Wirksamkeit des Vertrages Musterklauseln

Wirksamkeit des Vertrages. Der Vertrag wird nur wirksam, wenn eine entsprechende Förderung für das betreffende Schuljahr durch das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sichergestellt wird.
Wirksamkeit des Vertrages. Der Vertrag wird nur wirksam, wenn eine entsprechende Förderung für das betreffende Schuljahr durch das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sichergestellt, bzw. die Mindestteilnehmerzahl von 25 Xxxxxxx/innen erreicht wird. Die Plätze in der Offenen Ganztagsschule sind begrenzt. Eine Aufnahme des Kindes kann daher ohne weitere Prüfung nur erfolgen, wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze nicht übersteigt. Stichtag ist Xxxxxxx, 04.02.2022 Ggf. bleibt die Vergabe der Plätze einem Auswahlverfahren vorbehalten.
Wirksamkeit des Vertrages. 9.1 Der Vertrag wird nur wirksam, wenn eine entsprechende Förderung für das betreffende Schuljahr durch die Stadt Bochum sichergestellt wird.
Wirksamkeit des Vertrages. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Wirksamkeit des Vertrages. Die Wirksamkeit des Vertrages bedarf der vorherigen Zustimmung der Hoch- schule. Die Zustimmung ist durch die Studierende/den Studierenden einzuholen.
Wirksamkeit des Vertrages. Der Vertrag wird mit der Bestätigung der Bestellung entsprechend den Bestimmungen dieser AEB wirksam und gilt für die Dauer der vertraglichen Leistung.
Wirksamkeit des Vertrages a) Erfordernisse der Wirksamkeit
Wirksamkeit des Vertrages. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
Wirksamkeit des Vertrages. Dieser Vertrag wird erst mit Unterzeichnung durch alle Parteien wirksam. Die Verkäuferin und die phG-ALT verzichten gem. § 151 BGB auf den Zugang der Annahmeerklärun- gen der phG-NEU und des Käufers zu diesem Vertrag.
Wirksamkeit des Vertrages. Der zwischen der AOK Baden-Württemberg und dem FOS über die Abgabe von Bandagen geschlossene Vertrag müsste auch wirksam sein. Die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge im Sozialversicherungsrecht richtet sich nach den §§ 58 und 59 SGB X. Während § 58 SGB X die Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages betrifft, ermöglicht § 59 SGB X die Ände- rung oder Kündigung in besonderen Fällen. Nach der gesetzlichen Regelungssys- tematik unterscheidet das SGB X ebenso wie das VwVfG ausschließlich zwi- schen rechtswirksamen und nichtigen öffentlich-rechtlichen Verträgen.165 Nicht bereits jeder Rechtsverstoß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages führt zu dessen Unwirksamkeit; vielmehr ist die Wirksamkeit des Vertrages, wie sich aus der differenzierenden Regelung des § 58 SGB X ergibt, erst in qualifizierten Fällen 165 Xxxxxxxxx, in: von Xxxxxxx/Schütze, SGB X, Kommentar, 8. Aufl. 2014, § 58 Rn. 2; Kras- ney, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 58 SGB X Rn. 2. der Rechtswidrigkeit betroffen.166 Bestehen mehrere Möglichkeiten der Ausle- gung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, so ist derjenigen Auslegung Vorzug zu geben, die nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führt.167