Common use of Verwaltung Clause in Contracts

Verwaltung. Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. - Das Themenfeld „Frauen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachten. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die Worte „und die Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, in dem die Bevölkerung um Vorschläge dazu gebeten wird, wie die Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werden. Die für die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und vollständig vom Land/Bund abgefordert werden. - Das Land wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und zu unterhalten.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Verwaltung. Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung 1. Die Förderung nach § 10 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c BSFG darf gemäß § 11 Abs. 3 BSFG nur gewährt werden, wenn der Gleichstellung Förderungswerber für das zu fördernde Vorhaben eine zahlenmäßige Gesamtdarstellung hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben, sowie die Eigenmitteln, Sponsoreinnahmen und allfällige Förderungen von Dritten vorlegt. 2. Die Vereinigungen gemäß § 9 Abs. 3 BSFG sind für deren ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich, auch dann, wenn Besondere Bundes-Sportförderungsmittel an Unterorganisationen weitergegeben werden. 3. Die einvernehmlich zwischen dem Sportministerium und der Geschlechter fortgeschrieben BSO genehmigten „Richtlinien für die Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und weiterentwickelt Kontrolle der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel“ und die „Förderrichtlinien zur Vergabe der Besonderen Bundes-Sportförderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c BSFG“ sind einzuhalten, sowie die vom Sportministerium herausgegebenen „Richtlinien für die Verwendung des Logos des Förderungsgebers“ zu berücksichtigen und umzusetzen. 4. Die Buchhaltung über die Gebarung muss vollkommen getrennt von der übrigen finanziellen Gebarung des Förderungsempfängers geführt werden. 5. - Das Themenfeld „Frauen Für den Erlag und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“die Auszahlung ist ein eigenes Girokonto (Bank oder Sparkasse) und/oder Sparbuch zu führen. - Es ist darauf zu achten, dass für die Förderungsmittel ein möglichst mit dem Höchstzinssatz ausgestattetes Konto und/oder Sparbuch gewählt wird. Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis anfallenden Zinsen sind bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften Endabrechnung beim Konto 3f in Eingang zu beachtenstellen. 6. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebetenNach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen. 7. Für den Bargeldverkehr ist ein eigenes Kassabuch zu führen, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die Worte „und die Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, in dem die Bevölkerung um Vorschläge dazu gebeten wird, wie die Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet welches auch elektronisch geführt werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werden. 8. Die Aufbewahrungsfrist für die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt verrechneten Belege bei den Förderungsempfängern beträgt 10 Jahre vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Anerkennung durch den Kontrollausschuss an gerechnet. 9. Hinsichtlich der Berichtslegung ist nach Teil VI „Fristen und vollständig vom Land/Bund abgefordert werdenBerichtslegung“ vorzugehen. 10. - Das Land Bei Beschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen auf Grund der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und zu unterhaltenZweckmäßigkeit die Einholung von Anboten empfohlen.

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Sources: Richtlinien Für Die Verwaltung, Widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung Und Kontrolle Der Besonderen Bundes Sportförderungsmittel

Verwaltung. Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung Geschäftsführendes Organ der Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben und weiterentwickelt werdenGenossenschaft ist die Verwaltung. - Das Themenfeld „Frauen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“Ihr können nur natürliche Personen angehören, welche Genossenschafterinnen oder Genossenschafter sein müssen. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachten. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und 2 weiteren Mitgliedern, wovon ein Mitglied Produzentin bzw. Produzent sein kann. Der Verwaltung beigestellt ist die notwendige Anzahl von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Mitglieder der Verwaltung und die Funktions‐ trägerinnen bzw. Funktionsträger werden jährlich von der General‐ versammlung gewählt. Die Präsidentin bzw. der Präsident wird gebetenvon der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich die Verwaltung selbst. Die Funktionsträgerinnen / Funktionsträger übernehmen einen oder mehrere Funktionsbereiche nach Absprache mit der Verwaltung und den übrigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Verwaltung kann bei Bedarf bis zur nächsten Generalversammlung in eigener Kompetenz Funktionsträgerinnen / Funktionsträger einsetzen. Die Mitglieder der Verwaltung zeichnen kollektiv zu zweien. Die Verwaltung ist verhandlungs‐ und beschlussfähig, Möglichkeiten wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss gilt als zustandegekommen, wenn ihm die Mehrheit der Anwesenden zustimmt, mit Ausnahme von abweichenden Regelungen im Geschäftsreglement. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin bzw. der Präsident den Stichentscheid. Die Verwaltung vertritt die Genossenschaft nach aussen und innen. Die Verwaltung hat alles vorzukehren, was die Erfüllung des Genossenschaftszwecks erfordert. Sie ist für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - geordnete Geschäfts‐ und Rechnungsführung verantwortlich. Die Mitglieder der Verwaltung bewahren ihre sachbezogenen Akten auf und übergeben diese nach Ablauf ihrer Amtszeit geordnet ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Die Präsidentin bzw. der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die Worte „und die Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, in dem die Bevölkerung um Vorschläge dazu gebeten wird, wie die Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit Präsident (im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werdenVerhinderungsfall die Stellvertretung) leitet die General‐ versammlung und präsidiert die Verwaltungssitzungen. Die für die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und vollständig vom Land/Bund abgefordert werden. - Das Land Verwaltungs‐ tätigkeit wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und zu unterhaltendurch das Geschäftsreglement näher bestimmt.

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Sources: Statuten Der Genossenschaft

Verwaltung. Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung 34 Verbandsordnungen Die bisherigen Ordnungen gelten bis zur Neufassung fort, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen. § 35 Ausschüsse und Referate Für einzelne Sachgebiete können vom Präsidium ständige Ausschüsse und Referate gebildet werden, sofern dies nicht durch den Verbandsrat erfolgt. Diese arbeiten im Rahmen der Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben vom Verbandsrat erlassenen Ordnungen sowie nach den Richtlinien des Präsidiums. § 36 Kassenprüfer (1) Zur Prüfung des Finanz- und weiterentwickelt Rechnungswesens sind zwei Kassenprüfer zu bestellen, die vom Verbandstag gewählt werden. - Das Themenfeld „Frauen Sie dürfen kein anderes Amt im DMYV bekleiden. Die Kassenprüfer haben mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt hierüber dem Verbandstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen. (2) Gleichzeitig mit der Bestellung der Kassenprüfer sind zwei Vertreter zu bestellen, die einen Kassenprüfer im Falle der Verhinderung vertreten. Die Vertreter werden unter Einbindung ebenfalls vom Verbandstag gewählt. (3) Die Amtsdauer der Kassenprüfer und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen Vertreter beträgt in der Verwaltungspraxis bei Regel vier Jahre, gerechnet von Verbandstag zu Verbandstag. Um eine kontinuierliche Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens sicherzustellen, werden auf dem Verbandstag 2005 der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachtenzweite Kassenprüfer und der zweite Stellvertreter nur für zwei Jahre gewählt. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebetenEine Wiederwahl in Folge sollte nur ausnahmsweise erfolgen. (4) Nicht anwesende Kandidaten sind nur wählbar, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfenwenn dem Verbandstag vor dem Wahlgang ihre Einverständniserklärung schriftlich vorliegt. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die Worte „und die Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, in dem die Bevölkerung um Vorschläge dazu gebeten wird, wie die Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es 37 Ehrenämter (1) Alle Ämter sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werdenEhrenämter. Die Inhaber der Ämter haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Das Präsidium setzt die Sätze für Tages- und Übernachtungsgelder und für die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und vollständig vom Land/Bund abgefordert werden. - Das Land wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und zu unterhaltenErstattung der Fahrtkosten fest. (2) Der Inhaber eines Amtes hat die Interessen des DMYV wahrzunehmen. (3) Die Bestellung in ein Ehrenamt ist widerruflich.

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Sources: Satzung