Wirksamwerden Musterklauseln

Wirksamwerden. Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.10.2012 in Kraft und endet am 31.12.2014. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit bzw. 3 Monate vor Jahresende gekündigt wurde. Änderungen der Rahmenvereinbarung sind mit Zustimmung aller Parteien möglich. Die Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung dieser Vereinbarung setzt eine Kündigung der Vereinbarung nicht voraus. Die Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarung sind zwischen allen Parteien innerhalb von 6 Wochen aufzunehmen, wenn eine Partei schriftlich dazu aufruft.
Wirksamwerden. (1) Dieses Übereinkommen wird in jedem Vertragsstaat in Bezug auf ein unter das Übereinkommen fallendes Steuerabkommen wirksam
Wirksamwerden. Grundsätzlich wird ein Vertrag mit Vertragsschluss wirksam. Der Vertrag wäre jedoch nach § 58 I und II VwVfG M-V schwebend unwirksam, solange eine erforderliche Zustimmung oder Genehmigung fehlt. Mangels Eingriffs durch den Vertrag in Rechte Dritter ist jedoch keine schriftliche Zustimmung Dritter nach § 58 I erforderlich; auch § 58 II ist hier nicht einschlägig. Der Vertrag ist also mit Vertragsschluss wirksam geworden.
Wirksamwerden. Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Erblastenvertrag zwischen der RAG- Stiftung und dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Saarland vom 14. August 2007 wirksam geworden ist.
Wirksamwerden. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung wirksam. (Ort, Datum) (Ort, Datum) Bürgermeister der Stadt Werneuchen für die Green Power Werneuchen GmbH & Co. KG
Wirksamwerden. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die Registrierung, die Beantragung, die Authentifizierung, die Erteilung und die Revalidierung eines LEI sowie Teil der dafür erforderlichen Unterlagen. In der Bereitstel- lung zum Herunterladen liegt das Angebot des Verlags zum Abschluss die- ser Vereinbarung. Die Annahme durch die Legal Entity, an die der LEI vergeben werden soll (den „LEI-Owner“), erfolgt mit Erteilung der Vollmacht für die Beantragung der Vergabe eines LEI oder, soweit die Beantragung ohne gesonderte Be- vollmächtigung entsprechend des bereitgestellten Formulars dazu erfolgt (etwa durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer selbst), durch Einreichung der ersten im Zuge der Beantragung erforderlichen Au- thentifizierungsunterlagen. Die Annahme durch den Nutzer erfolgt mit Durchführung des Registrie- rungsvorgangs bzw. Beantragung der Vergabe des LEI.
Wirksamwerden. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer und dessen Begleitpersonen diese verbindliche Vereinbarung an.
Wirksamwerden. Die Wirksamkeit des Vertrages beginnt mit der Anmeldung über ein bestehendes Drittanbieterkonto (z.B. Facebook- oder Google-Konto) oder mit der Zustimmung durch Anklicken des Bestätigungslinks, welcher zum Zweck der Verifizierung des Accounts an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers versendet wurde. Der Vertrag über die Nutzung der Premium-Inhalte (bezahlbarer Content) kommt zustande, indem der Nutzer auf der Webseite sich für eines der Angebote entscheidet und der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen wird. Der Vertrag über die Nutzung der Premium-Inhalte kommt zustande, indem der Nutzer auf der Webseite sich für eines der Angebote entscheidet, indem er ein „Premium-Produkt“ durch Eingabe seiner Zahlungsdaten, Akzeptieren der AGB, sowie der Bestellzusammenfassung und Klick auf den Button „Kaufen“, „Zahlung abschließen“ oder ein vergleichbares Feld erwirbt und der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen wird. Abrechnungsart, Preis und Laufzeit werden jeweils vor Abschluss der Bestellung vollständig zusammengefasst. Der Nutzer wird in diesem Falle auf eine Webseite (Modulübersicht) weitergeleitet. Die Freischaltung der erworbenen Dienstleistung erfolgt unmittelbar nach dem Kauf. Nicht-digitale Produkte, die einen postalischen Versand erfordern, werden spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf versendet.
Wirksamwerden. Der Versicherungsnehmer wird spätestens einen Monat vor Wirksamwerden schriftlich über die Erhöhung informiert. Die Erhöhung gilt für jede versicherte Person als angenommen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von drei Mona- ten nach Wirksamwerden widerspricht. Der Widerspruch kann sich auf einzelne versicherte Personen beschränken. Wider- spricht der Versicherungsnehmer drei Erhöhungen für die ver- sicherte Person in Folge, werden für diese versicherte Person zukünftig keine weiteren Erhöhungen angeboten.
Wirksamwerden. 13. Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten ab der Vereinbarung der Leistung und sind ab diesem Zeitpunkt für den Lizenznehmer rechtswirksam.