Vorsorge. ◾ Gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % Erstattungsfähig sind alle nach gesetzlichen Programmen eingeführte Vorsorgeunter- suchungen zur Früherkennung von Krankheiten insbesondere von Krebs. Der Versicherer stellt auf Anfrage ein Merkblatt mit aktuellen Detailinformationen zur Verfügung. ◾ Zahnvorsorge zu 100 % Erstattungsfähig sind gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten inkl. der Erstellung eines Mundhygienestatus, die lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel (Prophylaxe) sowie die Entfernung von Zahnbelägen (Zahnstein). ◾ Schutzimpfungen zu 100 % Erstattungsfähig sind Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die in Deutschland vom Gesetzgeber oder bei Auslandsreisen ergänzend zu den nicht erstattungsfähigen Pflichtimpfungen (Einreise) von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen sind.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Vorsorge. ◾ Gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % Erstattungsfähig sind alle nach gesetzlichen Programmen eingeführte Vorsorgeunter- suchungen Vorsorge- untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten insbesondere von Krebs. Der Versicherer stellt auf Anfrage ein Merkblatt mit aktuellen Detailinformationen zur Verfügung. ◾ Zahnvorsorge zu 100 % Erstattungsfähig sind gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten inkl. der Erstellung eines Mundhygienestatus, die lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel (Prophylaxe) sowie die Entfernung von Zahnbelägen (Zahnstein). ◾ Schutzimpfungen zu 100 % Erstattungsfähig sind Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die in Deutschland vom Gesetzgeber oder bei Auslandsreisen ergänzend zu den nicht erstattungsfähigen erstattungsfähi- gen Pflichtimpfungen (Einreise) von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen sind.
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