Eigentumsvorbehalt Sample Clauses

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Eigentumsvorbehalt. 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor. 5.2 Der K▇▇▇▇▇ darf vor restloser Bezahlung den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der K▇▇▇▇▇ dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden. 5.3 Der K▇▇▇▇▇ ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Der K▇▇▇▇▇ t▇▇▇▇ uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die dem K▇▇▇▇▇ aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der K▇▇▇▇▇ auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K▇▇▇▇▇ uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt; Wir können andernfalls verlangen, dass der K▇▇▇▇▇ uns die abgetretenen Forderungen und d▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 5.4 Bei Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren auch zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis ihres Rechnungswertes zum W▇▇▇ der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung. Der K▇▇▇▇▇ verwahrt die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich. 5.5 Übersteigt der W▇▇▇ der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf W▇▇▇▇▇ des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten treffen wir.
Eigentumsvorbehalt. 8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Forderungen des Auftragnehmers aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen sein Eigentum. Eine Übereignung findet unter aufschiebender Bedingung der Zahlung des vollständigen Kaufpreises statt. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden. 8.2 Wird die Ware vor Erfüllung sämtlicher Kaufpreisforderungen des Auftragnehmers weiterveräußert, so ▇▇▇▇▇ an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der gelieferten Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Drittbewerber anzuweisen, insoweit Zahlungen direkt an den Auftragnehmer zu ▇▇▇▇▇▇▇. Erhält der Auftraggeber abweichend hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für den Auftragnehmer treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag sofort an den Auftragnehmer weiterzuleiten. 8.3 Der Auftragnehmer darf die gelieferte ▇▇▇▇ weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten.
Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlicher gelieferter Ware bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem ▇▇▇▇▇▇ zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechung dient das gesamte Vorbehaltsgur zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der ▇▇▇▇ der für uns bestehenden Sicherungen die Forderungen an den ▇▇▇▇▇▇ um mehr als 20% des Vorbehaltsgutes, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner ▇▇▇▇ verplichtet.
Eigentumsvorbehalt. (1) The title in the Goods shall remain with LGC Standards and shall not pass to the Cus- tomer until all claims out of the ongoing busi- ness relationship have been met. Where the Customer is in breach of contract, especially in cases of delayed payment, LGC Standards shall be entitled to recover the delivered Goods or to stop performance of Services. Recovering the delivered Goods or stopping performance of Services shall not mean that LGC Standards has terminated the contract unless LGC Standards explicitly states the contrary in writing. (1) Das Eigentum an der Ware verbleibt bei LGC Standards und geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LGC Standards berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen oder die Leistungserbringung einzustellen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes bzw. der Einstellung der Dienstleistungen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, LGC Standards erklärt dies ausdrücklich schriftlich. (2) The Customer shall be obliged to handle the Goods with due care. In particular, the Cus- tomer shall be obliged to insure them suffi- ciently at its own cost up to their new value against fire, water damage, and theft. If a special kind of storage, treatment or other measure is necessary to retain the value of the delivered Goods the Customer shall be responsible for arranging such storage, treat- ment or other measure in due time and at its own cost. (2) Der ▇▇▇▇▇ ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der ▇▇▇▇▇ verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen ▇▇▇▇▇-, ▇▇▇▇▇▇- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Ist zur Erhaltung des Wertes der gelieferten Ware eine besondere Art der Lagerung, Behandlung oder sonstige Maßnahme erforderlich, so hat der ▇▇▇▇▇ diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu veranlassen. (3) In case of a seizure of Goods or other inter- vention relating to Goods by a third party the Customer shall immediately notify LGC Standards in writing to enable LGC Stand- ards to seek a court injunction against the sei- zure according to sec. 771 of the German Code of Civil Procedure. If the third party is not able to reimburse the court and other le- gal fees resulting out of the injunction the Customer shall be liable for the difference. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der ▇▇▇▇▇ LGC Standards unverzü...
Eigentumsvorbehalt. (1) Spellman retains title to the goods until receipt of all payments in full. In case of breach of contract by the Buyer including, without limitation, default in payment, Spellman is entitled to take possession of the goods. (2) The Buyer shall handle the goods with due care, main- tain suitable insurance for the goods and, to the extent necessary, service and maintain the goods. (3) As long as the purchase price has not been completely paid, the Buyer shall immediately inform Spellman in writing if the goods become subject to rights of third persons or other encumbrances. (4) The Buyer may resell goods subject to the above reten- tion of title (Eigentumsvorbehalt) only in the course of its regular business. For this case, the Buyer hereby assigns all claims arising out of such resale, whether the goods have been processed or not, to Spellman. Notwithstanding Spellman’s right to claim direct pay- ment the Buyer shall be entitled to receive the payment on the assigned claims. To this end, Spellman agrees to not demand payment on the assigned claims to the extent the Buyer complies with all its obligations for payment and does not become subject to an application for insolvency or similar proceedings or to any stay of payments. (5) Insofar as the above securities exceed the secured claim by more than 20%, Spellman is obligated, upon its election, to release such securities upon the Buyer's request. (6) The Buyer grants Spellman, its agents and employees an irrevocable licence during normal working hours to enter any premises where the Products are or may be stored in order to inspect them, or, where the Buyer’s right to possession has terminated, to recover them. (1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware im Eigentum von Spellman. Bei Vertragsverlet- zungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, ist Spellman berechtigt, die Ware zurückzunehmen. (2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, ange- messen zu versichern und, soweit erforderlich, zu war- ten. (3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer Spellman unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. (4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigen- tumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Ge- schäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiter- veräußerung, gleich ob ...
Eigentumsvorbehalt. LD POOL System behält sich das Eigentum an ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts vor. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser zugleich ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist LD POOL System berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen dem/der Kunden/-in zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der/die ▇▇▇▇▇/-in, auf das Eigentum von LD POOL System hinzuweisen und LD POOL System unverzüglich zu benachrichtigen. Nur Wiederverkäufer/- wenn der/die ▇▇▇▇▇/-in in ist, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen. Der/Die ▇▇▇▇▇/-in trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder
Eigentumsvorbehalt. 6.1 ▇▇▇▇ behält das Eigentumsrecht für das Verkaufte, bis der komplette Kaufbetrag beglichen ▇▇▇▇▇▇ ist.
Eigentumsvorbehalt. (1) Die ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Crypto Supply GmbH.