Common use of Verschiedenes Clause in Contracts

Verschiedenes. Falls der Xxxxxx dies verlangt, erfolgen die Abrechnung und Fakturierung papierlos und in einer für den Xxxxxx akzeptablen Form. Die Rechnung des Lieferanten: (i) muss in xxxxx Fällen die Bestellnummer des Käufers enthalten und (ii) darf erst ausgestellt werden, nachdem die Lieferung im Einklang mit dieser Bestellung erfolgt und (iii) durch den Xxxxxx nicht später als einhundertzwanzig (120) Tage nach Eingang der Waren beim Xxxxxx und/oder nach der Fertigstellung der Dienstleistungen durch den Lieferanten erhalten xxxxxx ist. Der Xxxxxx hat das Recht, die Rechnung des Lieferanten zurückzuweisen und nicht zu bezahlen, falls diese Rechnung die Bestellnummer des Käufers nicht enthält, nach der vorstehend genannten Xxxxx durch den Xxxxxx erhalten wird oder anderweitig nicht korrekt ist, und für jegliche daraus resultierenden: (A) Verzögerungen bei der Zahlung durch den Xxxxxx; oder (B) das Ausbleiben der Zahlung durch den Käufers ist der Lieferant verantwortlich. Alle Waren und/oder Dienstleistungen, die der Xxxxxx dem Lieferanten im Hinblick auf die Herstellung der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bestellung sind, zur Verfügung stellt, sind gesondert in der Rechnung auszuweisen (d.h. überlassenes Material, Werkzeugausrüstungen oder Technologie (zu Import-/Zollzwecken oftmals als „Hilfsmittel“ bzw. „Assist“ ausgewiesen). Jede Rechnung muss xxxxxx Referenzangaben zu xxxxx verschickten Waren enthalten und alle Preisnachlässe, Gutschriften oder Rabatte gegenüber dem Basispreis aufführen, die bei der Bestimmung des Rechnungswerts zugrunde gelegt wurden. Der Lieferant garantiert, dass er befugt ist, Zahlungen in der in dieser Bestellung genannten Währung zu erhalten. Kostenaufschläge jedweder Art sind nicht zulässig. Der Xxxxxx kann die gesamte oder einen Teil der Zahlung so xxxxx zurückhalten, bis die Waren und/oder Dienstleistungen den Anforderungen dieser Bestellung entsprechen. Die Begleichung einer Rechnung durch den Xxxxxx impliziert keine Abnahme der Waren oder Dienstleistungen. Der Xxxxxx hat jederzeit das Recht, jegliche Beträge zu verrechnen, die der Lieferant oder ein verbundenes Unternehmendes Lieferanten (wie unten definiert) dem Xxxxxx oder einem verbundenen Unternehmendes Käufers (wie unten definiert) im Zusammenhang mit dieser oder einer anderen Bestellung schuldet. „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet für den Xxxxx dieser Bestellung, in Bezug auf eine der Parteien, jede natürliche oder juristische Person, einschliesslich Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften, Gesellschaften, Partnerschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Firmengruppen, die die betreffende Partei direkt oder indirekt oder über eine oder mehrere Mittelsparteien kontrolliert, durch die betreffende Partei kontrolliert wird oder sich unter gemeinsamer Kontrolle mit der betreffenden Partei befindet.

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Samples: www.ge.com, www.gesupplier.com, www.gevernova.com

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