Xxxxx Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxx Xxxxxxxx. Xxxxxx Xxxxxxx Zürich, 6. April 2022 Xxxxx Xxxxxxxx AG Revisionsexperte (Leitender Prüfer) Revisionsexperte Zürich Schaan Genève Lausanne Buchs Member of Xxxxx Xxxxxxxx International Ltd
Xxxxx Xxxxxxxx. Xxxxxx Xxxxxxxx, Implementation Support Senior Manager – Fixed Income, PRI FIXED-INCOME-PROGRAMM DER PRI Die Arbeitsgruppe Fixed Income von PRI bleibt weiterhin eine unserer beliebtesten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 haben sich über 200 Vertreter von mehr als 60 Organisationen aktiv daran beteiligt. Diese Beliebtheit zeugt von einem unstillbaren Hunger nach Informationen zu verantwortlichem Investieren in einer Assetklasse, die den Großteil der Portfolios von Pensionskassen und Versicherungen ausmacht. Weiterhin stehen Investoren zunehmend unter Druck von Seiten ihrer Kunden und Begünstigten, in der Praxis zu zeigen, wie verantwortliches Investieren bei festverzinslichen Wertpapieren umgesetzt wird. Drei Jahre nach ihrer Einführung hat die Arbeitsgruppe konkrete Ergebnisse erarbeitet. Dieser Leitfaden ist die jüngste von einer Reihe von Aktivitäten, die Unterzeichner bei der Anwendung der Prinzipien in allen Anlageklassen unterstützen will. Er baut auf unseren Diskussionspapieren aus dem Jahr 2013 auf, in denen die Bedeutung von ESG-Kriterien auf die Leistung von Fixed-Income-Investitionen und die Zusammenhänge zwischen ESG- Kriterien und Kreditwürdigkeit untersucht wurden (Corporate Bonds: Spotlight on ESG Risks und Sovereign Bonds: Spotlight on ESG Risks). In der nächsten Phase unserer Bemühungen möchten wir Investoren dabei unterstützen, sich vermehrt mit Anleiheemittenten über ESG-Themen auszutauschen und näher zu untersuchen, welche Rolle den Ratingagenturen in der Unterstützung von Investoren bei der Integration von ESG-Themen zukommt. Ich fordere auch Sie auf, aktiv zu werden.
Xxxxx Xxxxxxxx. Ehemaliges Mitglied der Internationalen Humanitären Ermitt- lungskommission, Gründungsprorektor der „Xxxxx Xxxxxxxx Deutschsprachige Universität Budapest“, Österreichischer Bot- schafter i. R.; Ordentliches Mitglied der europäischen Akade- mie der Wissenschaften und Künste. 1953, 1958 Universitäten Budapest und Wien (Dr. iur.; Dr. rer. pol.), 1961 Yale Universi- ty (Master of Law). 1963 Eintritt in den Diplomatischen Dienst Österreichs. Zuletzt Botschafter in Ungarn und ständiger Ver- treter bei der Internationalen Donaukommission 1993–1996. Seit 1996 Honorarprofessor für Humanitäres Völkerrecht der Universität Linz. Bis 2008 Professor für Völkerrecht an der Katholischen Xxxxxxx Xxxxx Universität Budapest. Verfasser zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, der Rechtsphilosophie und der Politikwissenschaft. Von 2001 bis 0000 xxx Xxxxxxxxxx ernanntes Mitglied der Schiedsinstanz für Naturalrestitution.
Xxxxx Xxxxxxxx. Leitender Sektionssekretär Xxxxxxx Xxxxxxx Fachgruppensekretär
Xxxxx Xxxxxxxx. Xxxxx Xxxxxxxx ist Anfang Febru- ar 2021 in die Geschäftsführung der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft eingetreten. Er verantwortet das Risikomanagement der offenen in- ländischen Spezial-AIF. Xxxxx Xxxxxxxx ist Diplom-Kaufmann und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Finanz- und Investmentindustrie. Seine Experti- se liegt im Bereich Aufsichtsrecht und Fondsadministration mit den fachlichen Schwerpunkten Risiko- und Prozess- management sowie Controlling für Im- mobiliensondervermögen. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx ist promovierter Xxxxxxxxx und verfügt über umfassende Erfahrung in der Konzeption, Struktu- rierung und dem Management von Ka- pitalanlagen. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx ist seit 2009 für die Paribus-Gruppe tä- tig und seit 2013 Geschäftsführer der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft. Davor war er bei verschiede- nen Fondshäusern in verantwortlicher Position in den Bereichen Fondskon- zeption und Fonds- und Assetma- nagement tätig. Als Geschäftsführer der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft verantwortet er insbesondere den Bereich Portfoliomanagement mit Schwerpunkt geschlossene und offene Immobilien-AIF und Eisenbahnlogistik. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Un- ternehmenstransaktionen und Über- nahmen von operativen Geschäftsbe- trieben und war mehrfach führend in Kaufverhandlungen und Abschlüsse eingebunden. Dabei blickt er auf ei- ne umfangreiche Erfahrung sowohl in der Analyse als auch in der Bewertung von Unternehmen bzw. Unternehmens- gruppen und dem Modelling von Plan- rechnungen einer Vielzahl von Bran- chen zurück.
Xxxxx Xxxxxxxx. 1. İş bu AEB’deki bazı hükümlerin tamamen veya kısmen hukuken geçersiz kalması veya uygulanamaz olması veya ilerde hukuki geçerliliğini veya uygulanabilirliğini kaybetmesi halinde, diğer hükümlerin geçerliliği bundan etkilenmeyecektir.
Xxxxx Xxxxxxxx. XXXXX XXXXXXXX SITUATION, KONTEXT, KONTINGENZ‌ Der Praxis der Wissenschaft wurde in den letzten Jahr- zehnten mit einem zunehmenden wissenschaftstheoreti- schen Interesse begegnet. Die auf dem Xxxx der sozial-, geschichts- und kulturwissenschaftlich ausgerichteten Wissenschaftstheorie und -geschichtsschreibung ausge- rufene „Xxxxx zur Praxis“1 wurde als eine bahnbrechen- de Forschungsperspektive aufgenommen und in unter- schiedlichen Wissenschaftsstudien weiterentwickelt. Mit dem Theorieanspruch, die „Alltagswelt wissenschaftlicher Handarbeit“2 im Rahmen einer „teilnehmenden Beobach- tung wissenschaftlicher Praxis“3 ethnomethodologisch zu erschliessen, wurde die Erkenntnisproblematik der xxxxx- xxx Konstruiertheit und der historischen Bedingtheit von Theorien und Fakten zum xxxx umkämpften Gegenstand der so genannten „Science Wars“4. Pragmatische Wissenschaftstheorien bieten sehr he- terogene Ansätze,5 sind jedoch von einem gemeinsamen Anliegen getragen. Ausgehend von einer empirischen Mannigfaltigkeit von wissenschaftlich-technischen Prakti- xxx, die im Besonderen hinsichtlich ihrer diskursiven und sozialen Konstitution untersucht werden, wird allgemein für einen phänomenologischen Bezug der Wissensher- stellung argumentiert. Mit dem Übergang zur pragmatischen Betrachtungs- xxxxx verschiebt sich das Problem der Begründung im Bereich der Wissenschaftstheorie: Es kann nicht mehr darum gehen, wissenschaftliche Sätze in unabhängiger Xxxxx – namentlich unter Berufung auf Evidenz – zu be- xxxxxxx, sondern sie gelten genau so weit als gerecht- fertigt, als sie innerhalb einer bestimmten Verständigung („Konvention“, „Übereinkunft“, „Verhandlung“) eine Xxxxx spielen. Da nicht von der Theorie, sondern immer nur von einer solchen Theorie gesprochen werden kann, stehen und fallen epistemologische Grundsätze mit der Theorie, der sie angehören. Unter den Bedingungen der hier untersuchten pragmatischen Auffassung wird nicht nur die Idee einer Metaphysik als vorgeblicher Wissen- schaft von transzendenten Seinsbereichen abgelehnt, sondern auch eine Metaphysik, die allgemeine Prinzipien – wie die der Kausalität – aufgrund unabhängiger Ein- sicht aufstellen zu können beansprucht. Aus der Vielzahl der als pragmatisch zu bezeichnen- den Ansätze wird hier die These der Existenz xxxxx- xxxxx-sozialer Tatsachen problematisiert, auf deren Grundlage die pragmatische Auffassung von einer „le- bendigen“ Wissenschaftlichkeit aufbaut.6 Mit der Aufgabe des theoretischen Ideals einer in...
Xxxxx Xxxxxxxx. Internes Versionskennzeichen: U744NB2
Xxxxx Xxxxxxxx. Untitled Radial Arm Maze 1–3 XXXXXXXXX XXXXXXXXX The Stone that the Builder Rejected DACHGESCHOSS RAUM /ROOM 1 XXXXX XXXXXXXX Crumb Mahogany Videofund aus dem Internet / Anonymous video found online Le Débouché ERDGESCHOSS XXXX 0 XXXX 0 XXXX 0 XXXX 0

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.