Tod. Wir intervenieren unter der Bedingung, dass der Tod als ausschließliche Folge des Unfalls eintritt. Bei der Formel „Einzelperson“ erstatten wir die Bestattungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR an die Person, die nachweisen kann, dass sie diese bezahlt hat. Bei der Formel „Familie“ zahlen wir den Betrag von 50.000 EUR pro versichertem Opfer an die gesetzlichen Erben. Unter keinen Umständen können die Begünstigten eine Entschädigung für Schäden verlangen, die dem versicherten Opfer eines versicherten Unfalls während der Tage entstanden sind, die es vor seinem Tod weitergelebt hat.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Und Beistand Für Fahrräder Und Motorisierte Fortbewegungsmittel, Versicherung Und Beistand Für Fahrräder Und Motorisierte Fortbewegungsmittel