Tod. Stirbt die versicherte Person auf einer Reise, werden alternativ folgende Leistungen erbracht: 4.1.6.1 Überführung, Organisation und Kostenübernahme der Überführung des Toten zum Heimatort. Kosten für Särge und/oder Urnen, die hochwertiger sind als die nach den internationalen Luftfahrtbestimmungen für den Transport der sterblichen Überreste vorgesehenen, werden nicht übernommen.
Appears in 2 contracts
Sources: Membership Terms and Conditions, Membership Terms and Conditions