Warnhinweis. Die Zusammenfassung ist als Einführung zu diesem Basisprospekt (nachfolgend auch „Prospekt” genannt) zu verstehen. Die Zusammenfassung ist im Zusammenhang mit dem gesamten Inhalt des Basisprospektes einschließlich etwaiger Nachträge zu lesen. Eine Anlageentscheidung sollte daher nicht allein auf diese Zusammenfassung gestützt, sondern erst nach Studium des Basisprospektes sowie etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen im Sinne des Art. 26 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 809/2004 und § 6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) (nachfolgend „Endgültige Bedingungen“ genannt) getroffen werden, die im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen (nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) stehen. Jeder Anleger sollte sich darüber bewusst sein, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte. Die Stadtsparkasse Wuppertal (nachfolgend auch „Emittentin“ genannt), die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzung hiervon übernommen hat oder die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
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Sources: Schuldverschreibungsbedingungen, Endgültige Bedingungen
Warnhinweis. Die Diese Zusammenfassung ist sollte als Einführung zu diesem Basisprospekt (nachfolgend auch „Prospekt” genannt) zu verstehenzum Prospekt und den maßgeb- lichen Endgültigen Bedingungen verstanden werden. Die Zusammenfassung ist im Zusammenhang mit dem Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Inhalt des Basisprospektes Prospektes, einschließlich etwaiger Nachträge zu lesen. Eine Anlageentscheidung sollte daher nicht allein auf diese Zusammenfassung gestütztder durch Bezugnahme aufgenommenen Dokumente, sondern erst nach Studium des Basisprospektes sowie etwaiger Nachträge und der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen im Sinne des ArtBedingungen, stützen. 26 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 809/2004 und § 6 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) (nachfolgend „Endgültige Bedingungen“ genannt) getroffen werden, die im Zusammenhang mit der Emission von Inhaberschuldverschreibungen (nachfolgend auch „Schuldverschreibungen“ genannt) stehen. Jeder Anleger sollte sich darüber bewusst sein, dass für Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes Ansprüche aufgrund auf Grund der in einem dem Prospekt und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums seines Mitgliedstaates, in dem die Klage erhoben wird, die Kosten für die Übersetzung des dieses Prospekts und der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben könntehaben. Die Stadtsparkasse Wuppertal (nachfolgend auch „Emittentin“ genannt), die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzung hiervon übernommen hat Emittentin oder die Personen, von denen der Erlass ausgeht, können Garantiegeberin kann in einem solchen Mitgliedstaat haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die diese Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung davon irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts Basisprospekts der Emittentin und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts Basisprospekts der Emittentin und den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen (wie in Artikel 2.1(s) der Prospektrichtlinie 2003/71/EG in der (unter anderem durch die Richtlinie 2010/73/EU) geänderten Fassung definiert) vermittelt, die den Anlegern bei der Prüfung der Frage, ob sie in die Schuldverschreibungen investieren sollen, behilflich sind.
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Sources: Emission Von Schuldverschreibungen