Vorsitz. Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit deren Beendigung das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines seiner Stellvertreter beendet ist, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, von denen einer als Vertreter der Anteilseigner und einer als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Zum Vorsitzenden darf nur ein Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Bei der ▇▇▇▇ zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat den Vorsitz. § 10 Abs. 4 findet Anwendung.
Appears in 2 contracts
Sources: Corporate Governance, Corporate Governance