Allgemeine Sorgfaltspflichten Musterklauseln

Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch angemessene Massnahmen sicherzustellen, dass keine Manipulationen, insbesondere keine miss- bräuchlichen Transaktionen möglich sind und die Terminals vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt sind. Der Vertragspartner hat sein Personal in der korrekten Handhabung und Benützung der Infra- struktur in angemessenen Zeitabständen, insbesondere bei deren Inbe- triebnahme, zu schulen. Zudem weist er sein Personal auf Massnahmen hin, die zur Vermeidung von Missbrauch und Betrug zu treffen sind.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. A. Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Abschnitten II–VII als solches identifiziert wird und, sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informatio- nen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in dem Kalenderjahr gemeldet werden, das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Die IKEA Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, sodass einem Abhanden- kommen und Missbrauch vorgebeugt wird. Du hast Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Deiner PIN oder Authentifizierungselementes erlangt. Die PIN darf ins- besondere nicht auf der IKEA Kreditkarte vermerkt sein oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Stellst Du den Verlust oder Diebstahl Deiner IKEA Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, der Kar- tendaten oder der persönlichen PIN oder eines sonstigen vereinbarten Authentifizierungsele- mentes fest, hast Du die Ikano Bank unverzüglich davon zu unterrichten und die Sperrung der Karte zu veranlassen. Hierzu kannst Du den Kartensperrdienst: Ikano Bank (publ.) Zweignie- derlassung Deutschland, Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxxxxx, Tel: +00 0000 000000 nutzen oder eine Repräsentanz des jeweiligen VISA -Verbundes kontaktieren (Sperranzeige). Du hast der Ikano Bank Änderungen Deines Namens, Deiner Anschrift oder Deiner Bankverbindung sowie sonstige im Antrag gemachten Angaben unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder in Deinem Onlinebanking zu ändern. Durch die Verletzung dieser Verpflichtung kannst Du Mehraufwendungen der Ikano Bank verursachen, die Du dann zu tragen hast. Ein Diebstahl oder Missbrauch der IKEA Kreditkarte ist bei der Polizei anzuzeigen. Die Pflichten dieses Abschnitts gelten auch, sofern Du den Verdacht hast, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz Deiner IKEA Kreditkarte gelangt ist oder eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN vorliegt. Für den Ersatz einer ver- lorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Kar- te berechnet die Ikano Bank Dir ein im Preisverzeichnis ausgewiesenes Entgelt, das höchs- tens die mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt. Das Entgelt wird nicht erhoben, wenn die Ikano Bank die Umstände, die zur Ausgabe der Ersatzkarte geführt haben, zu vertreten hat oder diese ihr zuzurechnen sind.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, durch angemessene und geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass keine Manipulationen, insbesondere keine missbräuchlichen Transaktionen möglich sind. Der Vertragspartner hat sein Personal in der korrekten Handhabung und Benützung der Infrastruktur in angemessenen Zeitabständen, insbesondere bei Einführung der Infrastruktur, zu schulen. Zudem weist er sein Personal auf Massnahmen hin, die zur Ver- meidung von Missbrauch und Betrug zu treffen sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, die Vorschriften und Vor- gaben der internationalen Kartenorganisationen (Visa International, Master- Card International etc.) sowie von SPS, insbesondere den PCI Data Security Standard (vgl. xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxx), jederzeit einzuhalten. Dies gilt auch für mögliche Anpassungen und/oder Erweiterungen der anwendbaren Standards.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. Der Kunde muss seine Zugangsdaten zu dem geschützten Bereich der Webseite vor dem Zugriff Dritter schützen. Er darf seine Zugangsdaten nur über den von bevestor zur Verfügung gestellten Zugang an bevestor übermitteln. Die mTAN ist ebenfalls vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Allgemeine Sorgfaltspflichten. A. Ein Konto gilt ab dem Tag als MELDEPFLICHTIGES KONTO, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in den Abschnitten II bis VII als solches identifiziert wird und, sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein MELDEPFLICHTIGES KONTO jährlich in dem Kalenderjahr gemeldet werden, das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.