Zusätzliche Vereinbarungen Musterklauseln

Zusätzliche Vereinbarungen. (Hier können das Mietobjekt betreffende spezifische weitere Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise Gartennutzung, Räum- und Streupflichten, Regelungen zur Hausordnung usw.)
Zusätzliche Vereinbarungen. (z. B. gemäß § 3 Nr. 4 Satz 4, § 5 Nr. 1, § 8 Nr. 1 Abs. 1, § 13 Nr. 2)
Zusätzliche Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Zusätzliche Vereinbarungen. XV. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Zusätzliche Vereinbarungen. (Zum Beispiel schriftliche Vereinbarungen über Sammelheizung, Warmwasserversorgung, Wasserverbrauch, Fahrstuhlbenutzung, Gartenbenutzung, Kfz-Stellplatz, Anbringung von Schildern etc., Räum- und Streupflicht, Vorläufigkeit der Grundmiete.)
Zusätzliche Vereinbarungen. (1) Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Parteien erfolgen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Parteien erklären, dass Nebenabre- den nicht bestehen.
Zusätzliche Vereinbarungen. Die erhobenen Daten werden nur zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) verwen- det. Zugriff auf die Daten haben die Geschäftsführung und der Gesamtvorstand, sowie die Mitarbeiter und die Treffvorstände des jeweiligen Hauses. Verantwortlich für den Datenschutz ist der Jugendhaus Leonberg e.V. Leonberg, den Leonberg, den .................................................. ..................................................... für den Jugendhaus Leonberg e.V. Mieter Mietpreise Kinder- und Jugendhaus Eltingen bitte an- kreu zen Raum / Räume beinhaltet zusätzlich Normaltarif Sozialtarif (für Hartz IV Emp- fänger oder Fa- milienpassinha-ber) Mindest- Kaution Seminarraum Putzraum, Cafedurchgang, Toiletten,(incl. Technik, LAN) nach Absprache 50,00 € Cafe mit Anlage Cafe, Empore, Kü- che/Theke, Putzraum, Toi- letten 125,00 € 62,50 € 100,00 € Aufpreis Bestuhlung / Tische 25,00 € Cafe mit Veranstal- tungssaal Variante mit kleiner An- lage SAAL, Cafe, Empore, Kü- che/Theke, Putzraum, Toi- letten 200,00 € 100,00 € 150,00 € große Beschallungsan- lage / Lichttechnik), oh- ne Bestuhlung Aufpreis Bestuhlung / Tische 50,00 € Aufpreis große Anlage / Lichttechnik 50,00 € komplett PA mit DiscoKanzel lt. Liste lt. Liste 250,00 € Komplett PA und Back- line mit Discokanzel und ggf. Proberaum/Lager lt. Liste lt. Liste 250,00 € Kindergeburtstag bis zum 13. Geburtstag 50,00 € 25,00 € Catering nach Abspra- che Proberaum Proberaum, SAAL, Cafe, Toiletten, pro Person pro Monat 10,00 € 8,00 € 50,00 € Abstellschrank pro Monat 10,00 € 50,00 € Werkstatt Werkstatt, Cafe, Toiletten, Putzraum Sondernut- zung/Sonderkondition en langfristige Vermietungen und Nutzungsvariationen (Sonderbeschluss TVO notwendig) Summe Ermäßigung für Mit-glieder 30% (nicht auf Sozialtarif) Hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz mit den wichtigsten Punkten für Veranstaltungen. Der Geset- zestext ist kursiv geschrieben, der Auszug aus dem Kommentar dazu in normaler Schrift. Es gelten die Re- gelungen für anerkannte Xxxxxx, da der Jugendhaus Leonberg e.V. ein anerkannter Xxxxxx der Jugendhilfe ist. (1)Kind im Sinne dieses Gesetztes ist, wer noch nicht vierzehn, Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn ist. Die Altersstufen sind angelehnt an andere jugendrechtliche Vorschriften:
Zusätzliche Vereinbarungen. 27.1 Der AN verzichtet – soweit dies gesetzlich zulässig ist – auf sämtliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte.
Zusätzliche Vereinbarungen. 1. Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrages die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, dann kann jede Partei eine Änderung des Vertrages mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen. Eine Änderung kann frühestens 2 Jahre nach Beginn der Pacht oder nach dem Wirksamwerden der letzten Änderung der Vertragsleistungen verlangt werden.