Termination The operator of a heavy unmanned free balloon shall activate the appropriate termination devices required by
Termine und Fristen 10.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. 10.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
Force Majeure 14.1. A party's obligations in terms of these Credit Terms shall be suspended for such period during which that party is prevented from complying with its obligations due to Force Majeure, provided such party: (a) has notified the other party of the existence of such Force Majeure, (b) does everything in its/his/her power to comply with the Loan Agreement; and (c) fulfils its obligations once the Force Majeure event has ceased to exist, within the time specified by the other party. 14.2. For the avoidance of doubt, Force Majeure shall only suspend a party’s obligation in so far as it is impossible for such party to perform the same and shall in no case excuse such party from the obligation to perform other obligations in terms of the Loan Agreement.
Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolumen auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps entsprechend.
Fristen und Termine 5.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, soweit diese mit unseren Kunden ausdrücklich vereinbart wurden. 5.2 Der Lauf vereinbarter Fristen beginnt mit dem Datum unserer Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringen sämtlicher von dem Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, vor Erfüllen aller sonstigen Mitwirkungsobliegenheiten des jeweiligen Kunden und Eingang fälliger Zahlungen bei uns. 5.3 Wird der Vertrag auf Wunsch eines Kunden geändert, verlängern sich die Fristen angemessen in dem Verhältnis, wie der Änderungswunsch dieses Kunden einen Mehraufwand bei uns und/oder eine zeitliche Verzögerung bei dem Erbringen der Lieferung/Leistung verursacht. 5.4 Der Eintritt von höherer Gewalt oder von sonstigen außergewöhnlichen Umständen wie insbesondere Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen oder Verkehrsstörungen oder Extreme Wasserverhältnisse wie Hoch- bzw. Niedrigwasser einschließlich Sperrung der Wasserwege, Sperrung der Kanäle/Schleusen aufgrund von Havarien bzw. Streiks, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreit uns gegenüber unseren Kunden für die Dauer ihrer Auswirkung und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung für uns führen, vollständig von unserer Liefer-/Leistungspflicht. 5.5 Verzögert sich der Versand auf Wunsch eines Kunden, so werden diesem Kunden -einen Monat nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei ihm- die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet. Unser Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer diesem Kunden gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. 5.6 Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern und soweit sie für den Kunden zumutbar sind.