Zusammenfassung Musterklauseln

Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".
Zusammenfassung. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Der Anlageentscheid muss sich nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen. Der jeweilige Emittent kann für den Inhalt der Zusammenfassung nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.
Zusammenfassung. Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über einige wichtige Informationen in diesem Prospekt. Er stellt keine vollständige Beschreibung aller wichtigen Informationen dar, die in Verbindung mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds zu berücksichtigen sind. Der Abschnitt gilt vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen in diesem Prospekt und dem Nachtrag zu den jeweiligen Anteilen des Fonds und ist in Verbindung mit diesen zu lesen. Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds und eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde. Die Gesellschaft hat die Haftung ihrer Fonds getrennt, und folglich werden sämtliche Verbindlichkeiten, die ein Fonds eingegangen ist oder die einem Fonds zuzuschreiben sind, ausschließlich aus dem Vermögen dieses Fonds beglichen. Fonds Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, können vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit ausgegeben werden. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die gemäß den Vorgaben in den OGAW- Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
Zusammenfassung. First Equity-Convertibles stellen eine Risikoinvestition in Form von hoch verzinsten, vinkulierten Namensschuldverschreibungen mit sehr lukrativer Wandlungsoption dar. Aufgrund der sehr hohen Wandlungswahrscheinlichkeit dürfen auch sie als übertragbares Immobilienguthaben genutzt werden.
Zusammenfassung. Der Asset-Coin stellt einen Immobilienanteil als Bruchteilseigentum mit einem Nennwert von (zu Beginn) 125 € dar. In der Praxis wird dazu eine Vollmacht der Immobiliensparer zu Gunsten der Immotausch GmbH, respektive der vermögensverwaltenden Gesellschaften bei einem Notar beurkundet. Diese Vollmacht ermächtigt die Bevollmächtigten, im Rahmen des Immobilienabonnements Bruchteilseigentum bis zum Wert von 0.000 € je Immobilie für den Anleger zu erwerben. Als Besitzer von Asset-Coins werden Anleger sogar im Grundbuch der jeweiligen Immobilie geführt. Sie sind Immobilieneigentümer. Die anteiligen Mieteinnahmen werden aufgrund der Rückgabeoption von Immotausch verwaltet. Die Asset-Coins berechtigen, anteilige Besitzansprüche für auf Xxxxxxxxxx.xxx angebotene Immobilien geltend zu machen. Die Immotausch GmbH erwirbt diese Immobilien unter anderem mit den Investitionen der Anleger.
Zusammenfassung. Mit den Asset-Equity-Convertibles kombinieren Anleger Immobiliensparen mit Startup- Investment. Anleger können die Convertibles vollständig als Immobilienguthaben einsetzen. Vorteil: Bei Asset-Equity-Convertibles verzichten Anleger auf den Grundbucheintrag und erwerben die Option von Beginn an. Aus diesem Grund entfällt der Kostenanteil für die Eintragung des Eigentumsanteils. Der Startpreis des Asset-Equity Convertible liegt dadurch inklusive Option bei 151,50 €.
Zusammenfassung. Der First Asset-Coin Convertible kombiniert eingetragenes Immobilieneigentum mit Startup- Wandelanleihe und legt die erste Wandlungsphase für das Asset-Convertible-Modell fest. Beim Nennwertverfahren kann er den entscheidenden Vorteil bringen, wenn Immobiliensparer um Zuschlag oder Zuteilung einer Immobilie konkurrieren. Seine Sonderstellung verdient er durch die deutlich frühere Wandlung (ab 19 Mio. Anteilen) und der hohen Anzahl (20 Stück) der jungen Anteile zum Preis von 10 € pro jungem Anteil erworben werden können, die im Zuge von Kapitalerhöhungen auf bis zu 400 Mio. Euro Stammkapital entstehen.
Zusammenfassung. Die Asset-Coin-Convertibles stellen Mezzaninekapital in Form einer Wandelanleihe dar. Sie werden durch Wandlung einer Upgradeoption erzeugt, nachdem Erwerber von Asset-Coins eine Upgradeoption hinzugebucht bzw. erworben haben. Diese Option wird gegenüber Verbrauchern als Käufer mit 25 € abgerechnet. Bei der Umwandlung von Immobilieneigentum in übertragbares Immobilienguthaben werden Eigentümern im Rahmen von Marketingaktionen die Optionen auch zu Preisen zwischen 5 € und 12,50 € angeboten. Sobald die Option aktiviert wird, erfolgt ein Upgrade zum Asset-Coin- Convertible. Jeder Asset-Coin-Convertible behält die Prägung und den Grundbucheintrag des zugehörigen Immobilienbruchteilseigentums. Dadurch ist das Bruchteilseigentum der mit der Option verbundenen Immobilie an den Convertible gebunden. Beim Verkauf dieses Immobilieneigentums können Steuervorteile entstehen, wenn die Immobilie selbst bewohnt wurde oder die Spekulationsfrist eingehalten wurde. Die ersten 2 Millionen Asset-Coin- Convertibles erhalten einen garantierten Rücknahmepreis von 400 € nach 20 Jahren.
