Unterlagen Musterklauseln

Unterlagen. Der Katalog, Flyer, Broschüren und die Websiten der Neubauer Reisen GmbH xxx.xxxxxxxx.xx dienen als bloße Werbemittel. Das sog. „Ideen-Buch“ dient als Anregung für die Gestaltung individuell maßgeschneiderter Tages- und Pauschalreisen und ist ebenfalls ein Werbemittel. Die in diesen Unterlagen präsentierten Reisen (Tagesfahrten, sowie Pauschalreisen) und sonstige Leistungen stellen keine Anbote iSd PRG dar.
Unterlagen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer angeforderte Unterlagen oder Informationen -sofern vorhanden- zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Können Informatio- nen oder Unterlagen nicht beschafft oder aufgrund von Rechten Dritter nicht offen gelegt werden, stellt dies keine unzureichende Mitwirkung dar. Daraus resultierende Mehr- kosten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten technischen Betriebsmittel, Unterlagen, Informationen oder Datenträger dürfen nur für die vertraglichen Leistungen benutzt werden. Diese sind vom Auftragnehmer nach Auftragsdurchführung inklusive angefertigter Kopien zurückzugeben oder entsprechend Zif- fer 7.1 dieser AEB zu vernichten; dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Ein Zurückbehal- tungsrecht an Daten, Informationen oder Unterlagen und sonstigen Arbeitsmitteln ist ausgeschlossen.
Unterlagen. Folgende Unterlagen standen zur Verfügung: lt. Anlage Sie wurden vom AG zur Verfügung gestellt.
Unterlagen. Dieser Vertrag besteht aus dem Hauptvertrag mit folgenden Anlagen: Anlage 1 – Die Anweisungen des Verantwortlichen zur Datenverarbeitung Anlage 2 – Sicherheitsmaßnahmen Anlage 3 – Genehmigte Unter-Datenverarbeiter
Unterlagen. 5.1. Von allen uns übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die wir jederzeit kostenlos zurückgreifen können. Nach Erbringung der Leistungen sind wir berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen nach vorheriger unwidersprochen gebliebener Anzeige zu vernichten, sofern vorab keine Rücksendung grundsätzlich auf Kosten des Kunden vereinbart worden war.
Unterlagen. Sämtliche Werkzeuge und Unterlagen, insbesondere Dokumente, Pläne und Zeichnungen des Bestellers, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, verbleiben im Eigentum des Bestellers.
Unterlagen. 1. Zeichnungen, Abbildungen sowie Angaben über Gewichte, Abmes- sungen, Kraftbedarf usw. sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und im Kaufvertrag auf sie Bezug ge- nommen wird. Technische Verbesserungen und Abänderungen sind vorbehalten.
Unterlagen. An allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentum-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
Unterlagen. (1) Vor Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die in § 13 dieses Vertrages im Einzelnen genannten Unterlagen zu übergeben. Nach Beendigung des Vertrages sind dem Auftraggeber darüber hinaus noch alle weiteren Unterlagen zu übergeben, die für die Fortsetzung des Bauvorhabens bzw. die Bewirtschaftung des Objekts erforderlich sind.
Unterlagen. Ihr Finanzierungsinstitut benötigt zur Antragstellung folgende Unterlagen: • die von einem Energieeffizienz-Experten erstellte und von Ihnen unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag" (Nachweis über die voraussichtlichen förderfähigen Kosten sowie über die Einhaltung der TMA). Bei der Sanierung von Baudenkmalen ist für jede Antragstellung zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) Handelt es sich bei der Sanierung um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist nur für die Antragstellung zum Effizienzhaus Denkmal zusätzlich erforderlich: • Formular "Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz" (in der "Bestätigung zum Antrag" enthalten) • Einschließlich der Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (auch separat über das Formular "Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Produkte 261, 262, 264, 461, 464)" (Formularnummer 600 000 4942) möglich) Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.