Warnhinweis. 19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen (etwa Geldausgabeautoma- ten). Die Bank hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren. Bei Geldausgabeautomaten erfolgt in der Regel eine entsprechende In- formation am Automaten vor Durchführung der Transaktion, wobei die Bank auch darauf keinen Einfluss hat. 19.2. Die Höchstbeträge für Barauszahlungen und NFC-Zahlungen (kon- taktlos) können je nach Land und/oder Geldausgabeautomaten un- terschiedlich sein. Die Bank hat darauf keinen Einfluss und emp- fiehlt, sich insbesondere vor Auslandsreisen zu informieren. 19.3. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der KI zusätz- lich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die Bank empfiehlt daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Die Bank rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen. 19.4. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transakti- onen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Stö- rungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Warnhinweis. 19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen (etwa Geldausgabeautoma- tenGeldausgabeautomaten). Die Bank hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren. Bei Geldausgabeautomaten Geldausgabe- automaten erfolgt in der Regel eine entsprechende In- formation Information am Automaten Au- tomaten vor Durchführung der Transaktion, wobei die Bank auch darauf keinen Einfluss hat.
19.2. Die Höchstbeträge für Barauszahlungen und NFC-Zahlungen (kon- taktlos) können je nach Land und/oder Geldausgabeautomaten un- terschiedlich unter- schiedlich sein. Die Bank hat darauf keinen Einfluss und emp- fiehltempfiehlt, sich insbesondere vor Auslandsreisen zu informieren.
19.3. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der KI zusätz- lich identifiziert zusätzlich iden- tifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die Bank empfiehlt emp- fiehlt daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. Die Bank rät insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte zusätzliche zusätz- liche Zahlungsmittel mitzunehmen.
19.4. Die Kreditkarte kann im Internet bei Händlern nicht zur Zahlung verwen- det werden, wenn diese die Abwicklung über das 3D Secure Verfah- ren als sicheres System verlangen und sich der KI noch nicht für das 3D Secure Verfahren registriert hat.
19.5. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ein- gelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transakti- onen Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Stö- rungen Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag Zahlungs- auftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang Zahlungs- vorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt.
19.6. Die Bank kann die jederzeitige Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Geldausgabeautomaten nicht zusichern.
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Sources: Kreditkartenvertrag