Teilzeit. a) Wochenpensen von weniger als 37 Stunden gelten als Teilzeit. Pauschalzulagen werden pro rata temporis berechnet. b) für unregelmässig arbeitende Teilzeitangestellte besteht Anspruch darauf, dass die Hälfte der Differenz der vertraglich festgelegten Wochenstunden zur Normalarbeitszeit in Form von zusätzlichen arbeitsfreien Tagen gewährt wird (Berechnungsperiode = Kalenderjahr). Die andere Hälfte kann sich in verkürzten Arbeitstagen niederschlagen. Mit dem Jahreswechsel werden positive Saldi der Freitagerechnung gestrichen, negative Saldi werden ins neue Jahr übernommen.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag