Vertragliche Grundlagen Musterklauseln

Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien dieses Vertrages sind ausschließlich der Kunde und die eurodata AG (nachfolgend: „euro- data“). Dritte werden durch diesen Vertrag nicht berechtigt.
Vertragliche Grundlagen. Die Rechtsgrundlagen für die Dienstleistungen und das anzuwendende Verfahren der CERT iQ ergeben sich aus dem vom Auftraggeber gewählten Qualitätsmanagementsystem und den jeweiligen zugrundeliegenden Vorschriften der sogenannten herausgebenden Stelle bzw. deren Aktualisierungs- und/ oder Nachfolgevorschriften. Der Auftraggeber erkennt die umfassende Geltung der dem Auftrag zugrundeliegenden Vorschriften, auch der Verfahrensvorschriften, an. Sofern die herausgebende Stelle keine gesonderten Verfahrensvorschriften erlassen hat, richtet sich der Ablauf der Zertifizierung nach DIN ISO 17021 [Zertifizierung von Managementsystemen] in der jeweils gültigen Fassung. Es obliegt dem Auftraggeber, sich mit dem jeweils geltenden Regelwerk und Verfahren der angebotenen Leistung vertraut zu machen. Fristen und Verfahrensabläufe, die sich aus dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm oder anderen Vorschriften ergeben, sind zwingend.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien des Vertrages sind die Quality First Software GmbH (nachfolgend auch nur „QFS“) und der Kunde. QFS ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen. Der vorliegende Vertrag regelt die entgeltliche Durchführung von Schulungen durch QFS bezüglich der Software QF-Test (nachfolgend auch nur „die Software“ oder „QF-Test“) sowie von Beratungsleistungen bezüglich QF-Test durch QFS. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xxxxxx wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Kunden unter Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
Vertragliche Grundlagen. Die Normalarbeitszeit beträgt 41 Stunden pro Woche, darin sind die üblicherweise gewährten Kurzpausen inbegriffen. Pro Kalenderjahr werden mindestens 106 Freitage gewährt.
Vertragliche Grundlagen. 1.1 Parteien des Vertrages sind die Quality First Software GmbH (nachfolgend auch nur „QFS“) und der Lizenznehmer. QFS ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen. Vertragsgegenstand ist die Software QF-Test (nachfolgend auch nur „die Software“ oder „QF-Test“). QF-Test ist ein Werkzeug zum automatisierten Test von Programmen mit einer grafischen Benutzeroberfläche. Eine nähere Beschreibung der Software ist in dem Dokument „QF-Test Produktbeschreibung und Lizenzmodelle“ unter Ziffer 1 und 2 enthalten, welches QFS dem Lizenznehmer auf Wunsch übersendet. In dem vorgenannten Dokument sind auch die Systemvoraussetzungen sowie die von QF-Test unterstützten Versionen von Betriebssystemen und der zum Betrieb von QF-Test benötigte Software dargestellt. Der vorliegende Mietvertrag regelt die zeitlich beschränkte entgeltliche Überlassung von QF-Test für die zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit sowie nach Maßgabe von Ziffer 5 die Überlassung als Testversion von QFS nach dem Recht der Leihe. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (Lizenznehmern) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Lizenznehmers unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
Vertragliche Grundlagen. 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 2 Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag stellen? § 3 Welche Folgen hat es, wenn Sie uns Angaben verschweigen? § 4 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und wie müssen Mitteilungen erfolgen? § 5 Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? § 6 Wo sind gerichtliche Klagen einzureichen?
Vertragliche Grundlagen. 1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Vertragliche Grundlagen. Die Leistungsbeziehungen zwischen der GOES und der Länderarbeits- gruppe wurden bzw. werden maßgeblich durch folgende Verträge und Vereinbarungen bestimmt: • Verwaltungsvereinbarung für das DV-Verfahren zur Abfallüberwachung ASYS (Verwaltungsvereinbarung) vom 28.01.1998, in Kraft getreten am 25.03.1998, ersetzt mit Wirkung vom 01.08.2004 durch die Verwal- tungsvereinbarung für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme GADSYS (Verwaltungsvereinbarung GADSYS). • Geschäftsordnung zur Verwaltungsvereinbarung ASYS (Geschäftsord- nung) vom 17.07.1998, ersetzt mit Wirkung vom 01.08.2004 durch die Geschäftsordnung zur Verwaltungsvereinbarung GADSYS (Geschäfts- ordnung GADSYS). • Vertrag zur Einrichtung einer IKA vom 01.01.1998, ersetzt mit Wirkung vom 01.08.2004 durch den Vertrag zur Einrichtung einer Informations- Koordinierenden Stelle Abfall DV-Systeme - IKA - (jeweils IKA-Vertrag).
Vertragliche Grundlagen. Die Rechte und Pflichten von GLS und des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen in folgender Rangfolge:
Vertragliche Grundlagen. Die Rechte und Pflichten von GLS und des Lieferanten richten sich nach fol- genden Bestimmungen in folgender Rangfolge: