Ziel. (1) Ziel dieses Abkommens ist es, die langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertrags- parteien im Bereich der Satellitennavigation unter ziviler Kontrolle, insbesondere durch die Teilnahme der Schweiz an den europäischen GNSS-Programmen, zu fördern, zu erleichtern und zu vertiefen.
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Ziel. (1) Ziel dieses Abkommens ist es, die langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertrags- parteien Vertragsparteien im Bereich der Satellitennavigation unter ziviler Kontrolle, insbesondere insbe- sondere durch die Teilnahme der Schweiz an den europäischen GNSS-Programmen, zu fördern, zu erleichtern und zu vertiefen.
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