Studienmaterial. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die an den Lernunterlagen, Inhalten und Medien bestehenden Urheberrechte zu beachten. Vervielfältigungen des Studienmaterials sind jedenfalls untersagt. Die kostenlose Überlassung an Dritte oder der Verkauf an Dritte ist ebenfalls untersagt.
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