Termine. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen, Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen
Termine. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie bzw. Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine. 2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlichverbind- lich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer Werkunter- nehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine. 2.1. Der vereinbarte Liefer- oder und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung Zeichnungsfreigaben u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (z.B. Baugenehmigung u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Termine. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u. a.Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
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Sources: Allgemeine Leistungs , Reparatur Und Verkaufsbedingungen