Wöchentliche Arbeitszeit Musterklauseln

Wöchentliche Arbeitszeit. 1 Die normale durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der vollzeitbeschäf- tigten Mitarbeitenden beträgt 42 Stunden.
Wöchentliche Arbeitszeit. Die Normalarbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche. Sie wird im Rahmen der Vorschriften des Arbeitsgesetzes in der Regel auf fünf Tage mit zwei aufeinanderfolgenden arbeitsfreien Tagen verteilt. Regelmässige Samstagsarbeit kann nur mit schriftlichem Einverständnis der Angestellten angeordnet werden. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB)
Wöchentliche Arbeitszeit. 1 Die Arbeitszeit beträgt 42 Stunden pro Woche (Sollarbeitszeit). Vor- behalten bleiben Schichtpläne, sofern diese im Durchschnitt der wö- chentlichen Arbeitszeit entsprechen sowie spezielle Regelungen mit der ANV bezüglich Vorholzeiten und Arbeitszeitsysteme für die Fle- xibilisierung.
Wöchentliche Arbeitszeit. Die wöchentliche Normal-Arbeitszeit beträgt 41 Stunden und ist im Jahresdurchschnitt einzuhalten (Stichtag ist der 31. Dezember eines Kalenderjahres). Lage und Umfang der Arbeitszeit in diesem Jahresarbeitsmodell richten sich einerseits nach den betrieblichen Bedürfnissen und andererseits nach den Interessen des Mitarbeitenden. Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit obliegt der individuellen vertraglichen Vereinbarung und ist abhängig vom Arbeitszeit-Modell.
Wöchentliche Arbeitszeit. 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 ¼ Stunden, Pausen inbegriffen (40 Stunden ohne Pausen).
Wöchentliche Arbeitszeit. 1 Das Arbeitspensum wird bei einem 100-Prozent-Pensum normalerweise in fünf Wochentagen, in der Produktion teilweise in sechs Wochentagen erbracht. 2 Die vertragliche Arbeitszeit wird grundsätzlich nach dem Modell der Jahres- arbeitszeit (Jaz) erbracht.
Wöchentliche Arbeitszeit x. Xxxxx der Zusatzjobs Die Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit der Maßnahme müssen als solche nachvollziehbar begründet werden.
Wöchentliche Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden, darin sind die üblicherweise gewährten Kurzpausen inbegriffen (Basis 5 Tage Woche). Die daraus pro jeweiligen Monat anfallenden Stunden werden als Normstunden bezeichnet.
Wöchentliche Arbeitszeit. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt bei einem Vollpensum 42 Stunden. Für Teilzeitangestellte reduziert sich diese Zeit linear zum Beschäftigungsgrad. Der ordentliche Arbeitszeitrahmen ist von Montag bis Xxxxxxx von 05.00 bis 22.00 Uhr.
Wöchentliche Arbeitszeit. Der Arbeitgebende kann als Grundlage für den betriebli- chen Jahresarbeitszeitkalender eine wöchentliche Arbeitszeit von 37.5–47.5 oder 37.5–45 Stunden wählen. Dementsprechend gestalten sich die monatlichen Gleit- stunden gemäss Artikel 17 Absatz 5 unterschiedlich. Für kaufmännisches Personal gilt eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 42 Stunden.