Verwertung. Die S-Kreditpartner GmbH ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheiten hat die S-Kreditpartner GmbH die ▇▇▇▇. Bei der Auswahl und Verwertung wird die S-Kreditpartner GmbH auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Die S-Kreditpartner GmbH hat das Recht, Verwertungserlöse, die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die S-Kreditpartner GmbH wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen