Abwicklung. Nach der Auflösung des Vereins findet die Abwicklung statt, wenn nicht über das Vermögen des Vereins der Konkurs eröffnet worden ist.
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Sources: Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – Vag 2016, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bundesgesetz Über Den Betrieb Und Die Beaufsichtigung Der Vertragsversicherung