraggeber automatisch mit den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenMazzive Sound Productions GmbH einverstanden. Dies gilt auch für für den Fall, dass keine solche schriftliche Vereinbarung, oder Offerte vorliegt. Es gelten die Abkehr vom Schriftformerfordernismündlichen Abmachungen als rechtsverbindlich. Das Schriftformerfordernis gilt Alle an- gegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7,7%. Ein Studiotag beträgt 9 Stunden Ausnahme ist die Vereinbarung der Lockoutpauschale (24-Std.- Nutzung zum Tagespreis bis spätestens 8.00 Uhr am Folgetag). Ein Arbeitstag unseres Engineers beträgt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen9 Stunden, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen Überzeit des Engineers wird immer nach Rapport verrechnet (unabhängig von vereinbarten Lockoutpauschalen). Spesen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien Arbeiten Dritter werden separat in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtRechnung gestellt. Die Celonis SE Berechnung unserer Leistungen erfolgt aufgrund des Arbeitsrapportes (Studiorapport) zu den jeweils gültigen Preisen, oder offerierter Pauschalvereinbarung. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Leistungen von durch uns beauftragten, freischaffenden Mitarbeitern können von diesen separat in Rechnung gestellt werden. Es gelten in jedem Fall die offerierten Vereinbarungen. Die Vermietung der Räumlichkeiten inklusive aller vereinbarten, nötigen Geräte, Instrumente, Hard-und Software (nachstehend Mietsache) an externe Tontechniker und Produzenten (nachstehend Mieter) setzt die Anerkennung der Anwender sind vorliegenden Bedingungen voraus. Die Mazzive Sound Productions GmbH (nachstehend Vermieter) verpflichtet sich die Mietsache in einem solchen Fall funktionstüchtigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Mit Beginn der Nutzung bestätigt der Mieter den einwandfreien Zustand der Mietsache bei Mietbeginn. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei der Mietsache um technisch aufwändige, hochwertige und dementsprechend empfindliche Geräte handelt, die eine sorgfältige Behandlung und Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordert. Er ist verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame dem Vermieter sämtliche beim Gebrauch der Mietsache aufgetretenen, beziehungsweise zugefügten Schäden unverzüglich zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschlandmelden. Der Anwender wird die Cloud Services Mieter ist für Schäden an der Mietsache haftbar. Ausgeschlossen sind innere elektrische, elektronische und mechanische Schäden, sofern diese nicht auf Bedienungsfehler, oder sonstige äussere Einflüsse zurückzuführen sind. Die Haftung erstreckt sich auch auf aus Fahrlässigkeit, oder Unwissenheit entstandene Schäden an der Mietsache z. B. Durch unzulässige Manipulationen, In- oder Ausserbetriebnahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung ausdrückliche Ermächtigung, oder Überlassen der Celonis SE Mietsache an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichunautorisierte Dritte. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln1.1 Für alle Bestellungen der ALD Vacuum Technologies GmbH (ALD-VT) gelten die nachfolgenden Bedingungen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.2 Bestellungen sind nur verbindlich, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte wenn sie von ALD-VT schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen – einschließlich nachträglicher Änderungen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtErgänzungen dieser Einkaufsbedingungen (EKB) - sind nur nach schriftlicher Bestätigung von ALD-VT wirksam. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 1.3 Die EKB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge für den Kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Lieferanten, ohne dass ALD-VT in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungEKB wird ALD-VT den Lieferanten in diesem Fall unverzüglich informieren. 16.4 1.4 Diese Bedingungen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ALD-VT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ALD-VT in Kenntnis der AGB des Lieferanten die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesLieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenALD-VT maßgebend. 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten ALD-VT gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen oder Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Alle vertragsrelevanten Unterlagen, Anzeigen und Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungeneinschließlich Rechnungen, Mahnungen müssen zumindest folgende Informationen enthalten: Bestellnummer(n), Empfangsstelle, vollständige Bezeichnung des zu liefernden Artikels/Objektes, Mengen, Mengeneinheiten und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand– bei EU-interner Lieferung USt.-ID-Nr. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.Lieferanten

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Sources: Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenauch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Celonis SE haftet Unsere AGB gelten auch für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnalle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. 16.2 2. Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen sind, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, unverbindlich. Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen einschließlich etwaiger Gewährleistungszusagen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind (vgl. zu den Lieferterminen Ziff. II. 2. unten). 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder der Anfertigung von Kopien bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Sofern der Kunde das Angebot nicht annimmt, ist er verpflichtet, alle ihm übergebenen oder auf andere Weise (einschließlich elektronischer Form) zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu vernichten 4. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, in diesem Falle gilt eine solche wirksame Bestimmung zwischen den Parteien als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. 5. Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltvereinbart, ist keine Partei berechtigtder Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und sonstigen Vertragsverpflichtungen der Sitz von Amada GmbH. 6. Für alle Rechtsstreitigkeiten, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenist der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz der Amada GmbH. 7. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendDeutschland, unter Ausschluss ausgenommen das Einheitliche UN-Kaufrecht (CISG). Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Kunde seinen Sitz im Zusammenhang mit Ausland hat oder wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt. 8. Unsere Vertriebshelfer (Handelsvertreter oder Vertragshändler) sowie reine Verkaufsberater sind nicht bevollmächtigt, in unserem Namen Vereinbarungen abzuschließen oder verbindliche Erklärungen abzugeben, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. 9. Auch nach Vertragsschluss behalten wir uns vor, an den zu liefernden Produkten konstruktive Änderungen vorzunehmen, die sich aus der Durchführung der Einzelverträge ist Münchentechnischen Weiterentwicklung ergeben, soweit dies nicht berechtigten Interessen des Kunden widerspricht. 10. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungRechte unseres Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar, es sei denn, wir haben dieser Übertragung im Vorhinein schriftlich zugestimmt. 16.4 11. Diese Bedingungen AGB sind in deutscher und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandenglischer Sprache abgefasst. Im Fall Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen der deutschen und einem Einzelvertrag gehen der englischen Fassung hat die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungdeutsche Fassung Vorrang. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland12. Der Anwender wird Umfang und die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß technischen Details unserer Lieferungen richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung. Unsere Produkte entsprechen den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlicheinschlägigen europäischen Richtlinien. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Zum rechtswirksamen Abschluss des Mietvertrages sowie von Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich Schriftform als vereinbart. Mündliche Vereinbarungen haben keine Rechtswirksamkeit, vom Erfordernis der Schriftlichkeit kann daher auch nicht durch mündliche Vereinbarung abgegangen werden. Eine Änderung bzw. Ergänzung des Mietvertrages ist dazu berechtigtnur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter möglich und wirksam. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift am Mietvertrag an, den Cloud Service ganz oder Mietgegenstand im ordnungsgemäßen Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben - bei versteckten Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 6 (sechs) Monate ab Übergabe. Davon unberührt bleibt das Recht des Mieters auf eine ordnungsgemäße Nutzungsmög- lichkeit des Mietgegenstandes. Mängel, die nur bei näherer fachmännischer Betrachtung ersichtlich sind und bereits bei Übergabe des Mietgegenstandes vorhanden waren, gelten mit der Unterschrift des Mieters, wenn dieser ein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nicht automatisch als akzeptiert. Des Weiteren wird durch die Unterschrift des Mieters bestätigt, dass er sich vom Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein des vollständigen Werkzeuges, der Vollständigkeit der Wagenpapiere, dem Vorhandensein des Warn- dreiecks, des Verbandkastens, des Reserverades und dem vollen Tank überzeugt hat. Dem Mieter wird lediglich ein Schlüssel für den Mietgegenstand ausgehändigt, der zweite Schlüssel bleibt in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenVerwah- rung des Vermieters. Die Celonis SE haftet Kosten für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter einen gewünschten weiteren Ersatzschlüssel hat der Mieter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragentragen. Die Celonis SE maximale jährliche Kilometerleistung beträgt - wenn nicht ausdrücklich und schriftlich eine gesonderte Vereinba- rung diesbezüglich getroffen wurde - 10.000 km. Mehrkilometer werden gesondert verrechnet. Eine Erstattung von Minderkilometern ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenausgeschlossen. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Mieter erwirbt mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendunggegenständlichen Miete kein Eigentumsrecht am Mietgegenstand. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Mietvertrag

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt(in Anlehnung an die entsprechende Textformulierung des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16.VDMA) 1. „Anwenderdaten“ Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Durch Abänderung einzelner dieser Bedingungen werden die übrigen nicht berührt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. 2. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben dienen der Information und sind alle (i) nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 3. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Lieferer, vom Anwender eingegebenen oder an Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. 4. Vom Besteller zur Auftragserteilung vorgelegte Muster und Proben werden vom Lieferer sorgfältig geprüft. Eine Gewähr für die Celonis SE durch richtige Erkennung des Musters in jeglicher – insbesondere in physikalischer- Hinsicht ist ausgeschlossen. Abweichungen hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Dimensionen sind nicht auszuschließen. Der Besteller ist verpflichtet die Ware vor dem Einsatz sorgfältig auf Eignung für den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke vorgesehenen Zweck zu prüfen. Die Haftung des Lieferers bestimmt sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Abschnitts VIII. dieser Bedingungen. 5. Hat sich der Nutzung Besteller verpflichtet Teile zur Auftragsdurchführung beizustellen, so sind diese frei Verwendungsstelle mit der Cloud Services vereinbarten, erforderlichenfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetfrei von Mängeln dem Lieferer anzuliefern.

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Sources: Liefer Und Montagebedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet ab dem die Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndiese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der vorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt5.2. Diese Vereinbarung – einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ist keine Partei berechtigt, ebenso wie ihre Rechte Vor- und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Nachwirkungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des § 354 a HGB bleibt unberührtinternationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschließlich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach ▇▇▇▇ der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in Bezug auf den Vertragsgegenstanddessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main/Deutschland. 5.5. Im Fall der Nutzung der Website von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Fabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenDienste von Fabasoft, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkunginsbesondere auch hinsichtlich der Teilnahme an Diskussionsforen. 16.6 Sollte 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtBestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenjene Bestimmung ersetzt, die der Anwender im Rahmen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht gegenüber Konsumenten. 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmäßig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert ▇▇▇▇▇▇▇▇ unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zu schicken. 5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschließen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Außerdem sichert der Cloud Services generiertKunde zu, speichert und sonst verarbeitetdass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind. 5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmäßig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AVB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇- cloud/contract).

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Allgemeines. 16.1 • 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtAllgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs für die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. • 1.2 Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl Nr.140/1979 in der dzt. gültigen Fassung zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnBestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. 16.2 Soweit nicht • 1.3 Eine rechtliche Bindung des Produzenten tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebotes/Auftrages (Bestätigung per Fax ist zulässig) oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung des Auftragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung werden die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen akzeptiert. Der schriftlichen Bestätigung ist eine Bestätigung per Fax oder E-Mail gleichzuhalten. • 1.4 Die Herstellung des Filmwerkes – gleichgültig auf welchem Trägermaterial, analog oder digital – erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenProduktionsvertrag bzw. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtdem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. • 1.5 Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender Produzenten oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und (ii) Datenähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, die der Anwender sofern diese im Rahmen Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 1) Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendund alle sonstigen Rechtsbeziehungen gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder selbst wenn es im Zusammenhang mit Einzelfall eines besonderen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt. 2) Für den Handel von Futtermitteln gelten die Hamburger Futtermittel-Schlussscheine Nr. I, I a in der Durchführung der Einzelverträge ist Münchenbei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Sofern diese Hamburger Futtermittel-Schlussscheine keine entsprechenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungRegelung nach § 3 Abs. 9 der nachfolgenden Bedingungen geht jedoch dem Hamburger Futtemittelschlussschein Nr. 1 a vor. 16.4 Diese Bedingungen 3) Für den Verkauf von Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, sowie Düngemitteln gelten die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel mit Ausnahme von § 1 der Einheitsbedingungen unter Einbeziehung der Zusatzbedingungen für den Handel mit Bio-Getreide und verwandten Produkten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sofern die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesZusatzbedingungen für den Handel mit Bio-Getreide und verwandten Produkten keine entsprechenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen. Die Regelung nach § 7 Abs. 3 der nachfolgenden Bedingungen geht jedoch den Einheitsbedingungen vor. Der Aufkauf von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenGetreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchten erfolgt ausschließlich unter unseren Einkaufs, Qualitäts- und Aufkaufbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, ergänzend hierzu gelten die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel mit Ausnahme von § 1 und 32 Abs. Dies 3 der Einheitsbedingungen unter Einbeziehung der Zusatzbedingungen für den Handel mit Bio-Getreide und verwandten Produkten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die Regelung nach § 7 Abs. 3 der nachfolgenden Bedingungen geht jedoch den Einheitsbedingungen vor. Sofern die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und die Zusatzbedingungen für den Handel mit Bio- Getreide und verwandten Produkten keine entsprechenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen. 4) Wir vertreiben Saatgut, mit Ausnahme von Handelssaatgut (Raps und Mais), ausschließlich aus eigener Vermehrung und Produktion. Der Verkauf des von uns produzierten Saatgutes erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Anerkennung. Für den Handel von Feldsaaten, Sämereien und Saatgetreide gelten die Verkaufs-, und Lieferbedingungen für anerkanntes landwirtschaftliches Saatgut (AVLB Saatgut), in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung niedergelegten Bedingungen. Sofern die AVLB Saatgut keine entsprechenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen. 5) Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragsparteien sind selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 6) Wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, gilt auch der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Er ist für die Abkehr vom Schriftformerfordernisnähere Artikelbezeichnung maßgeblich. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenWenn mündlich oder fernmündlich Kaufverträge abgeschlossen werden, insbesondere für Kündigungserklärungenist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgeblich, Mahnungen sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Der Begriff „schriftlich“ schließt den fernschriftlichen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen den telegrafischen Verkehr sowie die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar Nachrichtenübermittlung per Telefax und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtE-Mail ein. Die Celonis SE Bedingungen werden vom Kunden spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, gelten für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist gesamte Dauer der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichGeschäftsverbindung. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen1.1. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung alle Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien in Bezug BSR und ihren Auftragnehmern, die auf ihren Vertragsgegenstand dar Lieferungen und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den VertragsgegenstandLeistungen ausgenommen Bauleistungen gerichtet sind, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenÜbrigen gelten sie auch vorvertraglich für entsprechende Schuldverhältnisse der BSR mit Bietern, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungAntragenden, Angebotsempfängern (nachfolgend Auftragnehmer genannt). 16.6 Sollte eine 1.2. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. 1.3. Mit Abschluss des Vertrages, Bestätigung oder mehrere Ausführung eines Auftrages bzw. einer Bestellung erkennt der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinAuftragnehmer die ausschließliche Geltung dieser Einkaufsbedingungen an. Das gleiche gilt bei Abgabe eines Angebots, bleiben wenn der Anbietende zuvor auf die übrigen Bedingungen hiervon unberührtGeltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen hingewiesen wurde. Die Celonis SE Allgemeinen Einkaufsbedingungen werden durch Einstellung in das Internet unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇ und durch Aushang in den Geschäftsräumen des Zentralen Einkaufs der Anwender sind BSR allgemein bekannt gemacht, so dass in einem solchen Fall verpflichtetzumutbarer Weise von ihnen Kenntnis genommen werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden muss. 1.4. Entgegenstehende, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenvon diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtBSR haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; ansonsten werden entgegenstehende, von diesen Einkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht Vertragsinhalt, auch wenn die BSR ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. 16.7 Die Cloud Services unterliegen 1.5. Bestätigt der Auftragnehmer einen Auftrag, ein Angebot (Bestellung) abweichend von diesen Einkaufsbedingungen, oder nehmen die BSR in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Auftragnehmers Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos entgegen, oder leisten die BSR vorbehaltlos Zahlung, so gelten dennoch nur diese Einkaufsbedingungen. 1.6. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener LänderBSR und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschlandbezogen auf Zusatzaufträge, sind schriftlich niederzulegen. Der Anwender wird Auch die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses hat schriftlich zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlicherfolgen. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung1.7. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie vor Leistungserbringung von den BSR schriftlich bestätigt werden. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, den Cloud Service ganz Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) gelten zwischen der Firma GARANT Türen und Zargen GmbH als Verkäufer und Lieferant (nachfolgend: „Lieferant“) und dem jeweiligen Käufer und Besteller (nachfolgend: „Kunde“), Lieferant und Kunde zusammen auch als „Parteien“ bezeichnet. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbeson- dere die Geltung von Bezugsvorschriften oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenZahlungsbedingungen des Kunden - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Lieferanten. Die Celonis SE haftet für Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der Liefe- rant in Kenntnis entgegenstehender oder von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnseinen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden abschließt. 16.2 1.2 Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Bestellungen sind für den Lieferanten nur verbindlich, soweit diese durch den Lieferanten bestätigt werden oder diesen durch Übersendung der Ware nachkommt, mündliche Nebenabreden nur, wenn der Lieferant sie schriftlich bestätigt. Kommt der Lieferant der Bestellung durch Übersendung der Ware nach, kommt das Vertrags- verhältnis nach Maßgabe der tatsächlichen Lieferung und mit dem Inhalt der beiderseitigen Vereinbarungen zustande. Der Kunde ist verpflichtet, Auftragsbestätigungen des Lieferanten unverzüglich auf Richtig- und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Unrichtigkeiten, Korrekturen etc. unverzüglich dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. 1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferant die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit nicht für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages erforderlich, wird der Lieferant vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne oder Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich machen. 1.4 Für Werk- und Werklieferungsverträge gelten die vorliegenden Bedingungen entsprechend und im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltÜbrigen vorrangig und ergänzend die unter Ziffer 7. aufgeführten besonderen Bedingungen. 1.5 Diese Allgemeinen Verkaufs-, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte Liefer- und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern sowie juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 354 a HGB bleibt unberührt310 Abs. 1 BGB. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud jeweiligen Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormenseiner Kollisionsnormen maßgebend. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 8 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet. „Anwenderdaten“ im Hinblick auf Online Training Cloud Services sind beschränkt auf Informationen zu Name und Teilnahme an spezifischen Online Trainings. Insbesondere sind die Inhalte des Online Trainings kein Bestandteil der Anwenderdaten, diese sind Eigentum von Celonis (gemäß Ziffer 5 der Bedingungen).

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Sources: Cloud Services Agreement

Allgemeines. 16.1 Gegenstand des Unternehmens BURR Consulting ist die Beratung, Sachverstän- digentätigkeit gem. §§ 80 Abs. 3 und 111 BetrVG und Schulung. § 2.2 BURR Consulting erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage die- ser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätes- tens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von BURR Consulting gelten diese Bedingungen als angenommen. § 2.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne aus- drücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. § 2.4 Klauseln aus Regelungsbereichen, die nicht in den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von BURR Consulting berücksichtigt sind, werden nicht akzeptiert; in diesem Fall soll das dispositive Recht gelten. § 2.5 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese an- wendbaren Geschäftsbedingungen von BURR Consulting bedürfen der Schrift- form. Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien grundsätzlich nicht getroffen. § 2.6 Die Celonis SE Angestellten und Gehilfen von BURR Consulting sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hin- ausgehen. § 2.7 BURR Consulting ist dazu jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbe- schreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu er- gänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden die- se entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist ▇▇▇▇ Consulting berechtigt, den Cloud Service ganz Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. § 3. Angebote von BURR Consulting sind - insbesondere hinsichtlich der Preise und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich. § 3.1 Der Umfang der von BURR Consulting zu erbringenden Leistungen wird in der Regel durch die schriftlichen Verträge festgelegt. § 3.2 BURR Consulting behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder in Teilen technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsun- terlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. § 3.3 Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sin- ne des Gewährleistungsrechtes. § 3.4 Soweit BURR Consulting sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwi- schen den Kunden von BURR Consulting allein durch einen hierfür die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis. Ausnahmen hiervon sind le- diglich bei Diensten von Partnerfirmen möglich, die schriftlich im Vertrag be- nannt werden. § 4. Leistungen § 4.1 Schulungs- und Beratungsleistungen führt BURR Consulting gemäß vereinbarter Themen durch. § 4.2 BURR Consulting ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Subunternehmer Dritten erbringen zu lassen. § 4.3 BURR Consulting behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Ver- besserungen vorzunehmen. § 4.4 Soweit BURR Consulting kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. § 4.5 Eine Absage von Schulungsveranstaltungen durch den Auftraggeber ist kosten- frei, wenn sie schriftlich bis spätestens 30 Arbeitstage vor Beginn der Veranstal- tung bei BURR Consulting eingeht. § 4.6 Bei einem Rücktritt von 30 Tagen bis 14 Tage vor Seminarbeginn berechnen wir 50% der Seminargebühren. Bei einem Rücktritt innerhalb weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn und bei Nichtteilnahme berechnen wir die gesamte Seminar- gebühr. Ebenso können Stornokosten für das Hotel entstehen. § 4.7 Die Celonis SE haftet Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, in diesem Fall ent- fällt dann die Stornogebühr. § 4.8 Ersatztermine für Veranstaltungen werden nach Absprache akzeptiert. § 4.9 Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, unzureichende Anzahl von ihr eingesetzte Subunternehmer wie Seminarteilnehmern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereig- nisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. § 4.10 BURR Consulting kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Über- nachtungskosten sowie Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter verpflichtet werden. § 5. Vertragsbeendigung § 5.1 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist ▇▇▇▇ Consulting nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet. ▇▇▇▇ Consulting ist mangels anderslautender Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet, Daten aufzubewahren. § 5.2 Sämtliche Gründe zur sofortigen Vertragsauflösung lassen die Ansprüche von BURR Consulting auf das Entgelt für eigenes Handelndie vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schaden- ersatzansprüchen unberührt. § 5.3 Fristen § 5.4 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. § 5.5 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BURR Consulting die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnun- gen usw. 16.2 Soweit , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der BURR Consulting oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten - hat BURR Consulting auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. § 5.6 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Einzelvertrag Falle höherer Gewalt und aller sonst von BURR Consulting nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltLeistung von erheblichem Einfluss sind. § 6. Zahlungsbedingungen § 6.1 BURR Consulting erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verträgen. § 6.2 Beratungsleistungen von BURR Consulting werden nach zeitlichem Aufwand gem. dem jeweiligen schriftlichen Angebot abgerechnet; der Kunde hat Anspruch auf wöchentliche Abrechnungen, in der die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. § 6.3 Für Leistungen, die BURR Consulting auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz erbringt, können An- und Abfahrtszeiten, Fahrtkosten- pauschalen bzw. km-Geld und Spesen nach Vereinbarung berechnet werden. § 6.4 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen ge- schuldet sind, ist keine Partei der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung gelten- de Mehrwertsteuersatz entscheidend. § 6.5 Fälligkeit tritt zu den jeweils vereinbarten Fälligkeitsdaten ein. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. § 6.6 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungs- betrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. § 6.7 Bei Bezahlung mittels Bankeinzug ist BURR Consulting berechtigt, ihre Rechte alle Nachteile, die ihr aus der mangelnden Deckung des Guthabens entstehen, dem Kunden an- zulasten und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenVerzugszinsen zu fordern. § 6.8 Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenwenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Die Celonis SE Keine Rechnungen sind unverbind- liche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind. § 6.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jedoch jederzeit BURR Consulting berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an Verzugszinsen in Höhe von 13,8 % zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder BURR Consulting einen höheren Schaden nachweist. § 6.10 Darüber hinaus ist ▇▇▇▇ Consulting berechtigt, seine Dienstleistung im Falle des Zahlungsverzugs nach vorheriger eingeschriebener oder mittels Email übermit- telter Mahnung unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit Androhung der Folgen der Nichtzahlung, seine Dienste wahlweise zu unterbre- chen oder den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenVertrag zu lösen. § 6.11 Der Anwendungsbereich Kunde kann gegen mit Forderungen von BURR Consulting nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. § 6.12 Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von BURR Consulting anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen. § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht 6.13 Schuldet der Bundesrepublik Deutschland maßgebendKunde BURR Consulting mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - so- fern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter Ausschluss mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. § 6.14 Alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenRechtsverfolgung, die BURR Consulting aus der Nichteinhaltung der Zahlungsfristen entstehen, ist BURR Consulting berechtigt, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandKunden anzulasten. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten§ 7. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften § sonstige Pflichten des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.Kunden

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1 In den nachstehenden Bestimmungen sind einzelne Nachweis- und Mitwirkungspflichten, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenwie z.B. gemäß § 40 Abs 2 ÖSG 2012, für einzelne Kategorien von Ökostromerzeugern im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Tarifeinstufung und Förderverwaltung angeführt. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnVerletzung dieser Nachweis- und Mitwirkungspflichten und/oder unvollständige und/oder nicht wahrheitsgemäße Angaben der Ökostromerzeuger führt zunächst zu einer Nichtbehandlung allfälliger Anträge auf Vertragsabschluss, in der laufenden Abwicklung zu einem unverzinsten Stopp weiterer Zahlungen (Gutschriften) der Ökostromabwicklungsstelle bis zur Behebung des Mangels und bei wiederholtem Verstoß und/oder Nichtbehebung des Mangels zur Auflösung des Vertrags. 16.2 Soweit nicht 1.2 Der Ökostromerzeuger hat der Ökostromabwicklungsstelle den Umstand und die Ursachen/Begründung für allfällige Überschreitungen der im Einzelvertrag Vertrag vereinbarten Engpassleistung (abzüglich eines allfälligen Eigenversorgungsanteils) spätestens 4 Wochen nach der ersten Überschreitung bekanntzugeben, wobei der Ökostromerzeuger insbesondere unter Erbringung von hierfür tauglichen Belegen nachzuweisen hat, ob die Leistungsüberschreitung darauf gründet, dass der ursprünglich errichtete Anlagenbestand nicht mehr vorliegt und eine Anlagenerweiterung (§ 18 Abs 5 ÖSG 2012) vorgenommen wurde oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltob mit dem ursprünglichen Anlagenbestand eine schlichte Leistungsüberschreitung (§ 18 Abs 1, ist keine Partei berechtigt1a, ihre Rechte 1b ÖSG 2012) eintritt bzw. eingetreten ist. Zudem sind bei Anlagen ohne Lastprofilzähler die für eine Plausibilitätsprüfung der gemessenen Einspeisemengen notwendigen Unterlagen und Pflichten Informationen der Ökostromabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen. Als Kriterien für die Plausibilitätsprüfung gelten insbesondere die Anlagendaten und die für die Ökostromerzeugung maßgeblichen Einflussfaktoren (z.B. Sonneneinstrahlung). Sollte die Leistungsüberschreitung nicht mehr aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretendem ursprünglichen Anlagenbestand erfolgen/erfolgt sein, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte liegt eine Anlagenerweiterung vor und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des der Ökostromerzeuger hat nach § 354 a HGB bleibt unberührt18 Abs 5 ÖSG 2012 vorzugehen. 16.3 Für 1.3 Der Ökostromerzeuger verpflichtet sich und bestätigt, (a) sämtliche Verpflichtungen gemäß den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen sowie gemäß den AB-ÖKO vollinhaltlich einzuhalten; (b) die Ökostromabwicklungsstelle über projektbezogene Änderungen zu informieren; (c) der Ökostromabwicklungsstelle und den von diesen Beauftragten sowie den Organen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie jederzeit Auskünfte (einschließlich Nachweise) hinsichtlich der geförderten Anlage zu erteilen sowie vorgesehene Berichte zu erstatten. Zu diesem Zweck hat der Ökostromerzeuger auf Aufforderung insbesondere die Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige, der Überprüfung der Durchführung dienende Unterlagen zu gewähren, Auskünften von Bezug habenden Banken und Finanzbehörden zuzustimmen sowie das Vertragsverhältnis ist das Recht Betreten von Grundstücken und Gebäuden während der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden und die Durchführung von Messungen und Überprüfungen zu gestatten. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Kollisionsnormengesamten Förderung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Während dieser Dauer sind Belege und Aufzeichnungen sicher und geordnet aufzubewahren; (d) die Ökostromabwicklungsstelle über die Inanspruchnahme etwaiger weiterer Förderungen zu informieren; (e) dass der Ökostromabwicklungsstelle im Zusammenhang mit Falle einer Rückabwicklung gemäß B) Punkt V.3. AB-ÖKO ein Rückforderungsanspruch über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Einzelverträge Abnahme von Ökostrom zusteht. Bei einer Tarifförderung gemäß § 12 ÖSG 2012 ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame – für den Zeitraum der Abnahme – der Differenzbetrag zwischen dem Einspeisetarif und dem jeweils gültigen Marktpreis gemäß § 41 Abs 1 ÖSG 2012 zu ersetzenbezahlen. Darüber hinaus ist der aliquote Anteil der Ausgleichsenergiekosten und der aliquote Anteil an den mit der Erfüllung der Aufgaben der Ökostromabwicklungsstelle verbundenen administrativen und finanziellen Aufwendungen zu bezahlen. 1.4 Unbeschadet anderer Regelungen in diesen AB-ÖKO ist die Ökostromabwicklungsstelle daher jedenfalls berechtigt, die dem wirtschaftlichen Zweck Abrechnung und die Zahlungen an Ökostromerzeuger auszusetzen: (a) Unterlassen der unwirksamen am nächsten kommtBekanntgabe der erforderlichen Daten durch den Ökostromerzeuger und Weigerung auf Ersuchen der Ökostromabwicklungsstelle dieser alle für die Abwicklung der Ökostromförderung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen, insbesondere Verstöße gegen die Nachweispflichten (z.B. Brennstoffnutzungsgrad) gemäß Abschnitt B) Punkt III. 3. ff der AB-ÖKO; (b) Unterlassen von sonstigen Mitwirkungspflichten des Ökostromerzeugers, insbesondere auch für Erstellung von Prognosewerten für die Einspeisung des Ökostroms; (c) Nichtnachkommen von Aufforderungen der Ökostromabwicklungsstelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (wie z.B. Dokumentation der Entwicklung der Betriebskosten bei Biogasanlagen und Anlagen auf Basis von flüssiger Biomasse); (d) Nichtbeachtung der Vorgaben des ÖSG 2012 und darauf gründender Verordnungen und/oder sonstiger Anordnungen (wie z.B. Gutachten über die Revitalisierung bei Kleinwasserkraftanlagen, Nachweis über den Einsatz der Substrat-Einsatzstoffe bei Biogasanlagen). 16.7 Die Cloud Services unterliegen 1.5 Der Ökostromerzeuger hat die Ökostromabwicklungsstelle hinsichtlich seiner Verletzungen von Mitwirkungspflichten zur Gänze schad- und klaglos zu halten. Für den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere Fall des Nachholens der unterlassenen Mitwirkungspflichten durch den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender Ökostromerzeuger wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde Ökostromabwicklungsstelle die Zahlungen zinsenfrei nachholen. Zinsenansprüche und/oder andere Ansprüche des Ökostromerzeugers sind diesfalls aber jedenfalls zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichGänze ausgeschlossen. 16.8 1.6 Die ihrer Natur gemäß auch nach Ökostromabwicklungsstelle ist berechtigt, sämtliche zur Überprüfung der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach Einhaltung der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin AnwendungMitwirkungs- und/oder Nachweispflichten der Ökostromerzeuger erforderlichen Maßnahmen, wie insbesondere die Absolvierung von Lokalaugenscheinen, Anlagenüberprüfungen und/oder die Einholung von Sachverständigengutachten, unter Anwendung von Abschnitt A) Punkt V.15. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16vorzunehmen. 11.7 Das Recht zur Auflösung des auf Grundlage der AB-ÖKO abgeschlossenen Vertrags aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt A) Punkt V.5. „Anwenderdaten“ sind alle (iAB-ÖKO und andere gesetzliche Endigungsgründe bleiben davon jedenfalls unberührt. Allfällige Rückabwicklungen haben unter Anwendung von Abschnitt B) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetPunkt V.3. AB-ÖKO zu erfolgen.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Der Ökostromabwicklungsstelle

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Glasfaser ist dazu berechtigteine durchgängige Faserstrecke aus 2 Singlemode Fasern entsprechend der ITU G.652, welche aus mehreren Teilstrecken bestehen kann. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich zum Zeitpunkt der Nachfrage bereits bestehende und im Eigentum von A1 befindliche Infrastruktur angeboten werden kann, wenn diese von A1 zum angefragten Zeitpunkt nicht genutzt wird. Insbesondere ist A1 nicht zur Herstellung eines für den Cloud Service ganz oder Glasfaservertragspartner geeigneten Zustandes ihrer Infrastruktur verpflichtet. Weiters ist es A1 nicht möglich, jederzeit über den Zustand der sich nicht in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Betrieb befindlichen Infrastruktur informiert zu lassensein. Sämtliche Auskünfte über Infrastruktur sind daher insofern freibleibend, als nur der Bestand, nicht aber die Funktionalität beauskunftet bzw. angeboten werden kann. An den Eigentumsverhältnissen an den Anlagen und Einrichtungen der Vertragspartner (wie Rohrleitungen, Kabel, Übertragungseinrichtungen, u.a.) ändert sich nichts. Der Glasfaservertragspartner wird von ihm allenfalls eingebrachte eigene Einrichtungen deutlich als Einrichtungen des Glasfaservertragspartners kennzeichnen. Die Celonis SE haftet Vertragspartner benennen innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten des gegenständlichen Vertrages jeweils einen Koordinator (Name, Funktion, Kontaktdaten), der für alle erforderlichen Abstimmungen und Mitteilungen als Ansprechpartner fungiert. Zum Betrieb einer Glasfaser dürfen von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert Vertragspartnern ausschließlich Anlagen eingesetzt werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandGefährdungsgrad 1 gemäß EN 60825-2 entsprechen. Der Anwender wird Betrieb einer Glasfaser erfolgt durch den Glasfaservertragspartner oder durch einen vom Glasfaservertragspartner beauftragten Dritten für den Glasfaservertragspartner. Auch im letztgenannten Fall bleibt Vertragspartner von A1 der Glasfaservertragspartner. Der Glasfaservertragspartner ist verpflichtet, die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender Inanspruchnahme von Liegenschaften, Gebäuden und Räumen für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendungeigenen Einrichtungen allenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) DatenA1 ist nicht verpflichtet, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.behördlichen Bewilligungen zu überprüfen oder einzufordern. Anhang 3 Technisches Handbuch

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Sources: Wholesale Standardvertrag

Allgemeines. 16.1 1.1 Förderungsgeber ist der Bund, vertreten durch den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin oder den Bundesminister bzw. die Bundesministerin im Bundeskanzleramt. 1.2 Die Celonis SE ist gegenständlichen Förderungsbedingungen sind Grundlage der gewährten Förderung, sofern in Sondergesetzen und dazu berechtigt, den Cloud Service erlassenen Richtlinien oder Sonderrichtlinien im Sinne der ARR und im Förderungsvertrag nichts Anderes festgelegt ist. 1.3 Der Förderungsvertrag kommt durch schriftliche Willenserklärung des Förderungsgebers und der Förderungsnehmenden zustande. Förderungsverträge können auf folgende Arten zustande kommen: 1.3.1 Förderungsantrag und Förderungszusage: 1.3.2 Förderungsangebot und Annahme des Förderungsangebots bzw. Verpflichtungserklärung: 1.3.3 beiderseits rechtsgültig unterfertigter Förderungsvertrag: 1.4 Jede Änderung oder Ergänzung des Förderungsvertrages bedarf der schriftlichen Form. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Förderungsvertrages ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenteilweise unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Förderungsvertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die Celonis SE haftet vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltden Fall, ist keine Partei berechtigtdass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sofern die Auslegung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenverpflichten sich die Vertragspartner, weiter dementsprechend ergänzende Vereinbarungen zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandtreffen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen Falle der Nichtvereinbarung gelten subsidiär die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungjeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der förderbaren Leistung. 16.6 Sollte eine oder mehrere 1.6 Die in diesen Förderungsbedingungen enthaltenen Verweisungen auf Rechtsvorschriften beziehen sich auf folgende Gesetze und Verordnungen in der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinjeweils geltenden Fassung: 1.7 Bei Zustandekommen eines Förderungsvertrages kommen zusätzlich zur Anwendung: 1.8 Sofern geförderte Vorhaben/Projekte der Vermittlung und Förderung von Medienkompetenz dienen, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtsind Förderungsnehmende gemäß § 20a Abs. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall 3 KommAustria- Gesetz verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften wesentlichen Daten mit Wirksamwerden des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Förderungsvertrages im Rahmen Informationsportal der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert Rundfunk und sonst verarbeitetTelekom Regulierungs-GmbH (RTR GmbH) unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇ bereitzustellen.

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Sources: Förderungsvertrag

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1. Es gelten, den Cloud Service ganz oder soweit nachstehend nichts anders vereinbart, die entsprechenden Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die DIN 18451 (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung bei Gerüstarbeiten) mit Ausnahme der in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenPunkt 1.2 dieser AGB näher bezeichneten und hiervon abweichenden Regelungen, die für das Gerüstgewerbe geltenden DIN-Normen, die technischen Vorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften, sämtlich in der jeweils gültigen Fassung als Vertragsgrundlage. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit Unsere Bedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen wenn nicht im Einzelvertrag binnen zwei Tagen ein schriftlicher, die nicht anerkannte Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichneter Widerspruch bei uns eingeht. Etwaige, der Ausschreibung des Auftraggebers zugrunde gelegten Bedingungen verpflichten uns nicht, soweit sie nicht mit unseren übereinstimmen. Wir widersprechen ihnen ausdrücklich. Von unserer Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltabweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenwenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 1.2. Die Celonis SE DIN 18451 ist jedoch jederzeit berechtigtVertragsgrundlage mit Ausnahme der Punkte 3.7, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt.4.3.23 sowie 5.1.3, Satz 4, die mit gleichen Ziffern mit folgenden Inhaltlichen Abweichungen geregelt werden: 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. 3.7.1 Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender Gerüste sind in einem solchen Fall verpflichtetzu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutspflicht und die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste. Auch bei Diebstahl und Schäden von Gerüstmaterial muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber Schadensersatz leisten. 3.7.2 Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, eine unwirksame Bedingung hat der Auftragnehmer den vertragsgemäßen Zustand auf Aufforderung durch eine wirksame zu ersetzenden Auftraggeber wieder herzustellen. 3.7.3 Soweit die Wiederherstellung nicht aus Gründen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtAuftragnehmer zu vertreten hat oder infolge natürlichen Verschleißes erfolgt, hat der Auftraggeber die Kosten zu übernehmen. 16.7 Die Cloud Services unterliegen 4.3.23 Reinigen und Abräumen der Gerüste von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen jeder Art sind Sache des Auftraggebers, soweit der Abbau und die Wiederverwendung ohne diese Vorleistung nicht möglich sind. Das Gerüst ist Besenrein zurückzugeben. Erforderliche Reinigungsarbeiten werden gesondert berechnet. 5.1.3 Bei Einrüstung von Teilflächen werden Aufmasslänge und Aufmasshöhe durch die zu bearbeitende Fläche bestimmt, dabei kann die kleinste Aufmasslänge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil 1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und – gruppen oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstfeldweite des verwendeten Systemgerüstes; die Aufmasshöhe des verwendeten Systemgerüstes wird von der Standfläche des Gerüstes gerechnet. 1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge werden für uns erst mit unserer Auftragsbestätigung bindend. Eine Weitervermietung der Gerüste und ihres Zubehörs durch den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener LänderMieter ist ausgeschlossen, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird es sei denn die Cloud Services nicht ohne Firma Gerüstbau Hammerschmidt GmbH gibt dazu ihre vorherige schriftliche Zustimmung Zustimmung. Die Abtretung jeglicher Art von Ansprüchen des Mieters gegenüber der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner Firma Gerüstbau Hammerschmidt GmbH ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichausgeschlossen. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch 1.4. Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Auftragsbetätigung endgültig maßgebend, wenn ihr der Auftraggeber nicht binnen drei Arbeitstagen nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendungihrem Eingang schriftlich widerspricht, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16bei mündlich bzw. fernmündlich erteilten Aufträgen. Der Auftraggeber erkennt in diesem Falle ausdrücklich die Geltung dieser Auftragsbestätigung beigefügten Vertragsbedingungen an, sofern er nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht. 11.5. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt einen Monat soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Es gelten für die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen Vertrag und die im Angebot vereinbarten Zahlungsfristen. 1.6. Zum Nachweis der Nutzung Statik reicht die Übergabe der Cloud Services generiertZulassungsbescheinigung des Herstellers. Sollten für die Errichtung von Sonderkonstruktionen die statischen Nachweise gefordert werden, speichert gehen die Kosten und sonst verarbeiteteventuell anfallenden Folgekosten in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers. 1.7. Die Ankerlöcher werden von uns mit weißen Kunststoffabdeckungen oder weißen Acryl verschlossen. Andere Schließungen müssen bauseits erbracht werden und sind im Preis nicht enthalten. Für spätere Verfärbungen der Verschlüsse (Kunststoffkappen, Acryl, etc.) übernehmen wir keine Haftung. 1.8. Der Firma Kleid Gerüstbau GmbH wird gestattet Bilder, Logos etc. vom Auftraggeber auf der Homepage (▇▇▇.▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) für Werbezwecke zu veröffentlichen. Dies erkennt der Auftraggeber bei schriftlicher Auftragserteilung an. Möchte dies der Auftraggeber aus Datenschutzgründen nicht, ist binnen 4 Tagen nach Auftragserteilung dagegen schriftlich Einspruch zu erheben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 3.1.1. Der Kunde ist dazu berechtigtzur bestimmungsgemässen und rechtmässigen Nutzung der Dienstleistungen und Produkte berechtigt und verpflichtet sich, den Cloud Service ganz diese AGB und allfällige Weisungen von swipe, insbesondere bezüglich Wartung, Aktualisierung oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Löschung von Software, zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnbefolgen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt3.1.2. Bei der Bestellung, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiertDienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen und nachvollziehbaren Angaben verpflichtet. swipe kann den Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen auffordern, speichert Unterlagen oder Auskünfte nachzureichen, mittels derer swipe die Richtigkeit der vom Kunden mittgeteilten Angaben verifizie- ren kann. swipe ist berechtigt, den Akzept der Bestellung bzw. der Registrie- rung aufzuschieben, die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen oder aber den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde es versäumt, innert von swipe gesetzter Frist geeignete Unterla- gen bzw. Auskünfte nachzureichen. 3.1.3. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und sonst verarbeitetvor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er swipe unverzüglich schriftlich (per E-Mail mit anschliessender Empfangsbestätigung durch swi- pe) zu informieren. 3.1.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Drit- ten (kostenlos oder kostenpflichtig) zur Verfügung zu stellen. Stellt swipe fest, dass die vom Kunden gekauften Dienstleistungen nicht von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist swipe berechtigt, die Erbringung der betreffenden Dienstleistung bis zur Behebung dieses Mangels zu sistieren. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet . 3.1.5. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten Applikationen und Software (sowohl server- wie auch clientseitig) auf einem technisch aktu- ellen Stand zu halten, regelmässig zu warten und regelmässige Updates durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Applikationen und Soft- ware, welche er nicht mehr benötigt und verwendet, vom Server zu löschen. 3.1.6. Der Kunde ist verpflichtet, swipe allfällige Störungen und Unterbrechun- gen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden und swipe bei der Behebung der Störung nach Möglichkeit zu unterstützen. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch swipe, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursa- che der Störung auf das Verhalten des Kunden bzw. der von ihm benutzten Ausrüstung oder auf das Verhalten von Nutzern der Kundenwebsite zurück zu führen ist.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 3.1.1 Der Zugang zu persönlichen Konten erfolgt über eine An- schlusskennung sowie dem Passwort. 3.1.2 Die Celonis SE GAO darf jeden, der sich mit der Anschlusskennung sowie dem Passwort legitimiert, als berechtigten Teilnehmer betrachten. Das persönliche Passwort muss an einem siche- ren Ort aufbewahrt werden. 3.1.3 Hat der Kunde Anlass zur Befürchtung, dass Dritte unbefugt seinen Zugang benützen oder den Zugang missbräuchlich verwenden, muss er die GAO sofort informieren, seinen Zu- gang sperren lassen und ein neues Passwort verlangen. 3.1.4 Die GAO darf Informationen über Kunden nur dann an Dritte weitergeben, soweit dies zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen oder Koordination erforderlich ist. Eine Weitergabe für Werbezwecke ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassennicht erlaubt. 3.1.5 Die GAO steht dem Kunden für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Celonis SE haftet für unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Leistungen sowie bestimmte Übertragungszeiten oder Über- tragungskapazitäten werden von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnder GAO nicht garantiert. 16.2 Soweit 3.1.6 Die GAO ist bestrebt, dem Kunden die Dienstleistungen Tag und Nacht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung der GAO zum Auffinden und Beheben von Störungen beschränkt sich auf die Geschäftszeiten der GAO. Vorbehalten bleiben spezielle Serviceverträge. 3.1.7 Ausserhalb der offiziellen Bürozeiten nimmt der Pikettdienst Störungen entgegen und sorgt für schnellstmögliche Behe- bung. Die GAO behält vor, ungerechtfertigt angeforderte Pi- ketteinsätze in Rechnung zu stellen. 3.1.8 Der Netzzugang und Dienstleistungen können jederzeit aus technischen Gründen und insbesondere in folgenden Fällen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden: wenn Hindernisse auftreten, welche die GAO trotz An- wendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, un- geachtet ob sie bei der GAO, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. bei betriebsbedingten Unterbrechungen wegen Reparatu- ren, Anschluss- und Erweiterungsarbeiten und Unterhaltsar- beiten sowie zur Leistungsbewirtschaftung. Die GAO nimmt dabei angemessen Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kun- den. Voraussehbare längere Unterbrechungen und Ein- schränkungen zeigt sie im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltVoraus an. bei Störungen, die insbesondere durch Netzausfälle und Still- legung von Sendern hervorgerufen werden. bei Störungen bzw. Unterbrechungen der Signalanlieferung an die GAO, insbesondere bei Unterbrüchen auf übergeord- neten Netzen. bei unmittelbarer Gefahr für die Sicherheit von Personen und Anlagen. 3.1.9 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass über die Dienstleistun- gen auch Inhalte übertragen werden können, welche für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Der Kunde ist keine Partei berechtigtverpflichtet zu verhindern, ihre Rechte dass im Haushalt bzw. der Unter- nehmung solche Inhalte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenInformationen durch Kinder und Jugendliche genutzt werden. 3.1.10 Mail- und Cloud-Konten werden automatisch gelöscht, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenwenn während 12 Monaten kein Login darauf erfolgte. 3.1.11 Der Kunde ist für die Sicherung (Backup) seiner Daten selber verantwortlich. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam GAO erstellt nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch Kurzzeit Backup für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenWiederherstellung bei Ausfall eines Servers. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen. Tickets sind nach Erhalt an einem sicheren Ort aufzubewahren und vor schädigenden Einflüssen, wie z.B. direkter Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung oder Feuchtigkeit zu schützen, da eine Unleserlichkeit der Angaben auf dem Ticket, die für die Einlasskontrolle wichtig sind, zur Ungültigkeit des Tickets und damit zum Verlust des Zutrittsrechts führen kann. • 6.2 Personalisierte Tickets. Das Ticket ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Der Veranstalter als Aussteller des Tickets will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern bei über Ticketmaster vermittelten Tickets nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei Ticketmaster oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltim Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. 6.6 erworben haben. Sofern ein Vertragspartner von uns in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, ist keine Partei berechtigtgeschieht die Weitergabe dadurch, ihre dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenund nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen von Ziff. 6.6 zustande kommen. Werden Tickets durch namentliche Nennung auf dem Ticket personalisiert, weiter gilt Folgendes: o a) Individuelle Personalisierung. Für individuell personalisierte Tickets gilt grundsätzlich eine Ausweispflicht am Einlass. Zutritt erhält nur die namentlich auf dem Ticket genannte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder eine sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte Nachweismöglichkeit am Einlass ausweisen kann. Wird vom Veranstalter die Möglichkeit gegeben, beim Kauf die Tickets individuell zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtpersonaliseren, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht wird der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Käufer im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge Bestellvorgang aufgefordert, und ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall dazu verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck bei der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen Bestellung wahrheitsgemäß Vor- und Nachnamen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische weiteren Personen zu exportierenanzugeben, für die gemäß die personalisierten Ticktes ausgestellt werden sollen. o b) Käufer-Personalisierung. Beim Erwerb mehrerer Tickets, die automatisch auf den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote geltenKäufernamen personalisiert werden, werden alle Tickets auf den Namen des Käufers ausgestellt („Käufer-personalisierte Tickets“). Ferner Der Zutritt zur Veranstaltung unter Vorlage eines Käufer-personalisierten Tickets, das nicht auf den Namen des Einlass begehrenden Besuchers ausgestellt ist, ist dem Besucher nur im Beisein des namentlich auf dem Ticket Genannten möglich, wenn sich dieser durch ein gültiges Personaldokument, einen gültigen Führerschein oder eine sonstige mit dem Veranstalter vereinbarte Nachweismöglichkeit am Einlass ausweisen kann. Inhaber des Besuchsrechts ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des LandesKäufer, der jedoch berechtigt ist, in Begleitung die Veranstaltung zu besuchen, wobei für jede begleitende Person ein gesondert auf den Käufernamen personalisiertes Ticket erforderlich ist. o c) Keine Verpflichtung zur Identitätsprüfung. Der Veranstalter ist zur Identitätskontrolle am Einlass nicht verpflichtet. Er wird auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem sich Käufer frei, wenn er einer anderen Person unter Vorlage des personalisierten Tickets Zugang zur Veranstaltung gewährt. o d) Missbräuchliche Nutzung von Daten Dritter. Die missbräuchliche Nutzung von Daten Dritter beim Erwerb personalisierter Tickets ohne deren erklärten oder mutmaßlichen Willen kann zur Sperrung führen. Näheres ist in Ziffer 8 geregelt. o e) Umpersonalisierung. Eine Umpersonalisierung von Tickets ist nur nach Maßgabe der Hauptsitz Bedingungen des Anwenders befindetVeranstalters, die Ihnen beim Kauf mitgeteilt werden, und anderer Länder nur möglich, sofern der Käufer unter Angabe der Veranstaltungsdaten, Auftragsnummer, Bestelldaten (z.B. Datum der Bestellung und verwendetes Zahlungsmittel) sowie dem Namen des ursprünglich auf dem Ticket vermerkten Besuchers und dem Namen des neuen Besuchers bei Ticketmaster oder beim Erwerb über einen Partner für Vertrieb bei diesem die Umpersonalisierung erbittet. Mit der Umpersonalisierung verliert die ursprünglich benannte Person das Besuchsrecht Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 6 (sechs) Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen. Näheres regeln die beim Kauf angegebenen Bedingungen sowie die Veranstalter-AGB. • 6.3 Platin Tickets. Platin Tickets werden nur online über die Webseite verkauft. Platin Tickets sind Tickets, deren Preis in Bezug auf die Nutzung Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage Schwankungen unterliegen kann. Zur Zahlung fällig wird der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen Zeitpunkt des Auslösens der Nutzung Bestellung angezeigte Preis nach Annahme des Vertragsangebots. Ein Anspruch auf Erstattung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetDifferenz bei später sinkenden Preisen besteht nicht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen gelten für jeden einzelnen Einzelvertrag, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. 1.2 Die Vereinbarungen in den Einzelverträgen sind nachfolgend und in den Besonderen Vertragsbedingungen als „Individuelle Vertragsbedingungen“ bezeichnet. 1.3 Ein Einzelvertrag kommt zustande wenn: 1.3.1 cetecom advanced und der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet haben; 1.3.2 cetecom advanced den Auftrag oder die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat; 1.3.3 Der Kunde ein Angebot von cetecom advanced vorbehaltlos und ohne Änderungen angenommen hat; 1.3.4 cetecom advanced mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat. Bestätigt cetecom advanced den Auftrag des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist dazu allein diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich. Nachträgliche Änderungen sind nur schriftlich und mit Zustimmung durch cetecom advanced möglich. 1.4 Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und der Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Bestimmungen in der nachfolgend genannten Reihenfolge: • Allgemeinen Vertragsbedingungen • Besondere Vertragsbedingungen • Individuelle Vertragsbedingungen 1.5 Bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Individuellen Vertragsbedingungen, die sich speziell mit der zu regelnden Materie befassen. Gleiches gilt bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen. 1.6 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt cetecom advanced nicht an, es sei denn, cetecom advanced hat sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt. 1.7 Die Vertragsbedingungen von cetecom advanced gelten auch für den Fall, dass cetecom advanced in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos ausführt. 1.8 Abweichungen von diesen Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die jeweilige Klausel in den Individuellen Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die Klausel in den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen von der abgewichen wird, verweist. 1.9 cetecom advanced ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Cloud Service ganz oder nachstehenden Vertragsbedingungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Verbindung mit den jeweiligen Einzelverträgen Dritter zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln.bedienen.‌ 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte 1.10 cetecom advanced entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen. Sofern die Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt allein cetecom advanced gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von cetecom advanced werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. 1.11 Aufrechnungsrechte sind gegenüber cetecom advanced ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen cetecom advanced, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von cetecom advanced anerkannt worden sind. 1.12 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können cetecom advanced gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Einzelvertrag beruhen, aus dem cetecom advanced Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht. 1.13 Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen durch den Kunden bedarf der Cloud Services generiertvorherigen schriftlichen Zustimmung von cetecom advanced. 1.14 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte von cetecom advanced in Bezug auf Umfang, speichert Art und sonst verarbeitetDauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn cetecom advanced solche Kostenvoranschläge und Auskünfte schriftlich ohne jeden Vorbehalt erteilt. Detaillierte Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind kostenpflichtig.

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Sources: Allgemeine Und Besondere Vertragsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtnachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten (nachstehend „AGB“ genannt) für alle Lieferungen der Leica Microsystems (Schweiz) AG, Heerbrugg, Gemeinde Balgach (nachstehend „Leica regelmässigkeiten sind durch den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Frachtführer sofort festzustellen und schriftlich bescheinigen zu lassen; dabei sind die voraussichtlichen Ursachen des Schadens anzugeben. Die Celonis SE haftet für Annahme der Sendung ist zu verweigern, wenn vorstehende Angaben nicht Microsystems“ genannt) in der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie sind Bestandteil von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnsämtlichen mit dem Kunden („Besteller“) abgeschlossenen Kaufverträge. 16.2 Soweit 1.2 Von diesen AGB abweichende oder diesen entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Verein-barungen gelten jeweils nur für gemacht werden. Bei Schäden, die beim Auspacken, das sofort nach Ablieferung zu erfolgen hat, festgestellt werden, sind die Produkte im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte vorgefundenen Zustand in der Verpackung zu belassen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter das zuständige Beförderungsunternehmen sofort mündlich und schriftlich (Einschreiben) zur Schadensfeststellung aufzufordern und gleichzeitig verantwortlich zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtmachen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend2.4 Wir verpflichten uns, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand alles daran zu setzen, um die von einen bestimmten Vertrag und nicht für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendungnachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklic etwas anderes vereinbart ist. 16.4 Diese Bedingungen 1.3 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenVertrags- änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche uns schriftlich festgelegten Lieferfristen einzuhalten. Nichteinhalten der Lieferfristen berechtigen den Besteller nur dann zum Rücktritt, wenn die Abkehr vom SchriftformerfordernisLieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erfolgt ist. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenDie Geltendmachung von Schaden- ersatzansprüchen durch den Besteller sind aus- oder schriftliche Zusagen, insbesondere für Kündigungserklärungendie von nseren Vertrags- bedingungen und/oder der A ftragsbestätigung abweichen, Mahnungen und Fristsetzungenbedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall 1.4 Eine Bestellung ist nur dann von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.uns angenommen,

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt5.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen bis zu deren Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft der Schriftform und können bis dahin auch nicht elektronisch erfolgen. Dasselbe gilt für das Abgehen von dieser Klausel über den Schriftformvorbehalt selbst. Ab dem Zeitpunkt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet ab dem die Neuauflage und Veröffentlichung im offiziellen Internetauftritt von Fabasoft vorliegt, gilt für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndiese sodann letztaktuelle Fassung wiederum der vorstehend vereinbarte Schriftformvorbehalt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt5.2. Diese Vereinbarung – einschliesslich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen – sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ist keine Partei berechtigt, ebenso wie ihre Rechte Vor- und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich Nachwirkungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Normen des § 354 a HGB bleibt unberührtinternationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Diese Urkunde stellt gemeinsam mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen dem konkreten Geschäftsabschluss zugrundeliegenden Auftragsbestätigung und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen dieser Urkunde zum Vertragsbestandteil erklärten Dokumenten inhaltlich alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien Vertragsparteien über das Servicepaket dar. Diese weiteren Vertragsbestandteile und die Produktinformationen gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde anerkennt und bestätigt, dass er diese Dokumente vor Unterfertigung dieser Vereinbarung zur Verfügung hatte, gelesen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. 5.4. Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung einschliesslich der einen Teil dieser Vereinbarung bildenden Anhänge und Beilagen, sowie die Frage des gültigen Zustandekommens derselben, ebenso wie ihre Vor- und Nachwirkungen werden ausschliesslich durch das sachlich für den Sitz der Fabasoft zuständige Gericht, nach ▇▇▇▇ der Fabasoft auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in Bezug auf den Vertragsgegenstanddessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung oder ein Vermögen hat. Erfüllungsort ist Bern/Schweiz. 5.5. Im Fall der Nutzung der Website von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen Fabasoft akzeptiert der Kunde vollinhaltlich die Nutzungsbedingungen der Website und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenDienste von Fabasoft, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkunginsbesondere auch hinsichtlich der Teilnahme an Diskussionsforen. 16.6 Sollte 5.6. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtBestimmungen dieses Vertrags nicht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenjene Bestimmung ersetzt, die der Anwender im Rahmen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach dem wirtschaftlichen und technischen Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. In diesem Fall soll jene angemessene Regelung gelten, die die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den entsprechenden Punkt bedacht hätten. Dieser Absatz gilt nicht gegenüber Konsumenten. 5.7. Fabasoft ist berechtigt, regelmässig Newsletter an Kunden des Servicepakets zu versenden. In diesem Newsletter informiert ▇▇▇▇▇▇▇▇ unter anderem über neue Features und Produktinformationen zum Servicepaket und über sonstige Produkte von Fabasoft. Mit dem Vertragsabschluss zu einem Servicepaket stimmt der Kunde ausdrücklich der Zusendung von elektronischer Post, insbesondere Newsletter, zu. Sollte der Kunde keine weiteren Informationen bzw. Newsletter auf elektronischem Weg wünschen, ist eine E-Mail an die E- Mail-Adresse ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ zu schicken. 5.8. Die Vertragsparteien sichern ausdrücklich zu, dass diese rechtlich befugt sind, den Vertrag über die Nutzung eines Servicepakets abzuschliessen. Der Kunde sichert des Weiteren ausdrücklich zu, dass die Angaben betreffend seine Identität richtig sind, dieser insbesondere keine falschen Angaben gemacht hat und auch in Zukunft nicht machen wird um sich Zugang zu dem vertragsgegenständlichen Servicepaket zu verschaffen. Ausserdem sichert der Cloud Services generiertKunde zu, speichert und sonst verarbeitetdass die zahlungsrelevanten Angaben (Kontodaten, Kreditkartennummer, etc.) – so solche gemacht wurden – richtig sind. 5.9. Fabasoft behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AVB jederzeit zu ändern bzw. zu ergänzen. Es obliegt den Kunden sich regelmässig über die jeweils letztaktuelle Fassung der AVB in Kenntnis zu setzen (siehe dazu Link ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇- cloud/contract).