Zusammenfassung. Der Bachelor-Studiengang Internationales Tourismus- und Eventmanagement (B.A.) der SRH Hochschule Berlin an den Standorten Berlin und Dresden erfüllt mit wenigen Ausnah- men die FIBAA-Anforderungen für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) für einen Zeitraum von sieben Jahren vom 15. Juli 2016 bis Ende Wintersemester 2023/24 re-akkreditiert werden. Er ent- spricht mit wenigen Ausnahmen den European Standards and Guidelines, dem Europäi- schen Qualifikationsrahmen und ist Bologna-konform. Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei der Regelung des Zulassungsverfahrens, der Prü- fungsordnung, der (notenfreien) Vergabe von ECTS-Punkten, der Besetzung offener Profes- sorenstellen sowie bei der Evaluation durch das Lehrpersonal. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgenden Auflagen zu verbinden: Auflage 1: Die Hochschule legt rechtskräftige Studien- und Prüfungsordnungen für den Studien- gang vor (siehe Kapitel 3). Auflage 2: Die Hochschule legt den Nachweis für die erfolgten Berufungen für die Professuren für Finanzen und für Eventmanagement einschließlich der jeweiligen CVs vor. Auflage 3: Die Hochschule entwickelt ein Evaluierungsverfahren für das Lehrpersonal, das sys- tematisch auch die jeweiligen individuellen (Selbst-) Einschätzungen und Bewertun- gen enthält oder verdeutlicht. (siehe Kapitel 5). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 15. April 2017 nachzuweisen. Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu folgenden Aspekten: • Ergänzung der Studienganges-Prüfungsordnung um inhaltliche Zielsetzung des Stu- dienganges (siehe Kapitel 1.1). • Der Anteil der fachspezifischen englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Curricu- lum sollte erhöht werden. Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen werden im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung betrachtet. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Kriterien, welche die Qualitätsanforderungen übertref- fen: • Betreuung der Studierenden (siehe Kapitel 4.1) • Ablauforganisation und Verwaltungsunterstützung (siehe Kapitel 4.2.2) Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil am Ende des Gutachtens.
Zusammenfassung. Die aus Zerbst stammende, offenbar von einem eingebürgerten Zweig der Adelsfamilie von Ende sich ableitende gleichnamige Organisten-Dynastie hat zwischen 1582 und dem Beginn des 18. Jahrhunderts in Kassel, Marburg, Eschwege und vielleicht auch Rotenburg mehrere Hof- und Stadtorganisten gestellt. Die Zerbster Brüder Lucas und Thomas von Ende waren Hof- bzw. Stadtkirchen-Organisten während der Schulzeit von Michael Praetorius in Zerbst. Ob er ihr direkter Schüler war, ist nicht nachweisbar; seine Befähigung, bald nach dem Wechsel von Zerbst auf die Universität Frank- furt/Oder die anspruchsvolle Stelle eines Organisten an St. Marien in Frankfurt zu ü- bernehmen, spricht für die Schulung durch erfahrene Lehrer. Vier Söhne von Thomas von Ende sen. sind ebenfalls Hof- bzw. Stadtorganisten geworden. Thomas von Ende jun. war höchstwahrscheinlich der Orgellehrer des Landgrafen Moritz, Johann und Bernhard von Ende Orgellehrer seiner Kinder. Wegen ihrer engen Kontakte zu Hein- rich Schütz kommen Johann von Ende (1566-1625) als 1. Hoforganist in Kassel und sein jüngerer Bruder Bernhard von Ende (1568-1651) als Hoforganist in Marburg viel- leicht als direkte Lehrer von Heinrich Schütz vor seinem Italienaufenthalt in Frage. Johann von Ende jr. (1602-1644) war 1625/26 Schüler Schützens in Dresden. Das Auf- gabenfeld der Hoforganisten betraf neben dem Hofdienst auch den Organistendienst in den Stadtkirchen und durch enge Kontakte zu Orgelbauern auch die Pflege und Auf- sicht der Tasteninstrumente. Kompositionen der von Endes sind nicht erhalten. Ihr Repertoire dürfte sich aber über Intavolierungen von Vokalvorlagen auf höfische Fest- musiken einerseits und Alternatim-Improvisationen zum Gemeindegesang bei den Psalmen und weiteren liturgischen Elementen erstreckt haben. Die aus dem Lebenslauf der verschiedenen Familienmitglieder überlieferten Dokumente beruflichen, persönli- chen und juristischen Inhalts beleuchten, zusammen mit den Wertungen und Korres- pondenzen der Vorgesetzten und Kollegen, den privaten Bereich der Organistendynas- tie und sind auch sozialgeschichtlich interessant. ––––––––––