AUMA-Beitrag Musterklauseln

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AUMA-Beitrag. Der AUMA-Beitrag beträgt pro m² Ausstellungsfläche (Halle und Frei- gelände) € 0,60 netto und wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der AUMA-Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirt- schaft e.V., Berlin, vertritt als Einrichtung der Deutschen Messewirt- schaft die Interessen von Ausstellern, Besuchern und Veranstaltern. Nähere Informationen zum Serviceangebot des AUMA unter www. ▇▇▇▇.▇▇.
AUMA-Beitrag. Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e.V. wird ein Betrag von EUR 0,60 pro m2 erhoben und an den AUMA abgeführt.
AUMA-Beitrag. Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) erhebt von Ihnen für die Vertretung Ihrer Interessen einen Beitrag von 0,60 Euro je m² Ausstellungsfläche. Koelnmesse hat es übernommen, die jeweils anfallenden Beträge im Namen und für Rechnung des AUMA zu berechnen und einzuziehen. Nähere Informationen finden Sie unter www. ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇.
AUMA-Beitrag. Für den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (nachfolgend AUMA) wird ein Beitrag von 0,60 € pro m²/Halle für Publikumsmes- sen ohne fachliche Anbindung und Fachmessen erhoben. Der AUMA ist Interessenvertretung und Dienstleister für die gesamte deutsche Messewirtschaft, d.h. für Aussteller, Veranstalter und Besucher. Weitere Infor- mationen unter ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇.