Ablauf der Registrierung Musterklauseln

Ablauf der Registrierung. 4.1. Der Anbieter wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Anbieter hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
Ablauf der Registrierung. Der Nutzer verpflichtet sich, die im Registrierungsformular vorgesehenen Xxxxxx vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden, die aus einer unvollständigen oder nicht wahrheitsgemäßen Registrierung resultieren, haftet der Nutzer uneingeschränkt. Die Portalbetreiberin ist berechtigt, die Angaben des Nutzers durch Stichproben zu verifizieren. Falls die Portalbetreiberin die Einrichtung eines Nutzernamens ermöglicht, erklärt sich der Nutzer mit der Veröffentlichung seines Nutzernamens einverstanden. Das ausgefüllte Registrierungsformular kann der Nutzer mit dem Button „registrieren“ an die Betreiberin abschicken, womit er einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Nutzungsvertrages für das Portal abgibt. Die Portalbetreiberin schickt dem Nutzer nach Eingang des Antrages eine automatische Bestätigung per E-Mail zu, in der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals aufgeführt sind und die der Nutzer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Bestätigung dokumentiert lediglich, dass der Antrag des Nutzers bei der Portalbetreiberin eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrages dar. Das Nutzungsverhältnis kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Portalbetreiberin zustande. Diese wird mit einer gesonderten E-Mail versandt, welche die Zugangsdaten zum Portal enthält.
Ablauf der Registrierung. 4.1. Erst durch die Beauftragung durch den Kunden kann der Anbieter dann die gewünschte Domain bei der zuständigen Vergabestelle beantragen oder die Domain, soweit der Anbieter selbst als Vergabestelle fungieren kann, registrieren. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivie- rung einer Domain erst nach dem Erhalt der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vor- zunehmen. Soweit der Anbieter nicht selbst Vergabestelle ist, hat er auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt weder Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden kann, noch dafür, dass die zuge- teilte Domain frei von Rechten Dritter ist bzw. auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des An- bieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Beschaffung der Auskunft durch den Anbieter. Dem Kunde ist die Domain erst dann zuzuteilen, wenn die Domain für den Kun- den bereits registriert und in der Datenbank der Vergabestelle eingetragen ist.
Ablauf der Registrierung. Vodafone wird nach Vertragsabschluss die Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar veranlassen. Vodafone ist berechtigt, die Registrierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Vodafone hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Vodafone übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von Vodafone darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch Vodafone aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von Vodafone. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Kunden zugeteilt. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vertragsstelle als Domain-Inhaber und Admin-C eingetragen. Aus technischen Gründen wird bei Domains mit der Endung .com, .net, .org, .cc, .biz und .info als E-Mail-Adresse des Admin-C eine dem Kunden von Vodafone vergebene E- Mail-Adresse eingetragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde eine andere Domain wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domain- Streitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatz-Domain.
Ablauf der Registrierung. 4.1. Medienworx wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen. Medienworx ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Medienworx hat auf die Vergabe durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Medienworx übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch medienworx aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch medienworx. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.