Vorsitz Musterklauseln
Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt
(a) vom Bund oder
(b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere halten.
Vorsitz. Es ist Aufgabe der Fachverbände Gastronomie bzw Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, unter den nominierten Vertretern einen Vorsitzenden festzu- legen, der den Schlichtungstermin (vor allem Schlich- tungsort und Schlichtungszeit) koordiniert und die Schlichtungsverhandlung leitet. d) Entscheidungen
Vorsitz. Um eine gute Vertretung studentischer Interessen auf allen Ebenen zu gewährleisten, nimmt sich der Vorsitz der Aufgabe an, auf eine gute Vernetzung zwischen den Referaten hinzuwirken. Dazu soll insbesondere der Erfahrungsaustausch zu über einzelne Referate hinausgehenden Themen durch den Vorsitz angeregt und die Referate in ihrer Arbeit in allen notwendigen Bereichen unterstützt werden. Zu- dem soll die Arbeit mit den autonomen Referaten intensiviert werden. Hierzu sind regelmäßige Vernetzungstreffen mit den Autonomen angedacht. Darüber hinaus steht der AStA-Vorsitz in Kontakt mit der Ausländischen Studieren- denvertretung und dem Zentralen Wahlausschuss. Eine Vernetzung mit dem Stu- dierendenwerk sowie den Stadtwerken wird weiterhin angestrebt. Der Vorsitz ist verantwortlich für die Repräsentation des AStA nach außen sowie für die thematische und personelle Koordinierung dessen und vernetzt sich dazu für einen guten Wissensaustausch mit den entsprechenden Referaten. In dieser Legislaturperiode wollen wir prüfen, wie der AStA-Vorsitz als Gremium – insbesondere für Studierende aus marginalisierten Statusgruppen – zugänglicher gestaltet werden kann und wie eine Zusammenarbeit aller Referent*innen auf Augenhöhe erfolgen kann. Hierzu werden wir einen Arbeitskreis im AStA einsetzen, der offen für Mitglieder der Koalitionslisten ist. In diesem werden die Struktur, Auf- gaben und der Arbeitsaufwand des AStA-Vorsitzes erfasst und evaluiert. In dieser Legislaturperiode soll so ein Konzeptpapier entwickelt werden, wie die Ergebnisse dieser Evaluation in kommenden Legislaturen umgesetzt werden sol- len. • Die abgeschlossenen Semesterticket-Verträge werden im Laufe der Legislatur evaluiert, insbesondere die der neuen Stichstrecken. Der AStA-Vorsitz ist weiter- hin für eine Vernetzung zu Themen studentischer Mobilität mit dem Stadtrat, den Verantwortlichen auf der Landesebene und den Stadtwerken verantwort- lich. Auf Ebene des Landes-ASten-Treffen NRW setzt sich der AStA-Vorsitz für eine stärkere studentische Beteiligung am landesweiten Semesterticket ein. • Angesichts der andauernden Pandemiesituation strebt der Vorsitz eine kritische Begleitung des Krisenmanagements der Uni über den Krisenstab an. Wir denken die Studierenden und ihre verschiedenen Belange dort mit und bringen sie, wo immer nötig, ein. Insbesondere ist uns ein Konzept wichtig, bei dem Präsenzleh- re und Digitalisierung der Universität mit Blick in die Zukunft geplant werden. Die Präsenzlehre muss für ...
Vorsitz. Im Anschluss an die Hauptversammlung, mit deren Beendigung das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder eines seiner Stellvertreter beendet ist, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, von denen einer als Vertreter der Anteilseigner und einer als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Zum Vorsitzenden darf nur ein Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Bei der ▇▇▇▇ zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat den Vorsitz. § 10 Abs. 4 findet Anwendung.
Vorsitz. Die Gemeinsame Kommission wählt aus Ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Sitzungsleitung und eine Stellvertretung. Die Sitzungsleitung wechselt zwischen Leistungserbringern und Trägern der Eingliederungshilfe.
Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt
(a) vom Bund oder * „Geschäftstag“ im Sinne dieser Umschuldungsklauseln ist jeder Tag (außer einem Sonnabend oder Sonntag), an dem das Trans‐European Automated Real‐time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) 2 und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, betriebsbereit sind.
(b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere halten.
Vorsitz. Sitzungen des DPWN Forums werden partnerschaftlich von dem/der Vorsitzenden des EMF und dem/der Vorsitzenden des EBRF geleitet.
Vorsitz. Damit der AStA als Vertretung der Studierendenschaft produktiv arbeiten kann, ist es notwendig, dass die Referate untereinander vernetzt sind und durch Zusammenarbeit voneinander profitieren können. Der Vorsitz nimmt sich der Aufgabe an, die einzelnen Referent*innen in ihrer Arbeit mit- einander zu koordinieren und die Referate in allen notwendigen Bereichen zu unterstüt- zen. Der Vorsitz vertritt den AStA sowie die Interessen der Studierendenschaft aktiv gegenüber Externen. Zu Beginn und im Laufe seiner Amtszeit plant der Vorsitz mehrere Klausurtagungen zur Erarbeitung thematischer Schwerpunkte für die kommende Legislaturperiode auf Grundlage dieses Koalitionsvertrages. Neue Referent*innen sollen bestmöglich in ihre Arbeit eingeführt werden. Gegen Mitte der Legislaturperiode soll eine Evaluation der angestrebten Projekt- und Themenschwerpunkte erfolgen.
Vorsitz. Den Vorsitz im Kooperationsausschuss hat der Landesamtsdirektor. Der Vorsitzende bestimmt den Sitzungsablauf und auch die Art der Abstimmung.
Vorsitz. Die/der jeweilige Vorsitzende des Sozialausschusses der Hansestadt und des Sozialausschusses des Landkreises sind alternierende Vorsitzende/stellvertretende Vorsitzende des Integrationsbei rats. Der Wechsel im Vorsitz erfolgt nach Ablauf der Wahlperiode. In laufender Wahlperiode 2016 - 2021 liegt der Vorsitz beim Landkreis.
