Zweck. Diese Vereinbarung regelt, unter Wahrung der hoheitlichen Befugnisse beider Parteien, die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches nach der Beendigung des Post- und Fernmeldevertrages im Fernmeldebereich und dem Übergang zu offenen Märkten im Hinblick auf wirksamen Wettbewerb.
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Zweck. Diese Vereinbarung regelt, unter Wahrung der hoheitlichen Befugnisse beider Parteien, die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eidge- nossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches nach der Beendigung des Post- und Fernmeldevertrages Fernmelde- vertrages im Fernmeldebereich und dem Übergang zu offenen Märkten im Hinblick auf wirksamen Wettbewerb.
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Zweck. Diese Vereinbarung regelt, unter Wahrung der hoheitlichen Befugnisse beider Parteien, die Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft Eid- genossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches nach der Beendigung des Post- und Fernmeldevertrages im Fernmeldebereich und dem Übergang zu offenen Märkten im Hinblick auf wirksamen Wettbewerb.
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