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte folgenden AGB) gelten für alle gegenwärtigen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit den D-TRUST Produkten der Durchführung Bundesdruckerei GmbH („BDr“) und regeln die Inanspruchnahme der Einzelverträge ist Münchenvon der BDr vertriebenen Lieferungen und Zertifikats- dienste ihres Unterauftragnehmers D-TRUST GmbH („D-TRUST“) als akkredi- tierter Zertifizierungsdienstanbieter. Die Regelungen Zertifikatsdienste der D-TRUST ermög- lichen es dem Kunden, digitale Signaturen zu erzeugen und zu prüfen, Signa- turschlüsselzertifikate zu nutzen, die die Anforderungen des UN Kaufrechts SigG oder der CP erfüllen, nachzuprüfen und abzurufen. Verkäufer der Zertifikatssdienste und Leistungen der D-TRUST (UN CISGD-TRUST Produkte der BDr) finden keine Anwendungist die BDr, wobei die BDr dafür einsteht und sorgen wird, dass die Zertifikatsdienste und Lieferungen der D-TRUST vertragsgemäß erbracht werden. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches1.2 Abweichende, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungenentgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, insbesondere für Kündigungserklärungenes sei denn, Mahnungen und Fristsetzungenihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 16.5 Diese Bedingungen1.3 Änderungen der für den Kunden maßgeblichen AGB wird die BDr dem Kunden schriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert bekannt geben, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertragwobei die Be- kanntgabe auch durch die insoweit von der BDr bevollmächtigte D-TRUST er- folgen kann. Sie gelten als genehmigt, stellen wenn der Kunde nicht 6 Wochen nach Zugang schriftlich oder qualifiziert elektronisch signiert widerspricht. Anderen- falls gelten die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtgeänderten AGB als genehmigt. Die Celonis SE und BDr wird den Kunden hier- auf bei der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtetBekanntgabe der Änderung besonders hinweisen. Dem Kunden steht das Recht zu, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame bei einer Änderung dieser AGB den Vertrag mit einer First von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder mit qualifizier- ter elektronischer Signatur zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtkündigen. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 a) Agilent wird personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit Agilents Datenschutzrichtlinien speichern und nutzen, welche auf Anfrage erhältlich und unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ - Privacy Statement abrufbar sind. Agilent wird personenbezogene Kundendaten weder verkaufen, noch anderweitig Dritten zur Nutzung überlassen. b) Bedingungen für Kundendienstleistungen sind auf Anfrage, wie im Angebot angegeben erhältlich, oder unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇_▇▇▇▇▇ abrufbar c) Die Celonis SE Parteien werden alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Agilent kann die Vertragserfüllung aussetzen, wenn der Kunde geltende Gesetze oder Vorschriften verletzt. d) Der Kunde, der Produkte, Technologien oder technische Daten exportiert, reexportiert oder überträgt, die er gemäß dieses Vertrages erworben hat, übernimmt die Verantwortung für die Erfüllung anwendbarer Gesetze und Vorschriften der USA sowie anderer Rechtsordnungen („anwendbare Gesetze“) und ist dazu verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Produkte, Technologien oder technische Daten nicht an Unternehmen oder Personen zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen, die auf der „Denied Parties List" und „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List" oder in den anwendbaren Gesetzen als verbotene Empfänger oder eingeschränkte Bestimmungsorte aufgeführt sind, es sei denn, dieses wird von der/den zustaendigen Regierung/en entsprechend genehmigt. Agilent kann die Vertragserfüllung unterbrechen, wenn der Kunde gegen Anwendbare Gesetze verstößt. Weitere Informationen zu eingeschränkten Bestimmungsorten sind zu erhalten unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇. e) Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Produkte durch die US-Regierung unterliegt der DFARS 227,7202-3 (Rights in Commercial Computer Software). DFARS 252,227-7015 (Technical Data – Commercial Items) und FAR 52,227-19 (Commercial Computer Software – Restricted Rights). f) Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Karlsruhe. Agilent ist daneben berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch Kunden an dem für den Ort seiner gewerblichen Niederlassung zuständigen Gericht zu verklagen. g) Auf Wunsch des Kunden wird Agilent einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenden rechtlichen Anforderungen entsprechenden, umweltverträglichen Rücknahmeservice für Altgeräte anbieten. Agilent übernimmt insoweit die Entsorgungskosten. Die Celonis SE haftet Kosten für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnden Rücktransport der Geräte trägt der Kunde. 16.2 Soweit nicht h) Diese Bedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Einzelvertrag Übrigen gültig. i) Das UN Kaufrechtsübereinkommen (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung. j) Die Produkte wurden weder als Teile oder Komponenten zur Planung, Konstruktion oder Wartung einer Nuklearanlage noch zum direkten Betrieb in einer solchen Anlage entworfen, hergestellt oder dafür vorgesehen. Agilent haftet nicht für Schäden die infolge einer solchen Nutzung entstehen. k) Die vorliegenden Bedingungen sowie alle auf die Bestellung anwendbaren ergänzenden Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Agilent und dem Kunden dar und gehen allen vorigen mündlichen wie schriftlichen Erklärungen, Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die diesen Bedingungen anderweitig geregeltunterfallende Geschäfte betreffen, vor. Eine Ergänzung dieser Bedingungen ist nur in schriftlicher Form wirksam. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Partei berechtigt, ihre Geltung. l) Agilent kann seine Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche diesem Vertrag nach Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Fusionierung, Umstrukturierung, Übertragung und Verkauf von Vermögenswerten oder Produktlinien, Ausgliederung oder Abspaltung oder Veränderung der Durchführung Kontrolle oder der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungEigentümerschaft von Agilent oder seinen zulässigen Rechtsnachfolgern abtreten oder übertragen. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Terms and Conditions

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1 Geltung 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit soweit nicht im Einzelvertrag Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, für alle Dienstleistungen der e-quipment GmbH. Abwei- chende Bedingungen des Entleihers / Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehun- gen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern nur die AGB bei einem vorangegangenen Vertrag einbezogen waren. 3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbli- chen oder diesen selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, und ge- genüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen anderweitig geregeltoder des Vertrages bedürfen der Schrift- form und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 2. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, ist keine Partei berechtigt, ihre hat der deutsche Wortlaut Vorrang. 3. Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige dem Vertrag dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben an Dritte abgetreten werden. 4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in sonstiger Weise zu übertragenZusammenhang mit dem Vertrag ist Aachen, sofern der Entleiher / Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; nach unserer ▇▇▇▇ auch der allgemeine Gerichtsstand des Entleihers / Auf- traggebers. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtDies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, ihre Rechte Wechsel und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtScheckverfahren. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist 5. Erfüllungsort ist, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ander- weitig vereinbart, Aachen. 6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen Aus- schluss des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungUN-Kaufrechts. 16.4 Diese 7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandeinvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. IDas gleiche gilt im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen o- der undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Re- gelungslücke werden die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte Parteien eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenRegelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. 16.7 ehesten gerecht wird. Beide Parteien sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Be- triebsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchfüh- rung des Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) DatenInfor- mationen, die der Anwender im Rahmen jeweils anderen Partei bereits vorher ohne Ver- pflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die jeweilige Partei zu vertreten hat, oder die der Nutzung jeweiligen Partei von einem Dritten rechtmäßiger Weise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die von der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetjeweiligen Partei nachweislich unabhängig entwi- ckelt worden sind oder die von der anderen Partei zur Bekanntma- chung schriftlich frei gegeben worden sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als vereinbart, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenwenn der Kunde nach Erhalt dieser Mitteilung nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnIKB verpflich- tet sich, bei Übersendung der geänderten AGB schrift- lich auf die vierwöchige Frist und auf die Auslegung des Verhaltens des Kunden hinzuweisen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen2. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen übrigen Bestimmungen dieser AGB und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unter ihrer Zugrundelegung geschlosse- nen Verträge unberührt. Die Celonis SE und An die Stelle der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, unwirksamen Bestimmung tritt – außer bei Konsumenten – eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenwirk- same Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen 3. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgeset- zes abgeschlossen werden, ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart. Es ist aus- schließlich materielles österreichisches Recht anzu- wenden. 4. Im Falle einer Einzelrechtsnachfolge an jenem Grundstück, für dessen Entsorgung der Abwasserver- trag abgeschlossen wurde, hat der Kunde den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener LänderAbwas- servertrag mit diesen AGB an seinen Rechtsnachfolger zu überbinden und die IKB zudem unverzüglich zu ver- ständigen. Erfolgt der Vertragseintritt bei laufender Ver- rechnung, insbesondere den Gesetzen so haften der Vereinigten Staaten von Amerika bisherige Kunde und der Bundesrepublik Deutschlandneue Kunde zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten aus dem laufenden Abrechnungszeitraum. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche neue Kunde haftet zudem jedenfalls für alle offenen Forde- rungen der IKB gegenüber dem bisherigen Kunden, auch aus früheren Abrechnungszeiträumen. Bei einer Änderung in Art und Umfang der Abwassereinleitung ist der Abschluss eines neuen Vertrages mit der IKB zu beantragen. In allen übrigen Fällen bedarf ein Wechsel in der Person des Vertragspartners der vorherigen Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote geltenIKB. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Auch im Rahmen Falle der Nutzung Zustimmung gelten die im vor- stehenden Absatz festgelegten Haftungen des bisheri- gen und des neuen Kunden für offene Forderungen der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetIKB.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service 15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die nicht betroffenen Bestimmungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvollem Umfang in Kraft und wirksam. 16.2 Soweit 15.2 Durch Unterlassen, die Verzögerung oder das Versäumnis von TBS, von Rechten oder Rechtsmitteln Gebrauch zu machen, ist die Inanspruchnahme solcher Rechte oder Rechtsmittel oder die künftige oder weitere Ausübung derselben nicht gefährdet. 15.3 Alle Mitteilungen, die der Kunde an TBS zu richten hat, sind nur gültig, wenn sie an den Geschäftsführer, The Binding Site Germany GmbH, ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇-▇▇▇, ▇▇, ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ adressiert sind. 15.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TBS den Vertrag weder teilweise noch vollständig weitervergeben oder abtreten. 15.5 Alle Informationen, die von oder im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung Auftrag von TBS an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenKunden weitergegeben werden und die berechtigterweise als vertraulich angesehen werden könnten, werden vom Kunden vertraulich behandelt. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtDazu gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, alle Informationen, die der Kunde erhalten hat; das umfasst geistige Eigentumsrechte oder Know- how von TBS, sowie alle geschäftlichen Informationen von TBS, die nicht veröffentlicht wurden. TBS verwendet vom Kunden erhaltene Informationen nur, um ihren Verpflichtungen gemäß dem Vertrag nachzukommen. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend15.6 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts dem Vertrag oder dem Vertragsgegenstand oder - abschluss ergeben (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlicheseinschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichsind nach diesen Gesetzen auszulegen. 16.8 15.7 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass als ausschließlicher Gerichtsstand für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen sich aus oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Vertragsgegenstand oder - abschluss ergebenden Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetGeschäftssitz von TBS gilt.

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Sources: Sales Contracts

Allgemeines. 16.1 (1) Die Celonis SE Geschäftstätigkeit der Auftraggeberin ist dazu berechtigtehrlich, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenfair und transparent. Die Celonis SE haftet Einhaltung aller rechtli- chen Bestimmungen ist für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelndie Auftraggeberin selbstverständlich. 16.2 Soweit (2) Zahlungen seitens der Auftraggeberin gelten nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, als Anerkennung der ordnungsgemäßen Erfüllung durch die Auftragnehmerin. Insbesondere ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtdamit kein Verzicht der Auftraggeberin hinsichtlich allfäl- liger Ansprüche verbunden. 16.3 Für das Vertragsverhältnis (3) Die Auftragnehmerin ist das Recht bei der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss Erbringung der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang vereinbarten Leistungen – soweit es mit der Durchführung Natur der Einzelverträge zu erbringenden Leistungen vereinbar ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung- weisungsfrei, zeitlich ungebunden und an keinen bestimm- ten Arbeitsort gebunden. 16.4 Diese Bedingungen und (4) Die Auftraggeberin nimmt zur Kenntnis, dass die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenAuftragnehmerin für ▇▇▇▇▇▇ aus unterschiedlichen Branchen tätig ist. Dies gilt auch jedoch vorbehaltlich der in Punkt 3. „Vermeidung von Interessenkon- flikte/Wettbewerbsverbot und Verhaltenskodex “ getroffenen Vereinbarung und insofern, als durch sol- che Tätigkeiten bei Dritten keine Interessenskollisionen mit den vereinbarten Leistungen für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den VertragsgegenstandAuf- traggeberin entstehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen Zweifelsfall hat die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungAuftragnehmerin die Auftraggeberin über Tätigkeiten für Dritte mit potentiellen Interessenskollisionen – vor der tatsächlichen Aufnahme solcher Tätigkeiten – unverzüglich zu informieren. 16.6 Sollte eine oder mehrere (5) Aufgrund der vorstehenden Bedingungen unwirksam seinerwiesenen Expertise der Auftragnehmerin legt die Auftraggeberin größten Wert darauf, bleiben dass diese die übrigen Bedingungen hiervon unberührtvereinbarten Leistungen persönlich ausführt. Eine etwaige Vertretung bei Erbringung der Leistungen durch qualifizierte Dritte bedarf der vorhergehenden Zustimmung der Auftraggeberin In einem solchen Vertretungsfalle hat die Auftragnehmerin die Entlohnung dieser qualifizierten Dritten zu übernehmen und haftet für das Verhalten dieser Dritten wie für ihr eigenes. Diese qualifizierten Dritten stehen in keinem Vertragsverhältnis zur Auftraggeberin. (6) Die Celonis SE Auftragnehmerin arbeitet mit eigenen Hilfsmitteln (PC, Auto, etc.), ist aber nach vorheriger Zu- stimmung der Auftraggeberin, auch berechtigt, die Betriebsräumlichkeiten der Auftraggeberin sowie deren EDV-Anlagen zu verwenden. Sofern es die Auftraggeberin aufgrund der Natur der zu erbringen- den Leistung, zum Schutz des geistigen Eigentums der Auftraggeberin sowie aus Sicherheitsgründen als notwendig erachtet, wird die Auftragnehmerin die Betriebsmittel der Auftraggeberin (z.B. Computer der Auftraggeberin, Test-Soft- und der Anwender sind Hardware) verwenden. (7) Die Auftragnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass die vertragsgegenständliche Vergütung ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit darstellt und, dass sie in keiner Weise in einem Angestelltenverhältnis, Dienstverhältnis oder sonstigem arbeitsrechtlichen Verhältnis zur Auftraggeberin steht, sodass sie für die Abfuhr allfälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst zuständig ist. Das gegenständli- che Vertragsverhältnis unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG. Es erfolgt daher keine Anmeldung der Auftragnehmerin zur Sozialversicherung durch die Auftraggeberin. (8) Während der Laufzeit eines Vertrages auf Basis dieser AEB Beratung und während einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf oder Kündigung eines solchen Fall verpflichtetVertrages wird keine Vertragspartei sich aktiv darum bemühen, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenMitarbeiter der anderen Vertragspartei, die dem wirtschaftlichen Zweck maßgeblich an der unwirksamen am nächsten kommtLeistungserbringung nach einem Vertrag auf Basis dieser AEB Beratung beteiligt sind oder waren, anzustellen. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Beratungsleistungen Und Services

Allgemeines. 16.1 (a) Die Celonis SE ist dazu berechtigtfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmen nach § 14 BGB, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenjuristische Personen des öffentliche Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Celonis SE haftet Diese AGB gelten nicht für Fernabsatzverträge und Verbrauchsgüterkäufe. Abweichende Bedingungen gelten für die Firma Scheidt GmbH & Co. KG nur verbindlich, wenn wir diese im Einzelfall ausdrücklich akzeptiert haben. Sofern nichts anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist, gelten im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für Bauleistungen gelten diese AGB nicht mit Ausnahme von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnZiffer 2, lit. d). 16.2 Soweit (b) Alle Angebote der Scheidt GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Verträge, Aufträge und sonstige Vereinbarungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit. (c) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Bei Auslieferungen ohne vorherige Auftragsbestätigung gilt unser Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden zu einem Vertrag müssen schriftlich vereinbart werden. (d) Bei Angebot und Lieferung sind, falls nichts anderes vereinbart oder nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig in unseren AGBs geregelt, ist keine Partei berechtigtfür die Beschaffenheit der Ware die Deutschen Industrie-Normen (DIN) maßgebend, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretensoweit solche für die betreffende Ware herausgegeben sind. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtKunde trägt die Verantwortung für das richtige und rechtzeitige Beibringen der zu beschaffenden oder zu erstellenden Unterlagen. Verlangt der Kunde eine besondere Prüfung, so hat er die bereits in den Ausschreibungsunterlagenanzuzeigen bzw. bei der Aufforderung um Angebotsabgabe anzugeben. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht (e) Versicherungen unsererseits bezüglich der Bundesrepublik Deutschland maßgebendBeschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, unter Ausschluss der Kollisionsnormenmit denen wir dem Kunden unbeschadet sein er Ansprüche von Gesetzeswegen zusätzliche Rechte einräumen, sind nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i. S. d. § 443 BGB, wenn wir diese, in unserer schriftlichen Erklärung diesbezüglich, auch explizit als Garantie bezeichnen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies Entsprechendes gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenAnalysen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. (f) Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte BestellungenFall, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam seindass in unseren Leistungen elektrische Installationen mit inbegriffen sind, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung werden durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender uns Schutzvorrichtungen nur im Rahmen der Nutzung gesetzlichen Bestimmungen oder der Cloud Services generiertausdrücklichen Vereinbarung mitgeliefert. Die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker zum Zeitpunkt der Bestellung sind hierbei maßgebend. Abweichungen sind möglich, speichert solange die gleiche Sicherheit auf andere Art und sonst verarbeitetWeise gewährleistet wird. (g) Der Kunde haftet für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Produktionskapazitäten für ihn reserviert, aber aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht genutzt werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1.1. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind Bestandteil jedes Vertrages, den Cloud Service ganz mit dem die Segula Technologies Austria GmbH (in Folge kurz Segula Technologies Austria) Waren, Werke oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenDienstleistungen bei einem Unternehmer (Auftragnehmer) bestellt. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnAusführung der Bestellung durch den Auftragnehmer gilt jedenfalls als vorbehaltslose Unterwerfung unter diese AEB. 16.2 Soweit 1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers, welcher Art auch immer gelten als nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte vereinbart und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenwerden niemals Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernisden Fall, dass Segula Technologies Austria den AGB des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widerspricht. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenAGB des Auftragnehmers gelten nur, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen wenn Segula Technologies Austria sich ausdrücklich und Fristsetzungenschriftlich diesen AGB unterwirft. 16.5 Diese Bedingungen1.3. ▇▇▇▇▇▇▇▇ zu einer Rechtsfrage sowohl der Vertrag als auch diese AEB, zusammen mit dem so gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Dispositives Recht wird niemals von den AGB des Auftragnehmers verdrängt. 1.4. Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AEB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung einzelnen Geschäftsfall. Sämtliche aufgrund dieses Vertrages zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstandabzugebenden Erklärungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Im Fall Dies gilt auch für das Abgehen von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungder hiermit vereinbarten Schriftlichkeit. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein1.5. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so bleiben die sämtliche übrigen Bedingungen hiervon unberührtVereinbarungen jedenfalls aufrecht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine Vertragsparteien werden die unwirksame Bedingung Vereinbarung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck ursprünglichen Willen der unwirksamen am nächsten kommtVertragsparteien möglichst nahekommt. 16.7 1.6. Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika Segula Technologies Austria getätigte Bestellung stellt einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird geht im Fall von Abweichen die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichBestellung diesen AEB vor. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung1.7. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) Segula Technologies Austria ist berechtigt, Waren die vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.Auftragsnehmer erworben wurden mit

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtFür die Lieferungen und Leistungen an die Universität Ulm (Auftraggeber, den Cloud Service ganz oder nachstehend AG genannt) gelten grundsätzlich nacheinander die folgenden Bestimmungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung: Bestimmungen des Auftrags Besondere Vertragsbedingungen des Auftrags (soweit vorhanden) Bei Lieferungen im Einzelvertrag Bereich der Informationstechnik: die Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB-IT) Zusätzliche Vertragsbedingungen der Universität Ulm Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZVB-BW) Etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Die Bestimmungen des BGB Mit der Annahme des Auftrags anerkennt der Auftragnehmer (nachstehend AN genannt) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen, VOL Teil B, in der jeweils gültigen Fassung sowie die nachstehenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des AN und von dem Bestellschreiben des AG oder diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichenden Bedingungen anderweitig geregeltgelten nur, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte wenn und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdensoweit sie vom AG ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernisdann, wenn der AN im Angebot oder in der Auftragsbestätigung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenSollten einzelne Bestimmungen dieser Zusätzlichen Vertragsbedingungen aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anwendung kommen können, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Celonis SE Bei Aufträgen über medizinisch-technische Geräte einschließlich Laborgeräten und Gerätekombinationen gilt: Alle Leistungen, die nach dem MPG bzw. der MedGV vom Hersteller/Lieferanten zu erbringen sind, insbesondere die Durchführung von Funktions- und Sicherheitsprüfungen, die Einweisung des Geräteverantwortlichen, die Vorlage der Bauartzulassung sowie das Anbringen der Gerätebezeichnung sind im Kaufpreis enthalten. Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben den Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Standards zu entsprechen. Insbesondere sind das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrV), die Röntgenverordnung (RÖV), die Umweltbestimmungen, die Hygienevorschriften, die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtetStand der Technik zu beachten und, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzensofern nichts anderes vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtmit Bestandteil des Vertrages. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Purchase Agreement

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt1. S‰mtliche (auch zukünftige) unserer Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliefllich aufgrund der nach- folgenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von unseren Vertragsbedingungen abweichenden Bedin- gungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich wider- sprochen. Diese erkennen wir nicht an, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassenes sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnAusgeschlossen wird insbesondere die Gültigkeit der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp) sowie der Allgemeinen Güternahverkehrs-Be- dingungen (AGNB). 16.2 Soweit 2. Vertragsbedingungen des Kunden sowie ADSp und/o- der AGNB sowie s‰mtliche sonstigen Allgemeinen Ge- sch‰ftsbedingungen des Kunden werden insbesondere auch dann nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltTeil des Vertrages, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services wenn wir ihnen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nochmals nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin AnwendungEingang bei uns ausdrücklich widerspre- chen. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16alle Arten von Folgever- tr‰gen. Sp‰testens mit der Entgegennahme der von uns an den Kunden gelieferten Ladungstr‰ger gelten unsere Ge- sch‰ftsbedingungen als von dem Kunden angenom- men. 13. „Anwenderdaten“ Mündliche Vereinbarungen sind alle (i) vom Anwender eingegebenen nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn sie von uns in Textform best‰tigt werden. Auch die Aufhebung dieser Textform kann aus- schliefllich einvernehmlich textlich erfolgen. Unsere An- gestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Datenmündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des textlichen Vertrages hinausgehen. 4. Bei Widersprüchen zu einzelnen vertraglichen Vereinba- rungen gehen diese den Allgemeinen Gesch‰ftsbedin- gungen vor. 5. Abweichungen in der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetGesch‰ftsabwicklung begründen nicht das Recht des Kunden auf Änderung dieser Allge- meinen Gesch‰ftsbedingungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AV). Sie gelten für alle künftigen Lieferungen und Leis- tungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautenden Einkaufsbedingun- gen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Spätes- tens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Cloud Service ganz Käufer gelten unsere AV als angenommen. Werden Bedingungen vereinbart, die von diesen AV abweichen, so gelten die Bestimmungen dieser AV ergänzend, soweit sie den Regelungen der vereinbarten Bedingungen nicht entgegenstehen. (2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und unseren AV nicht entgegenstehend gelten für a) Schrottgeschäfte (außer Ziffer I Abs. 2 lit. c) die "Han- delsüblichen Lieferbedingungen für die Lieferung von unlegiertem Eisen- und Stahlschrott" (Kölner Abkommen), b) Metallgeschäfte die Geschäftsbedingungen des deut- schen Metallhandels, c) Geschäfte mit Gießereien die "Handelsüblichen Bedin- gungen für die Lieferung von Gußbruch und Gießerei- schrott" (Düsseldorfer Abkommen) und zwar in den jeweils gültigen Fassungen, jedoch mit der Maßgabe, dass den in diesen Abkommen vorgesehe- nen Garantien und Zusicherungen nur die Rechtswirkung einer Beschaffenheitsangabe und nicht die Rechtswirkung einer Garantie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zukommt. (3) Bei Verträgen mit Handelsklauseln aus den INCO- TERMS sind die INCOTERMS 2000 maßgebend; die Handelsklauseln gelten jedoch nur insoweit, als in diesen Bedingungen oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnbesonderen Vereinbarungen keine anderen Regelungen getroffen sind. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, (4) Die vertragsgegenständliche Ware ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten auf solche aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührteigenem Vorrat beschränkt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Im Rahmen des Programms kann die Emittentin von Zeit zu lassenZeit auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen ausgeben. Die Celonis SE haftet für Teilschuldverschreibungen sind direkte, unbesicherte, unbedingte und nicht nachrangige, festverzinsliche Teilschuldverschreibungen, die in Form von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben werden. Als Inhaberwertpapiere sind die Teilschuldverschreibungen grundsätzlich frei übertragbar. Beschränkungen der Übertragbarkeit können sich aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenden anwendbaren Regeln des Clearing Systems ergeben. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtTeilschuldverschreibungen werden in Tranchen ausgegeben, ihre Rechte und Pflichten wobei jede Tranche aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenin jeder Hinsicht identischen Teilschuldverschreibungen besteht. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine Eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenTranchen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länderin jeder Hinsicht identisch sind, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten können eine Serie von Amerika und der Bundesrepublik DeutschlandTeilschuldverschreibungen bilden („Serie“). Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Eine Emission von Teilschuldverschreibungen im Rahmen des Programmes kann Teil einer bestehenden Serie von Teilschuldverschreibungen werden, die zuvor unter diesem Programm begeben wurden. In diesem Fall werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen detaillierte Informationen über den Nennbetrag, den Emissionstermin und die Seriennummer der Nutzung zu erhöhenden Serie von Teilschuldverschreibungen enthalten. Die ISIN der Cloud Services generiertauszugebenden Teilschuldverschreibungen wird in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen ausgewiesen. Kollitsch Management GmbH Die Teilschuldverschreibungen einer Tranche oder Serie werden mit einem in den jeweils maßgeblichen Endgültigen Bedingungen angegebenen Gesamtnennbetrag begeben. Der maximale Gesamtnennbetrag aller Teilschuldverschreibungen, speichert und sonst verarbeitetdie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt im Rahmen des Programms in Umlauf befinden, wird EUR 15.000.000 nicht überschreiten. Die Emittentin kann den maximalen Gesamtnennbetrag aller gleichzeitig ausgegebenen Teilschuldverschreibungen – vorbehaltlich der Veröffentlichung eines Nachtrages zu diesem Prospekt – erhöhen.

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Sources: Basisprospekt

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE nachstehenden AGB gelten a) unmittelbar in allen Kauf vertrags beziehungen und b) in entsprechender Anwendung, auch in allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Borgers Baustoffe GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer”) und a) Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammenfassend „Unter neh mer-Käufer”), sowie b) Verbrauchern/Verbraucher-Käufer. Unternehmer ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an jede natürliche oder juristische Personen Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; Verbraucher ist eine natürliche Person, mit denen der Verkäufer in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass ihr eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer-Käufer und Verbraucher-Käufer werden nachfolgend zusammenfassend als Käufer bezeichnet. 1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu exportierenhaben. 2. Vertragsanbahnung und -abschluss, Angebote, Aufträge 2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend. 2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder einer Leistung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot binnen 2 Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann durch den Verkäufer entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklärt werden. 2.3 Der Käufer ist zur sofortigen Prüfung der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung des Verkäufers verpflichtet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbleibt dies, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung des Verkäufers. Erfolgt keine förmliche Annahmeerklä rung/Auftrags bestätigung, so gilt Vorstehendes sinngemäß für die gemäß Abschlags- bzw. Schlußrechnung. 2.4 Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie „cirka”, „wie bereits geliefert”, „wie gehabt” oder ähnliche Zusätze beziehen sich in den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug Verkäufer-Angeboten ausschließlich auf die Nutzung Qualität oder Quantität der Cloud Services durch Ware, nicht aber auf den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichPreis. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach 2.5 Im Übrigen ist die Zusage einer bestimmten Eigenschaften oder Eignung der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach Ware zu einem bestimmten Verwen- dungszweck sowie die Übernahme einer Garantie nur verbindlich, wenn dies schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird. Insbesondere beruhen alle technischen Daten auf Angaben der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16jeweiligen Hersteller, deren Richtigkeit vom Verkäufer nicht garantiert werden kann. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Kundenkontenantrag

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE Geschäftsgegenstand von ITANCIA ist dazu berechtigtder Vertrieb von Netzwerkausrüstungen und -infrastrukturen und software und neuen bzw. Öko-Recycling-Telekommunikations- und IT-Mitteln (nachfolgend als „Produkte“ bezeichnet) sowie die Erbringung von verschiedenen zugehörigen Dienstleistungen wie die Reparatur, die Vorkonfiguration, der Techniksupport usw. für all diese Produkte oder einen Teil hiervon (nachfolgend als „Dienstleistungen“ bezeichnet). Der Verkauf der von ITANCIA angebotenen Produkte sowie Dienstleistungen unterliegen den Cloud Service ganz vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), die als Verhandlungsgrundlage dienen. Sämtliche sonstigen von ITANCIA außerhalb dieses Bereichs erbrachten Leistungen, das heißt insbesondere der Verkauf von Abonnements für Cloudservices oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassendie Gerätemiete unterliegen separaten Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf unserer Website ▇▇▇. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ eingesehen und heruntergeladen werden. Sollte ITANCIA dem Kunden eine Übersetzung in eine Fremdsprache (z. B.: Englisch) zur Verfügung stellen, ist keine Partei berechtigtder Wortlaut der französischen Fassung maßgebend. Gegensätzliche Klauseln der besonderen Bedingungen sind gegenüber den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, ihre Rechte wenn sie von ITANCIA und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretendem Kunden bestätigt wurden. Bei der Aufgabe einer Bestellung gilt, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragendass der Kunde von ITANCIA (nachfolgend der „Kunde“) die vorliegenden Bedingungen zur Kenntnis genommen hat. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigtAufgabe einer kundenseitigen Bestellung bei ITANCIA bedeutet, ihre Rechte dass der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Einschränkung akzeptiert und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenalle übrigen Bedingungen bzw. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendalle Dokumente, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist Münchendie vom Kunden ausgehen und von ITANCIA nicht unterschrieben wurden, ausdrücklich nicht anerkannt werden. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen den eventuellen von den Parteien unterzeichneten besonderen Bedingungen die abschließende Vereinbarung einzig gültigen Vertragsunterlagen zwischen den Parteien dar. Die Tatsache, dass ITANCIA irgendeine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht geltend macht, darf nicht dahingehend ausgelegt werden, dass das Unternehmen rechtswirksam darauf verzichtet, sich später auf die besagten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen. Für den Fall, dass sich eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweist, verpflichten sich die Parteien, in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen gutem Glauben eine Ersetzung dieser unwirksamen Klausel durch eine andere Bestimmung auszuhandeln, wobei die Wirksamkeit aller übrigen Klauseln hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Jegliche neue Fassung der vorliegenden Bedingungen, die ITANCIA dem Kunden übermittelt, gilt gegebenenfalls für sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte neuen Bestellungen, Einkaufsbedingungen ungeachtet der vorzeitigen Geschäftsbeziehung zwischen ITANCIA und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungdem Kunden. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Sales Contracts

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 5.4.1 Bei Verträgen auf unbestimmte Dauer gilt: APA-OTS ist dazu berechtigt, die vorliegenden AGB geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen AGB nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇ in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der Vertragspartner darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch Beilegen bei den Cloud Service ganz oder in Teilen durch gestellten Rechnungen, informiert. Ist der Vertragspartner mit den neuen AGB und darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlichen nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen AGB vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die wesentlichen Änderungen einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des Gesamtvertrages. In jedem Fall behält sich APA-OTS das Recht vor, schriftlich zu lassenerklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnDiesfalls ist die Kündigung des Vertragspartners gegenstandslos. 16.2 Soweit 5.4.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so hat anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Einzelvertrag Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der Vertragspartner am besten entspricht. Eine auch nur zeitweise Nicht-Geltendmachung oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltNicht- Durchsetzung der hier definierten Rechte hat nicht den Verzicht oder Verlust zur Folge. 5.4.3 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien. 5.4.4 Beide Parteien verpflichten sich, ist keine Partei berechtigt, ihre sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter diesem Vertrag auf etwaige Rechtsnachfolger zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenüberbinden. Die Celonis SE Eine Übertragung auf andere Dritte durch den Vertragspartner ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche nach ausdrücklicher Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichAPA-OTS gestattet. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 a. Die Celonis SE ist dazu berechtigtvolle Wirtschaftlichkeit des Druckgussverfahrens wird nur dann erreicht, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für wenn ein Bauteil von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvornherein druckgussgerecht konstruiert wird. 16.2 Soweit b. Im Interesse unserer Kunden sollte möglichst vor der Anfertigung der Gussformen eine frühzeitige und eingehende Abstimmung über die Gestaltung des Gussteiles erfolgen, da nachträgliche Änderungen an den Druckgussformen aus gehärtetem Warmarbeitsstahl hohe Kosten verursachen und meistens zu Lasten der Werkzeugstandzeit gehen. Von daher raten wir allen unseren Kunden, uns frühzeitig in die Konstruktionsphase mit einzubinden. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne bezüglich Qualität und Gestaltung beratend zur Seite. Informationen zum Schwermetalldruckguss bieten auch unsere Konstruktionsrichtlinie, Konstruktionsschulungen oder die einschlägigen Normen, Richtlinien und Merkblätter wie z.B. DIN EN ISO 8062; BDG – Richtlinie z.B. P202; VDG – Merkblätter z.B. P690; usw. c. Wenn der Kunde unsere Dienste in Anspruch nimmt, beschließt er damit nur, auf die Dienste eines Gießereifachmanns zurückzugreifen, da er die Ausstattung und Fachkenntnisse von uns als seinen Bedürfnissen entsprechend erachtet. Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind wir nicht der Konstrukteur der von uns gefertigten Stücke. Der Vertrag kann aber festlegen, dass wir die Konstruktion des Gussstückes zur Gänze oder zum Teil unter der Bedingung durchführen, dass der Kunde, der die Kontrolle über sein Erzeugnis behält, weiter für die Konstruktion je nach dem von ihm angestrebten Verwendungszweck verantwortlich bleibt. Infolgedessen bringen Vorschläge von uns, denen der Kunde seine Zustimmung erteilt und die auf eine Verbesserung der technischen Leistung oder eine Abänderung der Zeichnung des Stückes abzielen, und insbesondere auf wirtschaftlichen Erfordernissen oder den Herstellungsprozess in unseren Gießereien betreffenden Erfordernissen beruhen, keinesfalls einen Haftungsübergang mit sich. Dies trifft besonders im Einzelvertrag Fall einer Industriepartnerschaft oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenjeder Geschäftsbeziehung zu, die dem wirtschaftlichen Zweck eine Entwicklungsphase beinhaltet. In diesem Fall legt der unwirksamen am nächsten kommtVertrag den Handlungsbereich jeder Vertragspartei fest. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 4.1.1 Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiter- schutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den ver- einbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem AG zur Verfügung gestellten Leistungen stehen dem AN bzw. dessen Lizenzgebern zu, sofern nicht anders vereinbart. 4.1.2 Der AG erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezah- lung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertragli- chen Spezifikationen am vereinbarten Aufstellungsort zum ver- tragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen. 4.1.3 Durch den gegenständlichen Vertrag wird – abgesehen von Punkt 4.5 – lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des AG bei der Herstellung oder benutzer- spezifischen Anpassung der Software erwirbt der AG keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hin- aus. Der AN räumt dem AG Nutzungsrechte an Software und Daten- banken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsver- 4.1.4 Alle anderen Rechte sind dem AN bzw. dessen Lizenzgebern vorbehalten; ohne deren vorheriges schriftliches Einverständ- nis ist dazu der AG daher insbesondere nicht berechtigt, den Cloud Service ganz die Software, Datenbanken, graphische Gestaltungen oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen sonstige Sachen, an denen Rechte des AN oder Dritter bestehen, zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnvervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als am verein- barten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu benutzen, sofern nicht anders vereinbart oder sich dies zwingend aus der Natur des Auftrages ergibt. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag 4.1.5 Der AG verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand ver- tragsgemäß zu gebrauchen und den AN diesbezüglich schadund klaglos zu halten. Hinsichtlich der Rechtsfolgen allfälliger Ver- letzungen von Immaterialgüterrechten Dritter durch den AG oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung diesem zurechenbare Dritte siehe Punkt 8.4. 4.1.6 Eine Übertragung des Source Codes vom AN an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.AG ist

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Sources: General Terms and Conditions

Allgemeines. 16.1 1.1 Nachstehende Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Tyrolit Schleifmittelwerke Swarovski KG, Tyrolit Construction Products GmbH und Tyrolit AG (im folgenden „TYROLIT“), sofern nicht in der Bestellung ausdrücklich anderes festgelegt ist. Diese Einkaufsbedingungen gelten bis zu ihrer Änderung auch für alle weiteren Bestellungen, selbst wenn darauf nicht mehr besonders verwiesen wird. Die Celonis SE ist dazu berechtigtAnwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten, den Cloud Service ganz welcher Art auch immer, insbesondere von im Angebot oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für der Auftragsbestätigung des Lieferanten angeführten Bestimmungen, ist jedenfalls ausgeschlossen, auch wenn sie diesen Einkaufsbedingungen nicht widersprechen und auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, außer sie wurden von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnTYROLIT ausdrücklich schriftlich anerkannt. 16.2 Soweit 1.2 Erfüllungshandlungen oder Stillschweigen von Seiten TYROLIT führt nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltzur Anerkennung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten. Abweichende Vereinbarungen, ist keine Partei berechtigtNebenabreden, ihre Rechte Zusicherungen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte Änderungen der Einkaufsbedingungen können nur schriftlich und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an nur für den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtjeweiligen Einzelfall vereinbart werden. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührtBestimmungen weiterhin vollinhaltlich aufrecht. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen beabsichtigten Bestimmung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen 1.4 Der Lieferant nimmt zur Kenntnis, dass von TYROLIT eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Ländervertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Liefervereinbarungen, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung Qualitäts- oder Quantitätszusagen) abweichende Zusagen zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichmachen. 16.8 1.5 TYROLIT behält sich vor, die Einkaufsbedingungen zu ändern. Die ihrer Natur gemäß auch nach Einkaufsbedingungen in der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach geltenden Fassung gelten ab Veröffentlichung auf der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder 1.6 TYROLIT ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services Bestellungen, Angebotsannahmen und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitetähnlichen Schriftstücken jederzeit zu korrigieren.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 1.1. Vertragsabschlüsse und deren Abwicklung erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Der Lieferant erkennt sie für den vorliegenden Vertrag als verbindlich an, und zwar spätestens mit Beginn der Ausführung des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt. 1.2. Ausschließliche Vertragsgrundlage ist dazu unsere Bestellung. Maßgeblich ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, sonstige Abreden der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung. 1.3. Wir können unsere Bestellung widerrufen, ohne dass uns hierdurch Kosten entstehen, sofern uns nicht innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Bestellung beim Lieferanten die bestätigte Zweitschrift der Bestellung bzw. eine separate Auftragsbestätigung zugegangen ist. 1.4. Wir sind berechtigt, den Cloud Service ganz jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Lieferanten zu vertretenen Umständen (z.B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich die Kreditwürdigkeit oder Lieferfähigkeit des Lieferanten in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelneinem Umfang verschlechtert, der die Erfüllung des Vertrages gefährdet oder der Lieferant seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. 16.2 1.5. Krieg, Bürgerkrieg, Exportbe-schränkungen bzw. Handels-beschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Der Lieferant ist verpflichtet, nach Information durch uns seine Verpflichtungen den veränderten Vertragsverhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Soweit die höhere Gewalt von nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltunerheblicher Dauer ist, ist keine Partei d.h. schon mindestens 2 Wochen ununterbrochen anhält, sind wir berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretenvom Vertrag zurückzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdensoweit sie eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge hat. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungenist insbesondere dann der Fall, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungenwenn sich unser Bedarf um mehr als 30 % verringert. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt14.1 Durch die Registrierung auf einer Internetseite der XEOMETRIC GmbH, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen einer seiner Partner, erhält XEOMETRIC das Recht die Daten zu lassenspeichern und zum Versenden von produktbezogenem Informationsmaterial und zur telefonischen Kontaktaufnahme zu benutzen. Die Celonis SE haftet für Daten können auch Vertragshändlern oder an Vertretungen von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnXEOMETRIC weitergegeben werden. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre 14.2 Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu von XEOMETRIC übertragen. . 14.3 Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenAuftragsabwicklung erfolgt innerhalb XEOMETRIC mit Hilfe automatisationsgeschützter Datenverarbeitung. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtAuftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der XEOMETRIC in diesem Vertrag bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend14.4 Die Parteien verpflichten sich, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder alle von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine AnwendungRahmen dieses Vertrages eingesetzten Personen, auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz hinzuweisen. 16.4 Diese Bedingungen 14.5 Ergänzungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen Änderungen zu dem Software-Wartungsvertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Fristsetzungender gegenseitigen Unterzeichnung. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen 14.6 Durch eine Änderung oder eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den VertragsgegenstandGültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere Falle der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und Unwirksamkeit einer Bedingung ist der Anwender sind in einem solchen Fall Auftraggeber verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch sich mit XEOMETRIC über eine wirksame Regelung zu ersetzeneinigen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. 16.7 14.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Cloud Services unterliegen Bestimmung der Haager Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschlandinternationalen Warenkauf finden keine Anwendung. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, Erfüllungsort für die gemäß beiderseitigen Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist Linz. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote geltenParteien aus den vertraglichen Verhältnissen entstehenden Streitigkeiten ist Linz. Ferner ist Nach ▇▇▇▇ von XEOMETRIC kann der Anwender Auftraggeber aber auch an seinem Gerichtsstand verklagt werden. Bedingungen des Software-Wartungsvertrages für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle XEOMETRIC-Software (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.Stand 31.12.2022)

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE 2. Mindestbestellwarenwert (1) Allen Lieferungen liegen nachfolgende allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen - ist dazu berechtigteine ausdrückliche, den Cloud Service ganz oder schriftliche Zustimmung von Hydrotechnik GmbH - im folgenden Verkäufer genannt - erforderlich. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn der Verkäufer sich in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnZukunft nicht ausdrücklich auf sie beruft. 16.2 Soweit (2) Die zu dem Angebot, welches freibleibend ist, gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, vom Kunden - im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltfolgenden Käufer genannt - als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Behördliche und sonstige Genehmigungen, ist keine Partei berechtigtdie zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, ihre Rechte müssen vom Käufer beschafft werden. Abbildungen in Katalogen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtsonstigen Unterlagen sind für die Fertigung nicht bindend. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht (3) Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige beson- dere Zusicherungen des Verkäufers bedürfen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts schriftlichen Bestätigung (UN CISG) finden keine AnwendungAuftragsbestätigung). 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches(4) Offensichtliche Schreibversehen oder erkennbare Kalkulationsirrtümer berechtigen den Verkäufer zu einem Vertragsrücktritt, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenwenn der Käufer eine Anpassung ablehnt. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und FristsetzungenErsatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 16.5 Diese Bedingungen(5) Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertragwenn der Verkäufer sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Wegen der hohen Bearbeitungskosten wird bei Bestellungen unter 100,00 € eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Liegt der Warenwert unter 100,00 €, stellen so stellt die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen Bearbeitungsgebühr die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine RechtswirkungDifferenz zu 100,00 € dar. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigtallgemeinen Geschäftsbedingungen geltend für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Ecko Alukonstruktionen GmbH., den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag Folgenden kurz Auftragnehmer genannt. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu Lieferbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn der Besteller ausdrücklich anderes vorschreibt und der Auftragnehmer zu diesen anderen Bedingungen stillschweigen. Abreden, die nicht in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers aufgenommen, oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltvom Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, ist keine Partei berechtigtsind unverbindlich. Jene allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsinhalt, ihre Rechte die als letzte vor Abschluss des Vertrages an die andere Vertragspartei übersandt und Pflichten aus einem Einzelvertrag von dieser ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragenAntwort entgegengenommen werden. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder Verbraucher im Zusammenhang Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesem eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerrechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender Geschäftsbedingungen sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportierenoder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln. Wird dem Auftragnehmer auch der Montageauftrag erteilt, so gelten für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist Durchführung der Anwender Montage die untenstehenden Montagebedingungen, sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften Ausführung von Bauleistungen. Wenn die Lieferung auf Grund von Plänen, Skizzen und Maßangaben des LandesAuftraggebers erfolgt, wird seitens des Auftragnehmers kein Naturmaß abgenommen. Sollten sich bei der Montage Abweichungen zum Naturmaß ergeben, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Abweichungen in dem der Materialstärke sind innerhalb gewisser Toleranzen fabrikationsbedingt und hängen von Sorte, Abmessung und Nenndicke der Produkte ab. Vereinbarungen über Toleranzen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Für vom Auftragnehmer bereitgestellte Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlichAuftragnehmer das Urheberrecht vor. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen1. Die Celonis SE haftet nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie die zwischen TRUMPF und dem Kunden abgeschlossenen Servicevereinbarungen „TruTops Classic“, „TruTops Boost“, „TruTops Fab S“, „TruTops Fab M“, „TruTops Fab L“, „TruTops Fab R“, (nachfolgend einheitlich 2. Soweit nachstehend keine abweichenden Bestimmungen getroffen sind, gelten im Übrigen die „Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen für eigenes Handelndie TRUMPF Geschäftsfelder Werkzeugmaschinen und Lasertechnik", die unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇/▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden können und die TRUMPF dem Kunden auf Wunsch als Druckexemplar zur Verfügung stellt. Darin sind unter anderem nähere Einzelheiten zu Gewährleistung und Haftung enthalten. 16.2 Soweit nicht 3. Für die Erbringung der nach den Servicevereinbarungen geschuldeten Leistungen durch TRUMPF gelten folgende Voraussetzungen: a) Der Kunde besitzt eine gültige von TRUMPF erstellte Softwarelizenz. Für diese Lizenz gelten die hierfür vereinbarten Bedingungen und nachrangig die „Allgemeinen Bestimmungen für Software“ (Ziffer IX. der „Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen für die TRUMPF Geschäftsfelder Werkzeugmaschinen und Lasertechnik“, siehe oben Ziffer 2.). b) Die von TRUMPF für die jeweilige Produktversion definierten Mindestvoraussetzungen für die Hard- und Software- ausstattung des Auftraggebers sind erfüllt. c) Der Kunde erkennt an, dass ihm an Updates, Korrekturen und Verbesserungen der für ihn lizenzierten Software keine weitergehenden als die im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregeltSoftware-Lizenzvertrag vereinbarten Rechte zustehen. d) Der Kunde benennt TRUMPF einen Mitarbeiter als Systemverantwortlichen. 4. Der Kunde hat sicherzustellen, ist dass keine Partei berechtigtViren auf TRUMPF-IT-Systeme übertragen werden. Sollten Viren beim Kunden auftreten, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutretendie die Tätigkeit von TRUMPF im Rahmen des Teleservice (siehe Ziffer II., weiter zu vergeben Absatz 3.) beeinträchtigen oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE übertragen werden können, ist jedoch jederzeit berechtigtder Kunde zur unverzüglichen, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche möglichst schriftlichen Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenTRUMPF verpflichtet. Der Anwendungsbereich Falls TRUMPF durch die Übertragung von Viren aus dem Bereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis Kunden Schäden erleidet, ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall Kunde zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzenes sei denn, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtdass ihm kein Verschulden zur Last fällt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Service Agreement

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen gelten für jeden einzelnen Einzelvertrag, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 1.2 Die Vereinbarungen in den Einzelverträgen sind nachfolgend und in den Besonderen Vertragsbedingungen als „Individuelle Vertragsbedingungen“ bezeichnet. 1.3 Ein Einzelvertrag kommt zustande wenn: 1.3.1 CTC advanced und der Kunde ein Vertragsdokument unterzeichnet haben; 1.3.2 CTC advanced den Auftrag oder die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat; 1.3.3 Der Kunde ein Angebot von CTC advanced vorbehaltlos und ohne Änderungen angenommen hat; 1.3.4 CTC advanced mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat. 1.4 Bei Widersprüchen zwischen Bestimmungen der nachstehenden Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und der Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Bestimmungen in der nachfolgend genannten Reihenfolge: 1.5 Bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Individuellen Vertragsbedingungen gelten die Individuellen Vertragsbedingungen, die sich speziell mit der zu regelnden Materie befassen. Gleiches gilt bei Widersprüchen zwischen den jeweiligen Besonderen Vertragsbedingungen. 1.6 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt CTC advanced nicht an, es sei denn, CTC advanced hat sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich durch Unterschrift einer der hierzu befugten Geschäftsführer anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt. 1.7 Die Vertragsbedingungen von CTC advanced gelten auch für den Fall, dass CTC advanced in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos ausführt. 1.8 Abweichungen von diesen Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn die jeweilige Klausel in den Individuellen Vertragsbedingungen ausdrücklich auf die Klausel in den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen von der abgewichen wird, verweist. 1.9 CTC advanced ist dazu berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Cloud Service ganz oder nachstehenden Vertragsbedingungen in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen Verbindung mit den jeweiligen Einzelverträgen Dritter zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnbedienen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte 1.10 CTC advanced entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den nachstehenden Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen. Sofern die Leistungserbringung beim Kunden erfolgt, bleibt allein CTC advanced gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von CTC advanced werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. 1.11 Aufrechnungsrechte sind gegenüber CTC advanced ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen CTC advanced, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von CTC advanced anerkannt worden sind. 1.12 Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können CTC advanced gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Kunden aus dem jeweiligen Einzelvertrag beruhen, aus dem CTC advanced Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden geltend macht. 1.13 Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen und den Einzelverträgen durch den Kunden bedarf der Cloud Services generiertvorherigen schriftlichen Zustimmung von CTC advanced. 1.14 Kostenvoranschläge sowie Auskünfte von CTC advanced in Bezug auf Umfang, speichert Art und sonst verarbeitetDauer der zu erbringenden Leistungen sowie der zu erwartenden Kosten sind freibleibend und können lediglich annähernd sein. Sie beinhalten keine Zusicherung. Verbindlicher Vertragsinhalt können sie nur werden, wenn CTC advanced solche Kostenvoranschläge und Auskünfte schriftlich ohne jeden Vorbehalt erteilt. Detaillierte Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt. Sie sind kostenpflichtig.

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Sources: Allgemeine Und Besondere Vertragsbedingungen

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Übernahme des durch den Cloud Service ganz oder Beschäftiger überlassenen Arbeitnehmers in Teilen sein Unternehmen bei einer unter 12 Monaten liegenden Überlassungszeit an JOBFACTORY eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern zu entrichten. Aus unserer Datenbank führen wir einen geeigneten Kandidaten mit dem Anforderungsprofil des Auftraggebers zusammen. Wir verrechnen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer kostengünstige Vorgangsweise lediglich nur 50% der Sätze wie für eigenes Handeln. 16.2 Soweit die Personalberatung vorgesehen (6% des Jahresbruttogehaltes) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der AGB im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt, ist keine Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenÜbrigen nicht. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftliches, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE Beschäftiger und der Anwender Auftraggeber sind in einem solchen Fall Falle verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ersetzenihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für Streitigkeiten zwischen JOBFACTORY und Beschäftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Linz zuständig. JOBFACTORY ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Beschäftigers zu klagen. Der Erfüllungsort für die Arbeitskräfteüberlassung und Zahlung des Beschäftigers ist der Sitz von JOBFACTORY. Beschäftiger und JOBFACTORY vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts, auch wenn der Ort des Arbeitseinsatzes im Ausland liegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmun, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommtursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Beschäftiger JOBFACTORY umgehend schriftlich bekannt zu geben. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Arbeitskräfteüberlassung

Allgemeines. 16.1 Die Celonis SE ist dazu berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassen1. Die Celonis SE haftet für nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes HandelnWEINIG an den Kunden sowie den sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der WEINIG Unternehmensgruppe und dem Kunden zugrunde und gelten als Bestandteil des zwischen der jeweiligen WEINIG Gesellschaft und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn WEINIG diesen bei Auftragsannahme nicht ausdrücklich widerspricht. 16.2 Soweit nicht 2. Diese Geschäftsbedingungen haben für folgende Gesellschaften der WEINIG Gruppe Gültigkeit und werden nachfolgend zur Vereinfachung WEINIG genannt. ▪ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ AG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇/▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ WEINIG GRECON GMBH & CO. KG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇▇▇) / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ WEINIG DIMTER GMBH & CO. KG ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ RAIMANN HOLZOPTIMIERUNG GMBH & CO. KG ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ WEINIG VERTRIEB UND SERVICE GMBH & CO. KG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇/▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ LUXSCAN TECHNOLOGIES S.À R.L. ▇▇▇ ▇▇ ▇’ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▪ HOLZ-HER GMBH ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ / ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 3. An Abbildungen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich WEINIG das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich WEINIG rechtliche Schritte vor. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen und in jedem Fall dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Verletzt der Kunde diese Pflicht, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000 zu zahlen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen behält sich WEINIG vor. 4. Sofern in individuellen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und WEINIG nicht anderweitig geregelt, ist keine Partei der Kunde verpflichtet, die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen wie Art, Güte, Beschaffenheit und Dimensionen des Rohholzes, die beabsichtigte Produktion und Leistung, vorgesehene Einbindung in Mechanisierungs- und Produktionsanlagen, vorgesehene Energie sowie Sicherheits- und Funktionselemente etc. uns zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist auch verpflichtet, bis zum Abschluss der Inbetriebnahme in ausreichendem Maße Testmaterial, Energie, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe kostenlos zur Verfügung zu stellen. 5. Sofern WEINIG Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert hat, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist WEINIG - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein berechtigt, ihre Rechte insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter Schadensersatz nach § 280 BGB zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutretenverlangen. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebendKunde verpflichtet sich außerdem, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder uns von allen mit den von ihm übergebenen Unterlagen im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. 6. WEINIG ist jederzeit zur Vornahme technischer Änderungen am vertragsgegenstand berechtigt, soweit sie einer Verbesserung dienen. 7. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Anti-Korruptionsrichtlinie der WEINIG-Gruppe in seiner jeweils gültigen Fassung. Der Verhaltenskodex ist auf Anfrage einsehbar. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung und Vermeidung anderer Straftaten zu ergreifen. Insofern verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeiter, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingesetzt werden, auf die Einhaltung des Anti- Korruptionsrichtlinie bzw. der Einzelverträge ist Münchendarin zum Ausdruck kommenden Regelungen der WEINIG-Gruppe zu verpflichten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Verhaltenskodex der WEINIG-Gruppe bzw. die darin zum Ausdruck kommenden Regelungen an seine Subunternehmer bzw. Dritte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eingesetzt werden, weiterzugeben und sich bestmöglich zu bemühen, diese entsprechend zu verpflichten und die Einhaltung der Pflichten regelmäßig zu überprüfen. 8. Die Regelungen Einfuhr, Ausfuhr oder sonstige Verbringung des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Liefergegenstands oder einzelner Komponenten kann unter bestimmten Bedingungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlicheseiner Genehmigungspflicht im Inland oder Ausland unterliegen. Sofern nicht anderslautend vereinbart, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden. Dies gilt auch ist der Kunde für die Abkehr vom Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls für sämtliche vertragsgestaltenden Erklärungen, insbesondere für Kündigungserklärungen, Mahnungen und Fristsetzungen. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkung. 16.6 Sollte eine oder mehrere rechtzeitige Einholung der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen erforderlichen behördlichen Genehmigungen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender im Rahmen der Nutzung der Cloud Services generiert, speichert und sonst verarbeitet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 16.1 1.1 Die Celonis SE ist dazu nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer als Unternehmer i.S. d. § 310 BGB, und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Käufers, insbesondere Abtretungsverbote, werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Wir sind berechtigt, den Cloud Service ganz oder in Teilen durch einen hierfür geeigneten Subunternehmer erbringen zu lassendie Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Celonis SE haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handelnnachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. 16.2 Soweit nicht im Einzelvertrag oder diesen Bedingungen anderweitig geregelt1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, ist keine Partei berechtigtdie zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag ohne vorherige schriftlichen Zustimmung abzutreten, weiter zu vergeben oder in sonstiger Weise zu übertragen. Die Celonis SE ist jedoch jederzeit berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag durch schriftliche Mitteilung an den Anwender an ein Verbundenes Unternehmen abzutreten. Der Anwendungsbereich des § 354 a HGB bleibt unberührtschriftlich niedergelegt. 16.3 Für das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend1.3 Technische Verbesserungen sowie sonstige, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Einzelverträge ist München. Die Regelungen des UN Kaufrechts (UN CISG) finden keine Anwendung. 16.4 Diese Bedingungen dem Käufer zumutbare Änderungen und die Einzelverträge können wirksam nur durch ein schriftlichesAbweichungen von in unseren Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen, von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werdenbleiben vorbehalten. Dies gilt auch für die Abkehr vom Schriftformerfordernisalle technischen Angaben. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls Irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumenten, gleichgültig, ob offline oder online abrufbar, dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für sämtliche vertragsgestaltenden ErklärungenSchäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Eine Verpflichtung, insbesondere für KündigungserklärungenVerbesserungen und/oder Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, Mahnungen und Fristsetzungenbesteht nicht. 16.5 Diese Bedingungen, zusammen 1.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem jeweiligen Einzelvertrag, stellen die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug Käufer erhaltene personenbezogene Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Der Käufer verzichtet auf ihren Vertragsgegenstand dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor. Vom Anwender übermittelte Bestellungen, Einkaufsbedingungen und sonstige Bedingungen entfalten keine Rechtswirkungeine besondere Benachrichtigung nach dem Datenschutzgesetz. 16.6 Sollte eine oder mehrere 1.5 Der Käufer darf Produkte aus dem Sortiment der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Celonis SE und der Anwender sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 16.7 Die Cloud Services unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Der Anwender wird die Cloud Services nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Celonis SE an eine Regierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nutzungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behördlicher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhrgesetzen Exportverbote gelten. Ferner ist der Anwender für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Anwenders befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der Cloud Services durch den Anwender und seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich. 16.8 Die ihrer Natur gemäß auch nach der Beendigung des Einzelvertrages fortgeltenden Regelungen finden auch nach der Beendigung des Einzelvertrages weiterhin Anwendung. Dies gilt insbesondere für Ziffern 7 bis 16. 1. „Anwenderdaten“ sind alle (i) vom Anwender eingegebenen oder an die Celonis SE durch den Anwender oder in seinem Auftrag an die Celonis SE übermittelten Daten zum Zwecke der Nutzung der Cloud Services und (ii) Daten, die der Anwender t-blade sports gmbh nur im Rahmen der Nutzung mit ihm vereinbarten Bedingungen an Endverbraucher und Vereine und nicht an Wiederverkäufer verkaufen. Der Weiterverkauf an Wiederverkäufer bedarf der Cloud Services generiertvorherigen schriftlichen Zustimmung der t-blade sports gmbh. 1.6 Bei einem Verstoß gegen die Klausel 1.5 behält sich die t-blade sports gmbh alle Rechte und Ansprüche vor, speichert und sonst verarbeitetinsbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Klausel 1.5 verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich die t-blade sports gmbh vor. 1.7 Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen